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Die Änderungen der EU-Schwellenwerte durch die EU-Kommission zum neuen Jahr blieb bis auf die Sektorenauftraggeber aufgrund der dynamischen Verweisung in § 1 Abs. 2 SektVO auf die neuen Werte in der EU-Verordnung Nr.1251/2011 für alle anderen bislang ohne Auswirkungen. Denn da die Schwellenwerte Mindeststandards setzen, ab denen die EU-Vergaberichtlinien greifen, war die strengere Umsetzung durch niedrigere Schwellenwerte in Deutschland bis zu einer Änderung der VgV weiter wirksam.
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Am 13.12.2011 wurde das Gesetz zur Änderung des Vergaberechts für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit im Bundesgesetzblatt (Teil I 2011 Nr. 64 13.12.2011 S. 2570) verkündet und trat einen Tag später, am 14.12.2011, in Kraft. Es ist auf alle Vergabeverfahren, die ab dem 14.12.2011 begonnen wurden, anzuwenden. Zuvor begonnene Verfahren sind nach alter Rechtslage zu beenden. Dies gilt auch für sich daran anschließende Nachprüfungsverfahren. Ein Überblick in zwei Teilen.
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Man mag es kaum glauben: Noch eine Studie der EU-Kommission zum Öffentlichen Auftragswesen? Noch eine zur eVergabe? Die Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen hat am 7. Februar einen Auftrag im Wert von 606.657 EUR zur “Messung und Benchmarking im elektronischen Beschaffungswesen” vergeben (TED Dokument 2012/S 25-039715). Das Beste daran: Wir kennen Grünbücher und Weißbücher. Derer hatten wir gerade von EU-Seite genügend zum Vergaberecht. Das sieht wohl auch die Kommission so, weshalb wesentliches Ziel des Auftrags “die Erstellung eines Goldenen Buches” über das elektronische Beschaffungswesen ist. Der eVergabe ist spätestens dann wohl endgültig nicht mehr zu helfen.
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Ein Vergabesenat darf keine Beschlagnahme von Vergabeunterlagen beim öffentlichen Auftraggeber anordnen. Hierfür gibt es keine gesetzliche Grundlage. Dies hat das OLG Düsseldorf in seinem Beschluss vom 10.08.2011 (VII-Verg 37/11) klargestellt und den Antrag eines Bieters zurückgewiesen.
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Die Rückforderung von Zuwendungen (Investitionszuschüsse oder Subventionen) auf Grund vergaberechtlicher Verstöße ist in den vergangenen Jahren immer mehr in den Blickpunkt der Rechtspraxis geraten. Im Zusammenhang mit der Auferlegung von zuwendungsrechtlichen Vergabepflichten in Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen gab es bereits in den letzten Jahren einige viel beachtete Gerichtsentscheidungen mit zum Teil erheblichen finanziellen Konsequenzen. Nunmehr hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 17. November 2011 (Az.: III ZR 234/10) die Rückforderung eines Investitionszuschusses als rechtmäßig erachtet, weil der Zuwendungsempfänger bei der Verwirklichung des geförderten Projekts gegen Vergaberecht verstoßen hat.
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Den Namen kennt man hierzulande noch ganz gut: Im Vorfeld der letzten “großen” Vergaberechtsnovelle hatte das Beratungsunternehmen RAMBOLL-Management im Auftrag des BMWi die “Kostenmessung der Prozesse öffentlicher Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge aus Sicht der Wirtschaft und der öffentlichen Auftraggeber” erstellt (Studie verfügbar im Deutschen Vergabenetzwerk – DVNW). Nun erhielt RAMBOLL von der EU-Kommission den Auftrag über eine Studie zur Bewertung der Tauglichkeit des CPV-Codes.
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Keine gute Berliner Luft: Ende letzten Jahres wurde festgestellt, dass die Klimaanlage des Neubaus der Zentrale des Bundesnachrichtendienstes an der Chaussestraße in Berlin-Mitte wegen gravierender hygienischer Mängel wieder ausgebaut werden muss. Die Gesamtkosten (Bau, Umzug, Übergangsmaßnahmen, Technik) für den Neubau schätzt die Bundesregierung inzwischen auf 1,3 Mrd Euro. Im Jahr 2005 waren dafür einmal rund 720 Mio Euro veranschlagt.
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Kurz notiert: Mauteinnahmen in Höhe von 3,45 Milliarden Euro in die Verkehrsinfrastruktur investiert
Die für 2010 veranschlagten Mauteinnahmen in Höhe von 4,87 Milliarden Euro sind wegen der konjunkturellen Lage um 360 Millionen Euro unterschritten worden. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrem Bericht über die Tätigkeit der Verkehrsinfrastruktur-Finanzierungsgesellschaft (VIFG) im Jahr 2010, den sie als Unterrichtung (17/8331) vorgelegt hat.
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Am 21.10.2011 hat der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung entschieden, dass das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern nationale “Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung” sein soll. Bereits letzten Montag, am 30. Januar 2012, konnte die Kompetenzstelle in einem Festakt im Beschaffungsamt in Bonn eröffnet werden. In dieser Rolle arbeitet das Beschaffungsamt darauf hin, nachhaltige Kriterien verstärkt in den öffentlichen Einkauf einzubetten. Zielgruppe der Kompetenzstelle sind sowohl die Vergabestellen von Bund, Ländern und Kommunen, als auch potentielle Bieter, Nichtregierungsorganisationen und andere Experten zum Thema nachhaltiger Einkauf.
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Das Amt für Amtliche Veröffentlichungen der EU bietet ein neues Handbuch zur „Grünen Beschaffung“ kostenlos als Download im PDF-Format an. Das Werk entstand unter Mitwirkung der EU-Kommission, ist bislang aber nur in englischer Sprache verfügbar. Üblicherweise folgen weitere Sprachversionen. Zu finden hier.