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Öffentliche Auftraggeber, die durch die Vorgaben des Haushaltsvergaberechts verpflichtet sind, Ausschreibungen öffentlich bekannt zu machen, können…
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Jurist/in für die Vergabestelle in Hessen gesucht
Die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung unterstützt als Landesbetrieb die hessische Landesverwaltung in der Nutzung der Informations-…
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Am 13. Februar 2009 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts in der vom Bundestag am 19. Dezember 2008 verabschiedeten Fassung zugestimmt. Höchste Zeit also, sich mit den Inhalten der unmittelbar bevorstehenden Vergaberechtsreform im Einzelnen auseinanderzusetzen. Zu diesem Zweck wird Vergabeblog in mehreren Folgebeiträgen die wesentlichen Änderungen aus der Vergaberechtsnovelle 2009 vorstellen und ihre praktischen Auswirkungen auf Auftraggeber- und Bieterseite aufzeigen und diskutieren.
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Gerüchteweise hatten man es schon vernommen, nun ist es offiziell: NRW, Niedersachsen, Sachen, Sachsen-Anhalt und Berlin folgen der Empfehlung der Bundesregierung und vereinfachen angesichts der Konjunkturkrise als erste Bundesländer das Vergaberecht. Nachfolgend finden Sie hierzu die offiziellen Presseerklärungen der jeweiligen Bundesländer.
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Das Vergaberecht beherrscht derzeit die Schlagzeilen. Erst beschließt das Bundeskabinett die massive Anhebung der Schwellenwerte für Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben und eröffnet so den Unternehmen kurzfristig neue Chancen auf lukrative Aufträge. Ende vergangener Woche folgte dann der nächste Paukenschlag: Der Bundesrat stimmte dem Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts zu, womit es zu erheblichen Veränderungen der vergaberechtlichen Vorschriften kommen wird.Wirtschaftlich ebenso interessant, aber nahezu unbeachtet blieb jedoch bisher, dass bereits das 500 Milliarden-Bankenrettungspaket erhebliche Auswirkungen auf das Vergaberecht hatte. Es geht dabei um die Frage, ob Bankinstitute, die unter den staatlichen Rettungsschirm getreten sind, nunmehr auch das Vergaberecht beachten müssen. Gute Gründe sprechen dafür, diese Frage mit „Ja“ zu beantworten.
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Viele positive Beispiele zeigen inzwischen, dass eine umweltfreundliche Beschaffung sowohl ökologisch als auch ökonomisch von Vorteil ist. Dies belegt ein im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) durchgeführtes Forschungsvorhaben. Mit der Einbeziehung von Umweltschutzkriterien in Vergabeverfahren sind bedeutende Umweltentlastungen sowie erhebliche finanzielle Einsparungen möglich. Zudem bestätigt ein im Rahmen des Forschungsprojektes erstelltes Rechtsgutachten, dass es bei Vergabeverfahren der öffentlichen Hand inzwischen keine rechtlichen Zweifel mehr an der grundsätzlichen Zulässigkeit der Berücksichtigung von Umweltkriterien gibt. Bislang diskutierte die deutsche Rechtswissenschaft das Thema „umweltfreundliche öffentliche Auftragsvergabe“ eher kritisch unter dem Stichwort „vergabefremde Aspekte“.
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Was lange währt, wird deswegen noch lange nicht gut, werden nun sicherlich viele Stimmen lauten: Der Bundesrat hat am Freitag den 13. Februar dem Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts zugestimmt. Der Entwurf aus der Feder des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat das ansonsten eher als wenig spannend bekannte Vergaberecht erstmals einer breiten politischen Diskussion unterworfen: Eine grundsätzliche Pflicht zur losweisen Aufteilung großer Aufträge zur Förderung des Mittelstands, die Möglichkeit „zusätzliche Anforderungen” an den Auftragnehmer zu stellen, die insbesondere soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte betreffen und vor allem die Inhouse-Vergabe, also die Auftragsvergabe an andere öffentliche Stellen unter Ausschluss des Marktes, die vom Bundestag nach massiver Kritik der Wirtschaft in buchstäblich letzter Minute gestrichen wurde. Bis zuletzt war fraglich, ob der Bundesrat den Verzicht auf die insbesondere von den Kommunalen Spitzenverbänden geforderte Inhouse-Vergabe mittragen würde – ein Entschließungsantrag aus Baden-Württemberg machte hierfür schließlich den Weg frei.
