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Nachdem aktuell der Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts (2. Stufe der Reform) das Kabinett erfolgreich passiert hat, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) bereits Vorschläge für den hierauf folgenden dritten Teil der Novelle entwickelt.
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Der bei öffentlichen Vergaben einzuhaltende Prozeß verursacht jährlich Bürokratiekosten in Höhe von 19 Mrd. Euro. Davon entfallen auf die Seite der öffentlichen Auftraggeber 46 % und auf die Seite der Bieter 54 %. Zu diesem Ergebnis kommt eine vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) in Auftrag gegebenen Studie.
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Die neue EU-Verordnung über ein „gemeinschaftliches Kennzeichnungsprogramm für Strom sparende Bürogeräte“ (Energy Star-Verordnung) ist seit März in Kraft getreten.
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Das Kabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts beschlossen. „Damit schafft die Bundesregierung die Grundlage dafür, dass die Modernisierung des Vergaberechts noch in dieser Legislaturperiode erfolgreich abgeschlossen werden kann. Zusätzlich werden wichtige EU-Regelungen in das deutsche Recht übernommen“, so der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Hartmut Schauerte, nach Beendigung der Kabinettsitzung. Folgende Regelungen sind besonders hervorzuheben:
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Still und leise, so scheint es, hat das Bundeswirtschaftsministerium einen Entwurf für eine Neufassung der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) veröffentlicht. Die Bundesarchitektenkammer hat sich bereits sehr kritisch geäußert und den Entwurf als „nicht praxisgerecht“ bezeichnet.
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Mit dem sog. „Small Business Act“ (SBA) der EU-Kommission soll der Zugang mittelständischer Unternehmen zum Binnenmarkt und insbesondere zu öffentlichen Aufträgen verbessert werden. Mit der Initiative sollen nach dem Willen der Kommission kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) insgesamt „an zentraler Stelle bei der Entscheidungsfindung in der EU berücksichtigt werden“.
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In einem Antrag (16/8810) fordert die Fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen im Rahmen der Reform des Deutschen Vergaberechts zur Bekämpfung von Korruption und Rechtsverstößen die Einführung eines bundesweiten Korruptionsregisters sowie eine Vereinfachung der Anwendung des Vergaberechts.
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Die Bundesregierung soll die geplante Novellierung des Vergaberechts für den Bürokratieabbau nutzen, so die Abgeordneten der FDP-Bundestagsfraktion. In ihrem Antrag (16/9092) schlagen sie vor, ein bundesweit einheitliches Präqualifizierungssystem für Leistungen zu schaffen. Zudem solle die Regierung alles tun, um die Bildung privatwirtschaftlich organisierter Präqualifizierungsstellen zu fördern.
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Die EU-Kommission hat wegen der Vergabe eines öffentlichen Auftrags ohne Ausschreibung ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet. Die Stadt Bonn hatte im Jahre 1997 einen Dienstleistungsvertrag über die Entsorgung von Bio-Abfällen mit einem privaten Unternehmen ohne vorangehende öffentliche Ausschreibung geschlossen.
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Im Gegensatz zu privaten Unternehmen unterliegen öffentliche Unternehmen nicht der Umsatzsteuerpflicht. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion vertritt die Bundesregierung die Ansicht, es bestehe hier kein Handlungsbedarf, das geltende Umsatzsteuergesetz berücksichtige die Brüssler Vorgaben hinreichend.