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Am 01.07.2013 ist nun auch in Hessen das neuen Vergabegesetz (HVgG) in Kraft getreten. Wie schon…
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Mitarbeiter (m/w) im Arbeitsbereich Beschaffung in Bamberg gesucht
Das Leibniz-Institut für Bildungsverläufe e.V. sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Mitarbeiter (m/w) im Arbeitsbereich Beschaffung u.a.…
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Das EU-Parlament strebt eine Neufassung der EG-Verordnung zum Energy-Star Programm für Bürogeräte an. Danach sind nunmehr strengere Anforderungen als bisher an die Energieeffizienz zu stellen. Hierfür einigten sich Rat, Kommission und Parlament, bestimmte Kriterien verpflichtend im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen zu fordern.
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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, das Bundesministerium des Innern, das Bundesministerium der Verteidigung, das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und das Bundesministerium für Bildung und Forschung haben sich auf eine verstärkte Innovationsorientierung der öffentlichen Beschaffung verständigt. Danach sollen mehr neue Technologien und Innovationen nachgefragt werden. Man erhofft sich hiervon eine Steigerung der Wirtschaftlichkeit gegenüber herkömmlichen Technologien.
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Am 19. September 2007 geht es in Sachen elektronischer Vergabe ein gutes Stück voran: Vergabe24, Deutschlands größtes Vergabeportal, geht an den Start. Dabei handelt es sich um eine Kooperation von ausschreibungs-abc, Deutsches Ausschreibungsblatt, Staatsanzeiger Online Logistik und Ausschreibungen Online Thüringen.
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Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat vergangenen Woche das Internetportal SecurityResearchMap gestartet. Ziel ist die bessere Vernetzung der Akteure der zivilen Sicherheitsforschung.
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Ende August hat das Bundesministerium des Innern (BMI) den EVB-IT Systemvertrag einseitig veröffentlicht und damit die Vertragsbedingungen öffentlicher Aufträge in der Informationstechnik deutlich verschärft. Das BMI hatte zuvor die Verhandlungen mit der Wirtschaft über die so genannten „Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen“ (EVB-IT) abgebrochen und damit die über Jahrzehnte hinweg praktizierte und bewährte Praxis der gemeinsamen und abgestimmten Erarbeitung ausgewogener Beschaffungsbedingungen aufgegeben.
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Entgegen der Ankündigung, zu Beginn des Jahres 2007 den Gesetzentwurf zur sog. 2. Stufen der Vergaberechtsreform vorzulegen, wartet die Deutsche Wirtschaft gegenwärtig noch immer auf konkrete Inhalte der von Bundesregierung und Bundesrat als „großen Wurf“ angekündigten Novelle. Wie verlautete, liegt ein wesentlicher Grund der Verzögerung darin, daß sich die beteiligten Ressorts nicht über die Einbindung vergabefremder Aspekte (z.B. Mittelstandsförderung, Umweltschutz) einigen konnten. Vor diesem Hintergrund erlangt eine auf den ersten Blick unscheinbare Pressemitteilung des BMWi vom 10.8., große Brisanz.
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Die Bundesregierung hat sich für eine Vergaberechtsfreiheit interkommunaler Zusammenarbeit ausgesprochen. Anlaß war eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion zum Thema „Kommunale Selbstverwaltung und europäisches Vergaberecht“ (BT-Drs. 16/5990). Dabei begründet die Bundesregierung die Notwendigkeit mit der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie des Art 28 II GG, die derlei Kooperationen als innerstaatliche Organisationsentscheidungen ins Belieben der Kommune und damit von einer Ausschreibungspflicht freistelle. Im Gegensatz dazu hat der EuGH in ständiger Rechtsprechung klare Voraussetzungen etabliert, unter deren eine interkommunale Zusammenarbeit nicht dem Vergaberecht unterliegt (sog. Inhouse-Geschäft).
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In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, dem Bund der Deutschen Industrie (BDI), dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern einen Stufenplan zur verpflichtenden Einführung der E-Vergabe aufgestellt. Abhängig von der jeweiligen Branche wird die rein elektronische Angebotsabgabe damit zur Pflicht.
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Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat in einem richtungsweisenden Beschuß (BVerwG-6B 10.07) entschieden, daß Rechtsschutz im sog. Unterschwellenbereich, also in dem Bereich, in dem der Wert des öffentlichen Auftrags unterhalb der EU-Schwellenwerte liegt, nicht vor den Verwaltungsgerichten eingefordert werden kann.
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Die Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (KBSt) hat eine neue Version der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB IV) herausgegeben.
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Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble hat am 20. Juni zusammen mit Vertretern der Länder den Digitalfunk für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), das sind die Polizeien, Feuerwehren und Rettungsdienste, mit dem Start der Referenzplattform offiziell in Betrieb genommen.
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Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft strebt die Reform der EG-Rechtsmittelrichtlinien an. Dabei geht es in erster Linie um die sog. Stillhaltefrist bei Vergabe eines öffentlichen Auftrags und die Folgen der Verletzung dieser Frist: Nach der gegenwärtigen, entsprechenden Regelung in Deutschland in § 13 Vergabeverordnung (VgV) hat der öffentliche Auftraggeber vor Zuschlagserteilung die unterlegenen Bieter über den Grund ihrer Nichtberücksichtigung und den Namen desjenigen, dessen Angebot abgenommen werden soll, zu informieren.