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Freitag, der 13. Was das für die viel gescholtene Vergaberechtsreform bedeutet, wird sich heute herausstellen. Der Ende Dezember vom Bundestag verabschiedete „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts“ aus der Feder des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie ist Gegenstand der 854. Sitzung des Bundesrats. Von einer einfachen Verabschiedung des zustimmungsbedürftigen Gesetzes ist nicht auszugehen: Während der Wirtschaftsausschuss des Bundesrats empfiehlt, dem Gesetzentwurf zuzustimmen, empfiehlt der Ausschuss für Innere Angelegenheiten den Vermittlungsausschuss anzurufen. Grund des Anstoßes ist die im ursprünglichen Gesetzentwurf noch vorgesehene Möglichkeit der Inhouse-Vergabe, also der Auftragsvergabe an andere öffentliche Stellen unter Ausschluss des Marktes, die vom Bundestag nach massiver Kritik der Wirtschaft in buchstäblich letzter Minute gestrichen wurde.
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Als eine Maßnahme zur Beschleunigung von Investitionen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) in seinem Rundschreiben vom 29. Januar 2009 das beschleunigte Verfahren für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen oberhalb der EU-Schwellenwerte für zulässig erklärt, ohne dass das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes nachgewiesen werden muss. Dies ermöglicht die Durchführung auch europaweiter Ausschreibungen unter deutlich kürzeren Fristen. Eine zu übereifrige pauschale Verkürzung der Ausschreibungsfristen kann allerdings zu erheblichen rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken führen.
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Nach dem Kabinettsbeschluss vom 13.1. zur massiven Anhebung der Schwellenwerte für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben zur Beschleunigung öffentlicher Investitionen hat das Bundeskabinett am 27.01.2009 weitere Regelungen beschlossen, die Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge des Bundes unterhalb der EU-Schwellenwerte betreffen. Ein Rundschreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) vom 29. Januar setzt diese Beschlüsse nun um. Vergabeblog erläutert die Einzelheiten und stellt alle offiziellen Dokumente bereit.
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Die Europäische Kommission hat eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Deutschland gerichtet, der zweite Schritt in Richtung Klage wegen einer Vertragsverletzung.
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Nach einem guten Jahr Vergabeblog führt Google mit dem Suchbegriff „Vergaberechtsreform“ als ersten Treffer zum Blog – Zeit, das Autorenteam aufzustocken. Ich freue mich daher sehr, dass fortan vier weitere Autoren aktuelle News und vertiefende Berichte zum Öffentlichen Auftragswesen und Vergaberecht beisteuern.
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Unter dem Deckmantel der Förderung kommunaler Investitionen plane die Bundesregierung nach Ansicht der BT-Fraktion von Bündnis90/Die Grünen „durch die Hintertür einen ordnungspolitischen Sündenfall“. Mit der Erhöhung der Grenzen für beschränkte und freihändige Vergabe bestehe die Gefahr, dass die Koalition die Korruption bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen fördert.
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Entsprechend der Aufforderung der Bundesregierung zur “Beschleunigung von Investitionen durch Vereinfachung des Vergaberechts” will Nordrhein-Westfalen als erstes Bundesland öffentliche Aufträge deutlich schneller vergeben, um die Konjunktur in NRW anzukurbeln. Dazu will das zuständige Wirtschaftsministerium nach einem Bericht der „Rheinischen Post“ unter Berufung auf das Ministerium die Schwellenwerte für Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben massiv heraufsetzen.
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Die Richtlinie 2004/18/EG über die Vergabe öffentlicher Aufträge erlaubt den Rückgriff auf beschleunigte Verfahren, wenn dies aus Dringlichkeitsgründen erforderlich ist. Die EU-Kommission erkennt an, dass der Ausnahmecharakter der aktuellen Wirtschaftslage dazu führen kann, dass eine raschere Durchführung umfangreicher öffentlicher Arbeiten notwendig wird. Diese Dringlichkeit dürfte grundsätzlich zur Rechtfertigung des Rückgriffs auf das beschleunigte Verfahren ausreichen, womit sich die Dauer des Verfahrens insgesamt von 87 Tagen auf 30 Tage verringert, so die Kommission. Die Annahme der Dringlichkeit soll danach in den Jahren 2009 und 2010 für alle größeren öffentlichen Projekte gelten.