Kategorie:
ITK
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Patchwork-Familie oder Vertrag: Inhouse oder In-State – was trägt wirklich?
Plädoyer für mehr Mut zur Vertragsgestaltung, wenn die Strukturen nicht eindeutig sind

Ein zentrales Thema beim Vergabetag war die Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen IT-Dienstleistern mit den öffentlichen Auftraggebern (Workshop A 3 Neuerungen des S 108 GWB – neuer Schwung für die Digitalisierung in öffentlich-öffentlicher Zusammenarbeit). Spannend bleibt unter europarechtlichen Gesichtspunkten die Inhouse-Vergabe zwischen Halbschwestern. Insbesondere wird abzuwarten sein, ob die Entscheidung des OLG Naumburg (7 Verg 1/22) angesichts des Vergabebeschleunigungsgesetzes Bestand haben wird.
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Die EU-Kommission will die Ziele und Vorgaben für die Digitale Dekade 2030 überprüfen und hat dazu eine Sondierung gestartet. Beiträge können bis zum 23. Dezember 2025 eingereicht werden.
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Die Digitalministerkonferenz (DMK) hat am 24.11. in Berlin Beschlüsse zur digitalen Zukunft Deutschlands und Europas gefasst. Die Konferenz hat zum letzten Mal unter dem Vorsitz des Landes Rheinland-Pfalz stattgefunden und sich intensiv mit der digitalen Souveränität Deutschlands, der Modernisierung des Staatswesens und dem Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum gewidmet. Zu den Gästen gehörten Dr. Karsten Wildberger, Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung, der Präsident der Bundesnetzagentur Klaus Müller sowie die Präsidentin des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik, Claudia Plattner.
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Künstliche Intelligenz kommt in der Verwaltung an; bei einfachen und grundlegenden Aufgaben ist sie schon jetzt im Einsatz, unterstützt öffentliche Auftraggeber beispielsweise bei der Erstellung von Texten und Übersetzungen sowie bei der Durchführung von Videokonferenzen. Weit verbreitet sind auch KI-Chatbots, die die zahlreichen Bürgeranfragen sinnvoll beantworten können. Eine KI braucht weder Ruhepausen noch Schlaf. Andererseits bestehen diffuse und konkrete Ängste bei der Nutzung von KI, etwa, ob die von der KI produzierten Ergebnisse valide sind oder personenbezogene Daten widerrechtlich verarbeitet wurden. Grund genug für Herrn Rechtsanwalt Aeneas Niklas Marxen, sich den rechtlichen Fallstricken zu widmen, die bei der Beschaffung und Verwendung von KI durch öffentliche Auftraggeber zum Tragen kommen können.
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Für den Erfolg der Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland ist die Berücksichtigung kommerzieller Fachverfahren und privater IT-Dienstleister unerlässlich. Das macht das Vergaberecht außerhalb der Inhouse-Regelungen und dessen handwerklich richtige Anwendung zur notwendigen Voraussetzung zur Erreichung der Ziele des OZG 2.0.
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Das Umweltbundesamt (UBA) hat in seiner Publikationsliste eine Studie mit dem Titel: „Herausforderungen und Lösungsansätze für die öffentliche Beschaffung von gebrauchten IKT-Geräten“, veröffentlicht. Hierin werden Konzepte, Vorteile und Grenzen von Instandsetzung (refurbishment) und Wiederaufarbeitung (remanufacturing) aufgezeigt.
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Die öffentliche IT-Beschaffung steht an einem Scheideweg: Zwischen bewährter Vergabepraxis und der Notwendigkeit digitaler Steuerungsfähigkeit. Die Gründung einer IT-Vergabestelle birgt Chancen, wird aber erst dann dauerhaft tragfähig, wenn sie mit einem ebenso konsequenten IT-Vertragsmanagement gekoppelt ist – als Herzstück für Transparenz, Kontrolle und strategische Entwicklung.
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Ist das das Ende der Ex-ante Transparenzbekanntmachung?
OLG Dresden, Beschl. v. 28.08.2025 – Verg 1/25

Das OLG Dresden äußert sich zu den Anforderungen einer wirksamen Ex-ante Transparenzbekanntmachung: In seiner Entscheidung macht das Gericht deutlich, dass die Vorarbeiten eines öffentlichen Auftraggebers zur Begründung von z.B. technischen Alleinstellungsmerkmalen im Rahmen von Ex-ante Bekanntmachungen fast genauso hoch sind, wie ohne selbige. Insbesondere betont nun auch das OLG Dresden die Verpflichtung zu einer europaweiten Marktrecherche. Darüber hinaus überrascht, dass für die gerichtliche Prüfung des Vorliegens solcher Gründe allein die Ausführungen in der Ex-ante Bekanntmachung relevant sind und auch im Nachprüfungsverfahren nur sehr eingeschränkt ergänzt werden können. Rein praktisch gesehen könnte angesichts der Entscheidung das bisher beliebte Instrument der Ex-ante Transparenzbekanntmachung für Auftraggeber nicht mehr so attraktiv sein, um innerhalb von 10 Tagen „Sicherheit“ zu haben. Zumindest wäre eine Ex-post Bekanntmachung immer auch erforderlich, um die sechs-Monatsschwelle der Unsicherheit auf insgesamt 40 (10 + 30) Tage zu reduzieren.
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Das Umweltbundesamt (UBA) hat einen Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung: Rechenzentren und Rechenzentrums-Dienstleistungen veröffentlicht. Mit diesem sollen öffentliche Auftraggeber dabei unterstützt werden, umweltverträgliche Rechenzentren (RZ), RZ-Infrastruktur und RZ-Dienstleistungen auszuschreiben. Der Leitfaden basiert auf den Kriterien des Das Umweltzeichen Blauer Engel für Rechenzentren (DE-UZ 228), Ausgabe Januar 2023 und steht beim UBA zum Download bereit.
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Nach Einschätzung der Bundesregierung gibt es einige Technologiebereiche, in denen Deutschland von einzelnen ausländischen Anbietern abhängig ist. Das gelte etwa bei Cloud-Infrastruktur, Betriebssystemen und Netzwerktechnik, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/1264) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/940) schreibt. Diese Abhängigkeit wolle die Bundesregierung reduzieren und europäischen Unternehmen die Chance geben, „sich stärker im Wettbewerb um sichere und leistungsstarke Infrastrukturen zu positionieren“, heißt es in der Antwort weiter.












