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Die unzulässige Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien ergibt sich für einen Bieter nicht schon aus einer bloßen Lektüre der §§ 46 Abs. 3, 58 Abs. 2 VgV. Dementsprechend ist ein Bieter mit einer solchen Rüge nicht ohne weiteres präkludiert und sein Vorbringen in einem Vergabenachprüfungsverfahren regelmäßig zulässig. Zudem existiert kein generelles Doppelverwertungsverbot. So können berufliche Erfahrungen und Referenzen – personen- und unternehmensbezogen – zum einen als Eignungskriterium gefordert werden. Zum anderen können Erfahrungen und Referenzen – sofern aus diesen auftragsbezogene Aussagen abgeleitet werden – auch Bezugspunkt eines Zuschlagskriteriums sein.
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Die EK-UNICO GmbH, ein Netzwerkunternehmen mit derzeit 12 Universitätskliniken der Maximalversorgung, sucht für die Geschäftsstelle in Münster/Westf. zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Vergabemanager (m/w/d) in Teilzeitbeschäftigung (max. 20h/Woche). Nähere Einzelheiten zu der ausgeschriebenen Position sowie zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie im DVNW Stellenmarkt.
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Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen der beiden Angeklagten Martin M. (61 Jahre) aus Koblenz und Thomas M. (56 Jahre) aus Meckenheim verworfen (Beschluss vom 18. Februar 2020, Aktenzeichen 3 StR 546/19).
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Die durch den Europäischen Rechnungshof (ERH) jährlich ermittelte Gesamtfehlerquote bei der Vergabe von Fördermitteln durch die EU ist von 4,4 Prozent im Jahr 2014 auf 2,6 Prozent im Jahr 2018 gesunken.
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Das Facility Management (FM) beinhaltet Verwaltung und Bewirtschaftung von Gebäuden sowie der technischen Anlagen. Konkrete Beispiele stellen die vergaberechtlichen Besonderheiten und Gestaltungsmöglichkeiten dar, die sich bei der Vergabe von FM-Leistungen ergeben. Festlegung von Eignungs- und Zuschlagskriterien, „Fallstricke“, besondere vertragliche Bedingungen. Informationen & Anmeldung
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Das Coronavirus hat Europa erreicht. Die Kehrseiten globaler Liefer- und Logistikketten werden mit jedem Tag deutlicher. Welche Folgen haben Leistungsausfälle in laufenden öffentlichen Aufträgen?
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Der Gemeinsame Krisenstab von BMI und BMG, der nach Pandemieplan zur Bekämpfung des Coronavirus gegründet wurde, hat am 03.03. zum dritten Mal getagt und folgende Beschlüsse gefasst:
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Das veröffentlichte Strategiepapier dient als Leitbild für die Politik der Bundesregierung hinsichtlich der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie. Es ersetzt das Strategiepapier zur Stärkung der Verteidigungsindustrie aus dem Jahr 2015 sowie das Strategiepapier zur Stärkung der zivilen Sicherheitsindustrie aus dem Jahr 2016.
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Die Bundesregierung stellt weitere 325 Millionen Euro zur Bekämpfung der Coronakrise zur Verfügung. Die Mittel sollen zur Beschaffung von Schutzausrüstung (bis zu 250 Millionen Euro), der finanziellen Unterstützung der Weltgesundheitsorganisation (bis zu 50 Millionen Euro) sowie für Informations- und Aufklärungsmaßnahmen (bis zu 25 Millionen Euro) dienen.
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Seit der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 13.12.2017 (s. Vergabeblog.de vom 01/02/2018, Nr. 35321) besteht eine große Rechtsunsicherheit für öffentliche Auftraggeber: Muss auch im Unterschwellenbereich eine Vorabinformation vor Zuschlagserteilung erfolgen? Und wenn ja, führt ein Verstoß gegen diese Pflicht zur Nichtigkeit des abgeschlossenen Vertrages? Das OLG Düsseldorf hatte beide Fragen bejaht. Nunmehr hat sich das Kammergericht ausführlich mit eben diesen Rechtsfragen auseinandergesetzt und beide Fragen verneint. Hiermit liegt das Kammergericht auf einer Linie mit dem OLG Celle, welches zwei Tage später (Urteil vom 09.01.2020 – 13 W 56/19) zum selben Ergebnis kam.