Liefer- & Dienstleistungen
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In NRW ist der schwarz-grüne Koalitionsvertrag unterzeichnet worden, das berichtet der WDR. Der Koalitionsvertrag trägt den wohlklingenden Namen „Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen“. Wir haben uns den Vertrag auf vergabe- und beschaffungsrechtliche Inhalte angeschaut. Die erste Auffälligkeit: Die Landesregierung will eine Erhöhung der EU-Schwellenwerte erzielen.
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Jetzt soll alles ganz schnell gehen. Der Gesetzesentwurf zum Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetzes (BwBBG) soll bereits am kommenden Montag, den 04.07. um 14 Uhr öffentlich im Ausschuss angehört werden. Bereits zu Ende der kommenden Woche soll dann der Gesetzesentwurf (Drucksache 20/2353) im Plenum in 2. und 3. Lesung beschlossen werden. Das Ziel: Beschleunigte Beschaffung, vereinfachte Vergaben und bessere europäische Kooperation – Mit dem Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz wollen die Ampelfraktionen den Ausbau der Bundeswehr schneller voranbringen.
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Erst im Februar diesen Jahres hat der EuGH einen ausschreibungsfreien Auftragnehmerwechsel bei Insolvenz erleichtert (vgl. Vergabeblog.de vom 28/02/2022, Nr. 48994). Nun legen die Luxemburger Richter für Inhouse-Geschäfte und Unternehmensumstrukturierungen einen strengeren Maßstab an. Der EuGH entschied, dass der Rechtsnachfolger die Leistungen eines inhouse-beauftragten Auftragnehmers nicht nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Buchst. b) GWB fortführen darf, wenn die Inhouse-Voraussetzungen zum Rechtsnachfolger nicht vorliegen.
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Putze und Wandfarben kommen großflächig in Innenräumen zum Einsatz. Die vom Umweltbundesamt (UBA) für diese Produktgruppen neu herausgegebenen Beschaffungsleitfäden enthalten konkrete Empfehlungen für Ausschreibungen.
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Der öffentliche Auftraggeber ist grundsätzlich nicht verpflichtet zu überprüfen, ob die Bieter ihre mit dem Angebot verbindlich eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen auch einhalten werden. Vielmehr darf er sich auch ohne Überprüfung grundsätzlich auf die Leistungsversprechen der Bieter verlassen. Eine Überprüfungspflicht des Auftraggebers ergibt sich allerdings dann, wenn konkrete Tatsachen das Leistungsversprechen eines Bieters als nicht plausibel erscheinen lassen.
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Die EU hat ihr selbst gestecktes Ziel, zwischen 2014 und 2020 mindestens 20 % ihrer Gelder für den Klimaschutz auszugeben, nicht erreicht. Dies geht aus einem Bericht des Europäischen Rechnungshofs hervor. Die Europäische Kommission hatte mitgeteilt, die EU habe im genannten Zeitraum 216 Milliarden Euro für Klimaschutzmaßnahmen ausgegeben und somit die 20 %-Vorgabe erfüllt. Die Prüfer stellten jedoch fest, dass die gemeldeten Ausgaben nicht immer klimarelevant waren und der Gesamtbetrag der Klimaschutzausgaben um mindestens 72 Milliarden Euro zu hoch angesetzt wurde.
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Unter dem Titel: „Gegen Corona : Frankfurter Schulen bekommen endlich Luftfilter“ berichtet die Frankfurter Allgemeine (FAZ), dass bis zu den Herbstferien in 140 Schulen insgesamt rund 2500 Luftfiltergeräte installiert werden sollen. Die Auslieferung habe sich aufgrung eines außerordentlich langen Vergabeverfahren von neun Monaten verzögert.
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Während des laufenden Vergabeverfahrens erkannte Fehler und Ungenauigkeiten in der EU-Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen können durch eine Änderungsbekanntmachung bzw. die Veröffentlichung überarbeiteter Vergabeunterlagen korrigiert werden. Nicht vergessen werden darf, dass auch bereits veröffentlichte Antworten auf Bieterfragen in solchen Fällen auf Korrekturbedarf zu prüfen sind.
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Die Universität Konstanz lädt ein, an einer Forschungsstudie über die Reaktion des öffentlichen Auftragswesens auf die Corona-Pandemie teilzunehmen. Die Studie verfolgt einen vergleichenden Ansatz und wird parallel in Deutschland und Italien durchgeführt.
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Bietergemeinschaften (BiGe) werden in der Beschaffungspraxis häufig gebildet. Unternehmen versuchen dadurch ihre Wettbewerbschancen zu verbessern oder erst zu ermöglichen. Auftraggeber hingegen sehen BiGe mitunter skeptisch. Insbesondere im Hinblick auf die Leistungserbringung werden häufig Bedenken angemeldet. Das Vergaberecht will dem vorbeugen. Öffentliche Auftraggeber können daher vorschreiben, dass bestimmte kritische Aufgaben von einem BiGe-Mitglied ausgeführt werden müssen. Darf eine Vergabestelle auch verlangen, dass die Leistungen mehrheitlich vom bevollmächtigten Mitglied einer BiGe direkt erfüllt werden? Der EuGH verneint die Frage.