Bauleistungen
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Primärer Rechtsschutz bei Auftragsvergaben unterhalb der europäischen Vergabeschwellenwerte kann regelmäßig – abgesehen von besonderen landesrechtlichen Rechtsschutzmöglichkeiten, z.B. in Sachsen-Anhalt – vor den ordentlichen Gerichten gewährt werden.
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Regelmäßig gelangen Großbauprojekte in Deutschland durch Kostenexplosionen und langgezogene Bauzeiten in die Schlagzeilen: Eine aktuelle Studie der Hertie School of Governance dokumentiert nun eindrucksvoll anhand 170 untersuchten Großbauprojekten: Bei 119 abgeschlossenen Projekten beträgt die Kostensteigerung pro Vorhaben durchschnittlich 73 Prozent, während 51 noch laufende bereits jetzt schon je 41 Prozent teurer sind als geplant.
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Der Baugewerbe-Verband Niedersachsen (BVN) warnt vor einer Ausweitung von ÖPP-Projekten (Öffentlich-Private-Partnerschaft) durch die Bundesregierung. Jüngst hatte Bundesverkehrsminister Dobrindt eine Liste neuer ÖPP-Projekte vorgestellt.
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Das Bundeskartellamt hat einen Bericht über den Stand seiner Verfahren zur sektorweiten Beseitigung kartellrechtswidriger Unternehmensverflechtungen im Bereich Walzasphalt veröffentlicht, dem mit über 90 % wichtigsten Straßenbelag in Deutschland.
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Das Landesvergabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (LVG LSA) sieht auch für den Unterschwellenbereich – für Bauleistungen ab einem Gesamtauftragswert von 150.000 EUR netto – Primärrechtsschutz in Form von Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer Sachsen-Anhalt vor.