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Wie die Vergabe von Bauaufträgen an gemeinnützige Einrichtungen und Unternehmen auch in Zukunft gewährleistet werden kann, will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (16/12604) wissen. Die Bundesregierung soll darlegen, warum die Vergabe von derartigen Bauaufträgen durch die Neufassung der Verdingungsordnung für Bauleistungen ausgeschlossen wird und warum dem zuständigen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) keine Vertreter von gemeinnützigen Organisationen angehören.
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Das Beschaffungsamt des BMI hatte bereits ab dem 1.9.2007 die IT und TK-Industrie auffordert, ihre Angebote nur noch elektronisch über das Internet abzugeben. Ab 01.07.2009 werden nun von den Vergabestellen des Bundes Angebote von Kfz-Herstellern nur noch in elektronischer Form akzeptiert.