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In seinem aktuellen Urteil vom 15. September 2022 befasst sich der EuGH mit der Frage des…
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Sachbearbeiter/in im Vertrags- und Vergabemanagement in Bremen gesucht
Immobilien Bremen, der zentrale Dienstleister für das Management und die Bewirtschaftung der öffentlichen bremischen Immobilien, sucht…
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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat Ende Dezember 2022 eine öffentliche Konsultation zur Transformation des Vergaberechts („Vergabetransformationspaket“) gestartet (siehe Vergabeblog.de vom 05/01/2023, Nr. 52121). Noch bevor konkrete gesetzgeberische Maßnahmen ergriffen werden, wurde Organisationen, Unternehmen und Verbänden sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit gegeben, ihre Einschätzungen abzugeben. Die Bundesingenieurkammer (BIngK) hat durch Ihren Arbeitskreis Vergabe eine Stellungnahme abgesetzt:
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Das Finanzierungsdefizit des Staates liegt im Jahr 2022 nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) bei 101,3 Milliarden Euro. Insgesamt überlagerten die neuen Belastungen durch die Folgen des russischen Angriffskriegs in der Ukraine die Entlastungen des Staatshaushalts durch die auslaufenden Corona-Maßnahmen. Das Defizit bleibt damit hoch, verringerte sich aber im Vorjahresvergleich um 32,9 Milliarden Euro. Gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) in jeweiligen Preisen errechnet sich für 2022 eine Defizitquote von 2,6 %. Weitere Informationen finden bei Destatis, hier.
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Hier finden Sie die aktuellen Online- und Präsenzseminare zu Vergaberecht und öffentlicher Beschaffung. Worauf Sie bei der Beschaffung von Bauleistungen achten müssen – angefangen bei der Verfahrensvorbereitung bis hin zu Vertragsänderungen oder Kündigung – erfahren Sie im Online-Seminar „Die Vergabe von Bauleistungen “.
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Als eleganter Weg, angeblichen vergaberechtlichen Restriktionen zu entkommen, erschien dem Bund seinerzeit die Beschaffung von Schutzmasken im Wege eines Zulassungssystems. Keine exklusive Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes, sondern jeder Anbieter, der die vom Auftraggeber gesetzten Anforderungen an die Eignung sowie die Leistungsbedingungen erfüllt, ist zu diesem System zuzulassen. Dabei ist die Zulassung gleichbedeutend mit einem Vertragsschluss (sog. open-house-Vertrag). Da ein wettbewerbliches Auswahlverfahren des wirtschaftlichsten Angebots und damit eine Exklusivität entfällt, liegt kein öffentlicher Auftrag vor, der die Anwendung des vermeintlich störenden Vergaberechts zu seinem Abschluss erforderlich machen würde.
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Die HEAG Holding AG sucht eine/n Sachbearbeiter/in für die Abwicklung von Vergabeverfahren (m/w/d). Nähere Einzelheiten zu der Stelle und den Bewerbungsmodalitäten finden Sie im DVNW Stellenmarkt.
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Das Statistische Bundesamt meldete für das deutsche Bauhauptgewerbe für den Monat Dezember 2022 im Vergleich zum Vorjahresmonat einen realen Umsatzrückgang von 9,8 Prozent. Für das Gesamtjahr 2022 ergibt sich für alle Betriebe ein Umsatzminus von preisbereinigt 5,1 Prozent. „Unsere verhaltene Umsatzprognose wird bestätigt. Die nominalen Zuwächse wurden 2022 durch die starken Materialpreissteigerungen mehr als aufgezehrt. Für 2023 sind wir sogar noch pessimistischer: Wir erwarten einen preisbereinigten Umsatzrückgang von 6 Prozent.“
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Der Deutsche Vergabetag geht am 16. & 17. November 2023 in die 10. Runde. Für alle, die sich im Jubiläumsjahr frühzeitig ein Ticket sichern wollen, öffnet jetzt bereits der Ticket-Shop. Zur Erinnerung: Letztes Jahr waren die Besuchertickets bereits drei Monate im Vorfeld ausgebucht. Es erwarten Sie wieder vielfältige Diskussionen und Vorträge sowie ein abwechslungsreiches Workshop-Programm rund um Beschaffungswesen und Vergaberecht. Abgerundet wird das Kongress-Programm durch eine Fachausstellung und einen Abendempfang, bei dem in entspannter Atmosphäre genetzwerkt werden kann. Sichern Sie sich jetzt Ihr Ticket! Für einen besseren Eindruck vom Kongress, schauen Sie sich den Rückblick auf den 9. Deutschen Vergabetag an!
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Mit einem gemeinsamen Antrag ersucht die rot-grüne Regierungsfraktionen den Senat, die zentralen Ziele des Fairen Handels, der Guten Arbeit sowie des Umwelt- und Klimaschutzes weiter voranzubringen und noch stärker im städtischen Beschaffungswesen umzusetzen. Über den Antrag wird in der kommenden Bürgerschaftssitzung am 1. März abgestimmt.
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Wo fangen Sie bei der Verfahrensvorbereitung am besten an und was sollten Sie beachten? Wie gestalten Sie eine zielführende Markterkundung und treten rechtsicher mit dem Markt in Kontakt? Diese und weitere Fragen rund um die Vorbereitung des Vergabeverfahrens beantworten wir im Online-Seminar. Information & Anmeldung
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Aktuelle Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt, wie Fachkräftemangel und New Work, beeinflussen auch die (Führungs-)Arbeit in öffentlichen Behörden. Carlos Frischmuth, Autor des FAZ-Buches „New Work Bullshit – Was wirklich zählt in der Arbeitswelt“ und Managing Director bei Hays, spricht bei „Gute Führung und Zusammenarbeit“ zum Thema.
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Am 14.02.2023 endete die Konsultation des Bundeswirtschaftsministeriums zur Transformation des Vergaberechts (siehe Vergabeblog.de vom 05/01/2023, Nr. 52121). Der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbes, Felix Pakleppa, warnt davor, den Mittelstand beim Vergaberecht auszuschließen:
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Die Bundesregierung hat den Referententwurf für den „Entwurf einer Verordnung zur Anpassung des Vergaberechts an die Einführung neuer elektronischer Standardformulare („eForms“) für EU-Bekanntmachungen und an weitere europarechtliche Anforderungen“ erstellt. Das spannende: Auch der Streit zwischen der EU-Kommission und der Bundesrepublik Deutschland um § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV soll beiseite gelegt werden. Denn der Gesetzesentwurf sieht in Artikel 1 Nr. 2 vor, dass § 3 Absatz 7 Satz 2 VgV aufgehoben werden soll. Die BAK hatte noch zuletzt appelliert, § 3 Absatz 7 Satz 2 VgV nicht zu streichen (siehe Vergabeblog.de vom 16/12/2022, Nr. 51859).
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Trotz zum Teil schwerer Vergaberechtsverstöße erklärte der 5. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts die Rückforderung einer Zuwendung für rechtswidrig (siehe hierzu bereits Vergabeblog.de vom 21/09/2022, Nr. 51030). Rückforderungen müssen verhältnismäßig sein und auch ein sog. „intendiertes Ermessen“ muss fehlerfrei ausgeübt werden.