Bauleistungen
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Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe e. V., der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V., die Bundesingenieurkammer und der Verband Beratender Ingenieure VBI fordern, geplanten Investitionsvorhaben der öffentlichen Hand auf Bundes- und Landesebene fortzuführen und Mehrkosten bei den Kommunen auszugleichen. Hierzu wurde folgender Appell herausgegeben:
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Der Bund muss nach Auffassung des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie die Investitionen anpassen, um die vorgesehenen Ziele zu erreichen. Zum Entwurf des Bundeshaushaltes 2023 äußert sich Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, wie folgt:
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Der bundesweite Investitionsrückstand im Bereich Schulen lag laut KfW-Kommunalpanel zuletzt bei 45,6 Mrd. EUR im Jahr 2021 und entsprach damit dem 4,7-fachen des kommunalen Jahresinvestitionsvolumen von 9,8 Mrd. EUR im Bereich der schulischen Infrastruktur. Dies geht aus einer Untersuchung der KfW hervor.
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Die Bundeskammerversammlung der Architekten verabschiedet die Erklärung für mehr Spielraum und Innovation beim Planen und Bauen.
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Die Bundesarchitektenkammer Hinweise für Planungsbüros zu „Deutliche Preissteigerung bei Baumaterialien“ online bereitgestellt. Sie vermerkt dazu:
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Anlässlich der Anhörung zur Beschleunigung von Hochbau- und Tiefbauvorhaben im Berliner Abgeordnetenhaus sagt Dr. Manja Schreiner, Hauptgeschäftsführerin der Fachgemeinschaft Bau: „Um den immensen Bedarf an Wohnungen, aber auch der zugehörigen Infrastruktur in Berlin zu decken, muss Bauen schneller und kostengünstiger werden. Dazu müssen die Bauhindernisse – die insbesondere aus dem Planungs- und Genehmigungsrecht folgen – ohne Tabus beseitigt werden.“
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„Die Bundesregierung hält zwar an ihrem Versprechen fest, die Investitionen des Bundes auf hohem Niveau fortzuschreiben. Aufgrund steigender Baumaterialpreise bedeutet dies aber, dass mit dem gleichen Geld weniger Projekte umgesetzt werden können. Gerade in der Verkehrsinfrastruktur stehen deshalb wesentliche Ziele in Frage.
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Die Vergabekammer Westfalen sieht eine fehlende Preisgleitklausel bei Rohbauarbeiten aufgrund der jüngsten Entwicklungen beim Stahlpreis als unkalkulierbares Wagnis an. Die Tendenz in der Rechtsprechung der Vergabekammern verdichtet sich damit weiter: Öffentliche Auftraggeber müssen bei bestimmten Stoffen, deren Marktpreis derzeit einer besonders hohen Schwankung unterliegt, Preisgleitklauseln vorgeben, um den Bietern eine Angebotsabgabe zu ermöglichen.
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Das Statistische Bundesamt meldete für Juni einen preisbereinigten Rückgang des Auftragseingangs im Bauhauptgewerbe im Vergleich zum Vorjahresmonat von 13,1 Prozent (kalenderbereinigt: – 11,2 Prozent), im Vergleich zum Vormonat von 5,5 Prozent (s. Vergabeblog.de vom 26/08/2022, Nr. 50737). Für das gesamte erste Halbjahr wird mittlerweile ein reales Minus von 3,0 Prozent ausgewiesen (kalenderbereinigt: – 3,5 Prozent).
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Der reale (preisbereinigte) Auftragseingang im Bauhauptgewerbe ist nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Juni 2022 kalender- und saisonbereinigt um 5,5 % gegenüber Mai 2022 gesunken.