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Die öffentliche Hand steht zunehmend vor der Herausforderung, innovative Produkte und Lösungen zu beschaffen, die auf dem Markt noch nicht verfügbar sind. Oder, es gibt zwar Produkte mit ähnlichen Eigenschaften, diese müssen jedoch erst noch weiterentwickelt werden. Um herauszufinden, welche potenziellen Anbieter es am Markt gibt und, um mit diesen in einen Dialog zu treten, ist eine gut vorbereitete Markterkundung ein zentrales Instrument und nach dem Vergaberecht ausdrücklich zulässig.
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„Städte, Gemeinden und Samtgemeinden brauchen spürbare Erleichterungen im Beschaffungswesen – Andere Bundesländer zum Vorbild nehmen!“, dies fordert der Niedersächsischer Städte-und Gemeindebund (NSGB). Er führt weiter aus:
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Wir laden Sie im Namen der Co-Vorsitzenden der Regionalgruppe Hamburg, Dr. Dietrich Drömann, GvW Graf von Westphalen, und Dr. Martin Schellenberg, HEUKING Hamburg, herzlich zur 62. Sitzung der DVNW Regionalgruppe Hamburg ein. Die Sitzung findet am 15. Oktober 2025 vor Ort in Hamburg.
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Der Europäische Rechnungshof (EuRH) widmet dem Bereich der Verteidigungsausgaben verstärkte Aufmerksamkeit. Als externer Prüfer der EU sei es sein übergeordnetes Ziel, der EU ein besseres Funktionieren zu ermöglichen. Er ermittele daher Verbesserungsmöglichkeiten in den Bereichen,
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In dieser Woche schließt der Haushaltsausschuss die Haushaltsberatungen voraussichtlich ab. Am heutigen Mittwoch, 3. September 2025, stehen die Einzelpläne des Deutschen Bundestages (Einzelplan 02) und des Bundesministeriums der Finanzen (Einzelplan 08) auf der Tagesordnung. Am Donnerstag,
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Mit unserem kostenlosen „Vergabe-Frühstück“ möchten wir Ihnen die Möglichkeit geben, regelmäßig und kompakt über aktuelle Entwicklungen im Vergaberecht informiert zu bleiben. In kurzen, praxisnahen Einheiten erhalten Sie einen Überblick über die neueste Rechtsprechung, wichtige Themen aus der Vergabepraxis sowie die Dauerbrenner, die Sie im Arbeitsalltag begleiten.
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Unter dem Titel: „Entscheidung zur S-Bahn Berlin ist gefallen“, berichtet u.a. die Berliner Zeitung, dass die Entscheidung zur Auftragsvergabe gefallen sei: „Die Deutsche Bahn (DB) soll weiterhin die S-Bahn-Züge auf den Nordsüd-Linien und auf der Ost-West-Strecke in der Innenstadt betreiben, Siemens und Stadler sollen auch die künftige S-Bahn-Generation liefern.“ Die Rügefrist soll noch laufen. Ob das Vergabeverfahren nach knapp 5 Jahren zum Abschluss kommt, bleibt demnach abzuwarten.
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Ein öffentlicher Auftraggeber hat kein Fortsetzungsfeststellungsinteresse!
VK Westfalen, Beschl. v. 12.03.2025 – VK 1-8/25
Was passiert, wenn ein öffentlicher Auftraggeber im laufenden Nachprüfungsverfahren ein Vergabeverfahren zurückversetzt und die Verfahrensbeteiligten anschließend das Verfahren übereinstimmend für erledigt erklären? Darf der Auftraggeber dann im selben Atemzug mittels Fortsetzungsfeststellungsantrag feststellen lassen, dass sein bisheriges Vorgehen im Übrigen rechtmäßig war? Mit dieser Frage hatte sich die VK Westfalen zu befassen. Die Antwort ist eindeutig: Nein! Die VK Westfalen hat klargestellt, dass öffentliche Auftraggeber nach übereinstimmender Erledigungserklärung keinen „Persilschein“ beantragen können – ein Fortsetzungsfeststellungsantrag ist in einem solchen Fall unzulässig.
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In Österreich haben Prüfer strukturelle Defizite bei Beschaffungen des Militärs festgestellt. Dies berichtet Der Standard unter dem Titel: „Späte Vergabeverfahren – Bundesheer-Prüfer attestieren Mängel bei Rüstungskäufen“. In der Kritik stünden unter Bezug afu weitere Medienberichte zu spät erfolgte Vergabeverfahren. Hierbei sei vor allem problematisch, dass die zuständige Abteilung im österreichischen Ministerium zu spät eingebunden werde. Die Prüfung der Abteilung Vergabe und Einkaufsrecht, was vergaberechtlich machbar und zulässig sei, müsste früher erfolgen. Sie sollte „nicht am Ende des Planungsprozesses stehen, sondern vor den jeweiligen politischen, militärstrategischen, planerischen, technischen Entscheidungen stattfinden“.
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Das Finanzierungsdefizit des Staates lag im 1. Halbjahr 2025 bei 28,9 Milliarden Euro. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen weiter mitteilt, war das staatliche Defizit somit um 19,4 Milliarden Euro niedriger als im 1. Halbjahr 2024. Gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) in jeweiligen Preisen errechnet sich für das 1. Halbjahr 2025 eine Defizitquote von 1,3 %.