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Vor dem Vergabeverfahren die richtigen Weichen stellen, aber wie? – Allem voran steht die Markterkundung. Doch auf welcher Grundlage ist eine Markterkundung zulässig? Wer darf wie angesprochen werden und welche Informationen können im Vergabeverfahren verwendet werden. Informationen & Anmeldung
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Der Bau- und Liegenschaftsbetriebes des Landes Nordrhein-Westfalen (BLB NRW) sucht seine Zentrale in Düsseldorf zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Leiterin / Leiter (w/m/d) für den Fachbereichs Vergabe- und Vertragswesen. Nähere Einzelheiten zu der ausgeschriebenen Position sowie zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie im DVNW Stellenmarkt.
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Am 25.02.2021 findet die 16. Sitzung der Regionalgruppe Stuttgart des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) als Webkonferenz statt, zu der wir Sie recht herzlich einladen.
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Der Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) hat im Jahr 2019 189.943 Ausschreibungen veröffentlicht. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (BT-Drucksache 19/23673) hervor. Darunter 651 europaweite und 189.292 bundesweite Vergabeverfahren.
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Das Umweltbundesamt (UBA) hat den „Leitfaden der Bundesregierung für eine nachhaltige Textilbeschaffung der Bundesverwaltung“ veröffentlicht und definiert erstmals klare soziale und ökologische Nachhaltigkeitskriterien entlang der gesamten Textil-Lieferkette. Damit soll er Beschaffungsstellen des Bundes eine verantwortungsvolle Beschaffung erleichtern.
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Unter dem Titel: „Maskenbeschaffung: Spahn beschäftigt zahlreiche Anwälte“ berichtet die Berliner Zeitung, dass auf Ministerienanfrage der Linken beim Landgericht Bonn mit Stand 5. Januar 58 Klagen im Zusammenhang mit der Beschaffung von Schutzmasken und einem Streitwert von insgesamt 142 Millionen Euro anhängig gewesen seien. Zeitweise seien rund 50 Rechtsanwälte des Beratungsunternehmens Ernst&Young (EY Law) mit der Angelegenheit befasst gewesen.
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Vergabestellen müssen sich unabhängig von der Verfahrensart im Rahmen der öffentlichen Vergabeverfahren davon überzeugen, dass die einzureichenden bzw. eingereichten Angebote von geeigneten Bewerbern oder Bietern abgegeben werden. Denn § 122 Abs. 1 GWB fordert, dass öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige Unternehmen vergeben werden, die nicht ausgeschlossen worden sind. Dieser Beitrag zeigt typische Problemfelder in Bezug auf Referenzen in zwei Teilen auf. Teil 1 finden Sie auf Vergabeblog.de vom 14/01/2021, Nr. 46081.
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Erst wurden Bruttopreise erfragt. Nach Zurückversetzung des Verfahrens dann Nettopreises. Kann hier eine fehlerhafte Erklärung nach Ablauf der Angebotsfrist noch korrigiert werden? Interessante und lehrreiche Diskussion im Mitgliederbereich des DVNW hier. Noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier.
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Am 25.02.2021 findet die 43. Sitzung der DVNW Regionalgruppe Hamburg des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) als Webkonferenz statt, zu der wir Sie recht herzlich einladen.
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Für die Durchführung klimaneutraler Veranstaltungen müssen deren CO2-Emissionen berechnet oder abgeschätzt werden, um sie anschließend kompensieren zu können. Das Umweltbundesamt (UBA) stellt hierfür ab sofort einen speziellen CO2-Rechner bereit, mit dem in wenigen Schritten die Emissionen von Veranstaltungen kostenlos online ermittelt werden können.













