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Mit dem Beitrag im Vergabeblog am 18.4.2017 unter dem Titel „eVergabe: Heute zündet die 2. Stufe der Umsetzungspflicht für Zentrale Vergabestellen“ wurde über die die grundsätzliche Verpflichtung zur eVergabe durch Zentrale Beschaffungsstellen ab dem 18.4.2017 berichtet (Vergabeblog.de vom 18/04/2017, Nr. 30786). Bereits ein Jahr zuvor wurde die 1. Stufe mit Inkrafttreten des neuen oberschwelligen Vergaberechts im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, der Vergabeverordnung (VgV), der Sektorenverordnung (SektVO) und der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) gezündet.
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Allein die fehlerhafte Wahl des Vergabeverfahrens rechtfertigt als schwerer Vergabeverstoß bereits den Widerruf einer Zuwendung, ohne dass der Zuwendungsgeber verpflichtet ist, einen zusätzlichen Verstoß gegen das Gebot der wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung zu belegen. Ein unzulässiges Vergabeverfahren (hier: die beschränkte Ausschreibung) kann nicht im Nachhinein damit gerechtfertigt werden, dass auch eine andere Vergabeart (hier: die freihändige Vergabe) zulässig gewesen wäre.
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Das Präsidium des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie hat Dieter Babiel zum Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes ernannt. Babiel tritt spätestens zum 01.11.2017 die Nachfolge von RA Michael Knipper an, der – nach über 21 Jahren als Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes – in den Ruhestand tritt (Foto: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. ).
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Heute Abend findet in Berlin-Mitte das nächste Treffen der Regionalgruppe Berlin des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) statt. Wenn Sie noch teilnehmen möchten, Anmeldung hier. Noch kein Mitglied im DVNW? Zur Anmeldung geht es hier.
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Die in § 97 GWB normierten Grundsätze des Vergaberechts sind während des gesamten Vergabeverfahrens einzuhalten. Neben der Erstellung der Vergabeunterlagen zur Angebotsaufforderung stellt dabei die Angebotswertung in ihren vier Stufen für die Zuschlagserteilung ein wesentliches Instrument dar.
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Am 1. bzw. 2. Juni haben Bundestag und Bundesrat notwendige Änderungen zum Inkraftreten der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) beschlossen. Geändert wurden § 30 Haushaltsgrundsätzegesetzes (HGrG) sowie § 55 Bundeshaushaltsordnung (BHO).
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Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) begrüßt den Beschluss von Bund und Ländern zur Einrichtung einer Verkehrsinfrastrukturgesellschaft. Damit wird der Bau und der Unterhalt der Bundesfernstraßen neu organisiert und die Planung und Umsetzung von Neubau- und Erhaltungsmaßnahmen des Netzes in einer Hand gebündelt.
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Bei der Bundesingenieurkammer (BIngK) hat sich der neue Arbeitskreis EUROPA konstituiert.