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Fairer Zugang, bessere Preise, mehr Innovation, mehr Nachhaltigkeit, mehr Transparenz und weniger Korruption: Das sind die Ziele der EU-Richtlinien für das öffentliche Auftragswesen aus dem Jahr 2014. Eine von der Kommission veröffentlichte Bewertung zeigt nun, dass diese nur teilweise erreicht wurden. Diese Bewertung ist der erste Schritt zur Überarbeitung der Richtlinien für die Vergabe öffentlicher Aufträge.
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Der Bundesrat hat zum Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2026 (21/600) und zum Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029 (21/601) Stellung genommen.
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Das Online-Seminar „Rechtsschutz im Vergabeverfahren“ am 11. November 2025 gibt einen Überblick über die relevanten Aspekte, die im Zusammenhang mit dem Rechtsschutz zu beachten sind und beleuchtet dabei den Umgang mit Rügen, den Ablauf eines Nachprüfungsverfahrens sowie Strategien für öffentliche Auftraggeber. Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz!
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Die Landesregierung ist aktuell mit dem Vorhaben befasst, die Vergabekammern Rheinland (angesiedelt bei der Bezirksregierung Köln) und Westfalen (angesiedelt bei der Bezirksregierung Münster) zu einer landesweit zuständigen Vergabekammer Nordrhein-Westfalen (angesiedelt bei der Bezirksregierung Münster) zusammenzulegen.
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Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat vier Öffentliche Anhörungen für November beschlossen. Gleich zwei Termine sind für Montag, 10. November 2025, für die Transofrmation des Vergaberehchts vorgesehen.
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Maßgeschneiderte Inhouse-Schulungen für Vergabe und Beschaffung
Lassen Sie sich jetzt zu Ihrem individuellen Schulungskonzept beraten

Sie möchten Ihr Team gezielt weiterbilden – ohne Reiseaufwand, flexibel in der Planung und genau auf Ihre Themen abgestimmt? Dann sind die Inhouse-Schulungen der DVNW Akademie die ideale Lösung für Sie.
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Die EU-Schwellenwerte werden zum 01.01.2026 leicht sinken. Die ab Januar 2026 geltenden Schwellenwerte wurden am 23.10.2025 im Amtsblatt der EU (OJ L – 2025/7079) veröffentlicht. Mit den Verordnungen (EU) 2025/2150 – 2152 vom 22. Oktober 2025 gelten ab dem 01.01.2026 folgenden Schwellenwerte:
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Das war vergangene Woche in den Fachforen des DVNW los!
Diskutieren Sie mit bei aktuellen Themen rund um Vergaberecht und Beschaffungspraxis

Auch in der letzten Woche gab es wieder einen intensiven Austausch zu verschiedenen Themen rund um Vergabe und Beschaffung in den Fachforen des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW). Ob zum Thema Wartefrist 134 GWB oder zum Thema Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit § 132 GWB – Prüfungsschema – steigen Sie in die Diskussion ein und tauschen Sie sich aus!
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Objektive Unklarheiten gehen zu Lasten des Auftraggebers und gebieten eine Rückversetzung des Verfahrens!
BayObLG, Beschl. v. 05.08.2025 – Verg 2/25e

Mit seiner Entscheidung verdeutlicht das BayObLG, dass vermeintliche Unklarheiten im Angebot nicht ohne weiteres durch eine Aufklärung geheilt werden dürfen, wenn dadurch erst eine inhaltliche Festlegung herbeigeführt würde. In solchen Fällen ist das Angebot zwar nicht wertbar, ein unmittelbarer Ausschluss kommt aber nicht in Betracht. Vielmehr muss das Vergabeverfahren in den Stand vor Abgabe der finalen Angebote zurückversetzt werden, um allen Bietern die Chance auf eine eindeutige Angebotsabgabe zu eröffnen, da in dem hier in Rede stehenden Verfahren nach aktuellem Sachstand auf keines der Angebote ein Zuschlag erfolgen darf. Diese Linie stärkt das Transparenz- und Gleichbehandlungsgebot, führt aber zugleich zu erheblichen Verzögerungen in laufenden Verfahren. Die Aussagekraft der Entscheidung ist deshalb differenziert zu betrachten: Sie betrifft insbesondere Verhandlungsverfahren, in denen die Angebotsinhalte naturgemäß weiterentwickelt werden können, und sollte nicht unbesehen auf andere Verfahrensarten übertragen werden.
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Wir laden Sie im Namen der Vorsitzenden der Regionalgruppe München, Tobias Osseforth, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, und Dr. Felix Siebler, GvW Graf von Westphalen mbB, herzlich zur 28. Sitzung der DVNW Regionalgruppe München ein. Die Sitzung findet am 9. Dezember 2025 vor Ort in München statt.













