Alle Beiträge
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Das Online-Seminar beleuchtet die wesentlichen Anforderungen sowie Spielräume bei der Überprüfung von Leistungsversprechen von Anbietern vor und während der Durchführung von Beschaffungsvorhaben. Die Referenten geben konkrete Praxisbeispiele wie Vergabeverfahren erfolgreich vorbereitet und gestaltet werden können und welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt, Leistungsversprechen belastbar zu überprüfen. >>Information & Anmeldung<<
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NRW verlängert Verfahrenshinweise zur Unterbringung von Geflüchteten
Schnelle Vergabeverfahren sollen dabei helfen, Obdachlosigkeit zu verhindern
Nordrhein-Westfalen reagiert auf die anhaltend hohe Auslastung der Unterbringungskapazitäten für Geflüchtete. Die Landesregierung verlängert die bestehenden Verfahrenshinweise bis Ende 2025 und ermöglicht weiterhin flexible Lösungen.
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Am 12. Februar 2025 findet die 2. Sitzung der Regionalgruppe Freiburg des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) vor Ort in Freiburg statt! Nehmen Sie teil und erfahren Sie Wissenswertes zur Zukunft der öffentlichen Beschaffung.
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Schweizer Regierung unter Kritik: Beschaffung von Microsoft-Lizenzen ohne Ausschreibung
Vertrag in Höhe von 150 Millionen Schweizer Franken
Ohne eine öffentliche Ausschreibung hat die Schweizer Regierung einen Vertrag in Höhe von 150 Millionen Schweizer Franken mit Microsoft abgeschlossen. Der Umgang mit Steuergeldern sorgt für scharfe Kritik: Experten und Politiker bemängeln vor allem die fehlende Transparenz und die Vergabe an ein US-Unternehmen ohne Wettbewerb.
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BMDV startet dritten Förderaufruf für Bodenstrom
Rund drei Millionen Euro zur Verfügung
Auch am Boden benötigen Flugzeuge Strom, während Sie gewartet, beladen und betankt werden. Der dafür benötigte Strom kommt häufig aus Hilfsturbinen im Flugzeug oder wird an entfernten Stellplätzen mit Stromaggregaten aus Diesel erzeugt. Mit Direktstrom, Batterien oder Wasserstoff können Flugzeuge effizienter, emissionsfrei und deutlich leiser als bisher mit Strom versorgt werden. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr will Flughäfen in einer dritten Antragsrunde bei der Beschaffung mobiler und stationärer Bodenstromanlagen unterstützen.
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Das DVNW sucht Verstärkung: Referent:in Öffentliches Auftragswesen & Vergaberecht
Vollzeit am Standort Berlin
Sie sind im Vergaberecht zu Hause und lieben es, Ihr Wissen zu teilen? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW) ist das führende Netzwerk zu allen Themen der öffentlichen Beschaffung. Mit weit über 10.000 Mitgliedern fördern wir den Wissens- und Erfahrungsaustausch zwischen öffentlicher Hand, Wirtschaft, Wissenschaft und Rechtspflege und sind zugleich Motor für die Weiterentwicklung des Vergaberechts. Für unseren Standort Berlin suchen wir in Vollzeit eine/n Referent:in Öffentliches Auftragswesen & Vergaberecht.
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Die STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH sucht einen Einkäufer / Vergabemanager / Ausschreibungsmanager Planungs- und Bauleistungen (w/m/d) in Berlin. Alle Informationen zur Stellenanzeige finden Sie im DVNW Stellenmarkt.
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Der Univention Summit 2025 im Zeichen globaler Herausforderungen
Die Frage nach der digitalen Souveränität
Trump startet seine zweite Amtszeit mit Drohungen gegen souveräne Staaten, Putin träumt von einem neuen russischen Imperium, und China setzt auf wirtschaftliche und technologische Dominanz. Während die weltpolitische Lage zunehmend bedrohlich wirkt, diskutierten Expert:innen in Bremen auf dem Univention Summit 2025, wie Deutschland und die EU durch digitale Souveränität resilienter werden können. Der zentrale Lösungsansatz der Tagung: Open-Source-Technologien.
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Die VOB/B müssen und sollten nicht in jede Bauausschreibung. Doch für die Vergabe von Bauleistungen ab Erreichen des Schwellenwerts schreibt § 8a EU Abs. 1 Satz 1 VOB/A grundsätzlich vor, dass in den Vergabeunterlagen die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) und die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C) Bestandteile des Vertrags werden (dazu 1). Demgegenüber lässt § 8a EU Abs. 2 VOB/A ausdrücklich Ergänzungen und bestimmte Abweichungen von den VOB/B zu (dazu 2.). Doch was gilt, wenn projektspezifische weitergehende Abweichungen erforderlich sind? Sind diese begründungspflichtig und wenn ja, welche Möglichkeiten zur Begründung bestehen und welcher Maßstab ist anzulegen (dazu 3.)?Fehlt es an einer hinreichenden Begründung, welche Folgen haben Verstöße gegen § 8a EU VOB/A (dazu 4.)? Im Ergebnis sind projektspezifische Abweichungen von den VOB/B in Einklang mit § 8a EU VOB/A rechtssicher möglich (dazu 5.).
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Hier finden Sie die aktuellen Online- und Präsenzseminare zu Vergaberecht und öffentlicher Beschaffung. 05.02.2025: Nachhaltigkeitskriterien im Vergabeverfahren – ein Buch mit sieben Siegeln? Nachhaltigkeitskriterien sicher auswählen und prüfen Dozent:innen: Dr. Irene Lausen Rechtsanwältin, Of Counsel, Görg Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Frankfurt a. M., Ministerialrätin a. D. Alexander Pustal Fachanwalt für Vergaberecht, GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Frankfurt a.M. Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz! >> Informationen und Anmeldung