Bauleistungen
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Wer Nebenangebote zulassen möchte, darf nicht allein den Preis zum Zuschlagskriterium wählen: so schien die Rechtslage nach der Entscheidung des BGH im Januar 2014, welche die damalige Rechtsauffassung des OLG Düsseldorf bestätigte. Nunmehr jedoch scheint dieses das selbsterwirkte Dogma – erstaunlicherweise bislang weitgehend unbemerkt – wieder zu relativieren. Haben Auftraggeber also wieder mehr Freiheit im Umgang mit Nebenangeboten?
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Die Vergabekammer Südbayern setzt sich in ihrer Entscheidung aus Juli 2015 mit der Frage auseinander, ob die aufgrund einer Änderung des Beschaffungsbedarfs des Auftraggebers erfolgte Aufhebung des Vergabeverfahrens rechtmäßig oder zumindest wirksam ist. Dabei befasst sie sich auch mit dem Verhältnis der vor Zuschlagserteilung durchgeführten Aufhebung zu einer von der Antragstellerin vorgeschlagenen Änderung der Leistung nach Vertragsschluss gemäß § 1 Abs. 3, § 2 Abs. 5 VOB/B.
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„Wir haben große Sorge, dass dabei das Kind mit dem Bade ausgeschüttet wird. Statt zu entbürokratisieren wird ein neuer Formularwust geschaffen, der völlig unbrauchbar ist.“
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Primärer Rechtsschutz bei Auftragsvergaben unterhalb der europäischen Vergabeschwellenwerte kann regelmäßig – abgesehen von besonderen landesrechtlichen Rechtsschutzmöglichkeiten, z.B. in Sachsen-Anhalt – vor den ordentlichen Gerichten gewährt werden.
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Regelmäßig gelangen Großbauprojekte in Deutschland durch Kostenexplosionen und langgezogene Bauzeiten in die Schlagzeilen: Eine aktuelle Studie der Hertie School of Governance dokumentiert nun eindrucksvoll anhand 170 untersuchten Großbauprojekten: Bei 119 abgeschlossenen Projekten beträgt die Kostensteigerung pro Vorhaben durchschnittlich 73 Prozent, während 51 noch laufende bereits jetzt schon je 41 Prozent teurer sind als geplant.
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Der Baugewerbe-Verband Niedersachsen (BVN) warnt vor einer Ausweitung von ÖPP-Projekten (Öffentlich-Private-Partnerschaft) durch die Bundesregierung. Jüngst hatte Bundesverkehrsminister Dobrindt eine Liste neuer ÖPP-Projekte vorgestellt.