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Das neu eingerichtete Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) kann im Jahr 2026 mit etwas weniger Mitteln für seine digitalpolitischen Vorhaben rechnen als im laufenden Jahr. Ein Einzelplan für das Haus von Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) liegt im Etatentwurf für den Haushalt 2026 (21/600) allerdings noch nicht vor.
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PDF/UA und digitale Barrierefreiheit – Pflicht statt Kür im öffentlichen Sektor
Ein Gastbeitrag unseres Seminar-Partners Atos
Die gesetzliche Pflicht zur Barrierefreiheit ist eindeutig – und doch zeigt sich in der Praxis: Öffentliche Stellen tun sich mit der Umsetzung digital zugänglicher Dokumente weiterhin schwer. Dabei ist der Handlungsbedarf hoch, denn Standards wie ISO 14289-1 (PDF/UA) und DIN EN 301 549 sind längst für den Öffentlichen Sektor verpflichtend.
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Die Europäische Kommission hat die erste Überprüfung der Verordnung über drittstaatliche Subventionen (Foreign Subsidies Regulation, FSR) eingeleitet. Als ersten Schritt dieser Überprüfung bittet die Kommission interessierte Parteien um Rückmeldungen, die Frist dafür endet am 18. November 2025.
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In unserem kostenlosen Partner-Webinar „Barrierefreie Dokumente – handeln Sie jetzt“ werden Ihnen praktische Beispiele aufgezeigt, wie die gesetzlichen Anforderungen zur Umsetzung von Barrierefreiheitsstandards umgesetzt werden und Sie Dokumente effektiv digital zugänglich machen können. Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz!
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Der Einzelplan 12 im Entwurf des Haushaltsgesetzes 2026 (21/600) sieht Ausgaben in Höhe von 28,22 Milliarden Euro vor – gut 10 Milliarden Euro weniger als für 2025. Im Etatplan für das Bundesministerium für Verkehr wird von Investitionen in Höhe von 13,73 Milliarden Euro ausgegangen (2025: 23,72 Milliarden Euro). Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) kann gleichwohl mit zusätzlichen 21,25 Milliarden Euro (2025: 11,72 Milliarden Euro) für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ rechnen.
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Auf dem „KOINNO Challenge-Geber-Day: Wer innovativ beschaffen will, muss zuerst den Markt verstehen!“ am 7. Oktober 2025 im Haus der Bundespressekonferenz in Berlin stellt das Kompetenzzentrum innovative Beschaffung (KOINNO) seine eigens entwickelte Challenge-Plattform zur Markterkundung innovativer Lösungen, den KOINNOvationsplatz vor. Mit diesem Tool hat die öffentliche Verwaltung die Möglichkeit, ihre beschaffungsrelevanten Herausforderungen und Problemstellungen bekannt zu machen, indem Sie Challenges veröffentlichen und Unternehmen zur Einreichung ihrer innovativen Lösungen und Produkte aufrufen. So soll die öffentliche Verwaltung modernisiert aber auch die Innovationstätigkeit der Wirtschaft angeregt werden. Zu der Kooperationsveranstaltung zwischen dem Kompetenzzentrum innovative Beschaffung (KOINNO) im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) und dem Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW) laden wir Sie herzlich ein. Nutzen Sie den Challenge-Geber-Day zum persönlichen Austausch, zur Inspiration und zur konkreten Weiterentwicklung Ihrer Beschaffungsstrategie. Jetzt kostenfrei anmelden – die Plätze sind limitiert: Anmeldung und Agenda
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Die Preisaufklärung stellt Vergabestellen vor erhebliche rechtliche und praktische Herausforderungen und ist aktuell ein zentrales Thema der vergaberechtlichen Spruchpraxis. Sie berührt die Kalkulationsfreiheit der Bieter genauso wie die Frage nach deren Leistungsfähigkeit. § 60 VgV gestattet Auftraggebern, den Zuschlag auf ungewöhnlich niedrige Angebote abzulehnen. Vor Ablehnung sind sie allerdings verpflichtet, die betreffenden Angebote aufzuklären und zu überprüfen. Voraussetzungen und Rechtsfolgen dieser Prüfungspflicht sind im Detail und in der Praxis noch nicht abschließend geklärt: Wann ist eine Preisaufklärung konkret erforderlich? Wie sollte sie durchgeführt werden? Wann darf sich der Auftraggeber mit Erklärungen des Bieters zufriedengeben? Und in welchem Umfang können Aufklärung und Ergebnis durch die Nachprüfungsinstanzen überprüft werden?
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Referentin / Referent in der Vergabestelle (m/w/d) gesucht
Rechtsanwalt (m/w/d) Vergaberecht
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes, das die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutschland mit über 7.000 Beschäftigten vertreten und kümmern uns um ein sehr breites und buntes Immobilienportfolio sowie die ökologische Nutzung und Pflege von Naturflächen des Bundes. Für diese vielseitigen und verantwortungsvollen Aufgaben suchen wir innovative Köpfe, die nachhaltig denken und handeln. Im Stab Einkauf beschaffen wir alle Produkte und Dienstleistungen, die die BImA benötigt, von der Wildkühlkammer über Dienst-Kfz bis hin zu Sicherheitsdienstleistungen und Energie. Dabei setzen wir auf Innovation und Nachhaltigkeit. Wir verfolgen die Marktentwicklungen aktiv und beraten die Fachbereiche im gesamten Ausschreibungsprozess. Dafür brauchen wir Sie! Machen Sie mit uns BImA! Alle Informationen zur Stellenanzeige finden Sie im DVNW Stellenmarkt.
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Zur Gestaltung der bilateralen Ausschreibung zum Aufbau einer Wasserstoffbrücke zwischen Deutschland (H2Global) und zur Erfüllung EU-beihilferechtlicher Vorgaben führt das BMWE eine öffentliche Marktkonsultation durch. Die Konsultation erfolgt in Form eines Fragebogens, welcher die Maßnahme beschreibt und konkrete Fragen an die Unternehmen formuliert. Die Beteiligung an der Marktkonsultation steht allen betroffenen Unternehmen offen. Der Fragebogen ist in englischer Sprache bis zum 8.9.2025 erreichbar.
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Heute können Sie einen ersten Blick auf die Agenda des Deutschen Vergabetags 2025 werfen! Schauen Sie unter deutscher-vergabetag.de vorbei und erhalten Sie erste Einblicke in die Fachpanels, Podiumsdiskussionen, Workshops sowie Innovations- und Marktforen mit den Top-Sprecher:innen der Vergabewelt! In den kommenden Wochen werden wir die Agenda nach und nach weiter veröffentlichen.