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Am 19. Juni 2026 endete die Frist zur Stellungnahme zum Referentenentwurf der 12. GWB-Novelle. Die Aufmerksamkeit richtete sich in den vergangenen Wochen vor allem auf die geplanten Änderungen der Fusionskontrolle. Für die Vergabepraxis könnte jedoch ein anderer Regelungskomplex die größere praktische Bedeutung erlangen: Das geplante Vergabescreening durch das Bundeskartellamt.
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Die Bundesregierung erleichtert jungen, innovativen Unternehmen ab dem 1. Juli 2026 den Zugang zu öffentlichen Aufträgen. Durch neue abweichende Verwaltungsvorschriften können Bundesbehörden Aufträge für innovative Lösungen unbürokratischer vergeben.
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Die öffentliche Auftragsvergabe soll schneller, digitaler und einfacher werden. Deswegen hat sich der Bundestag zuletzt im April 2026 erneut mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge befasst. Für Unternehmen bedeutet dies jedoch nicht, dass die Anforderungen in der Angebotsphase an Bedeutung verlieren. Im Gegenteil: Gerade weil Verfahren zunehmend digitalisiert und Fristen enger getaktet werden, können formale und inhaltliche Fehler schneller zum Ausschluss führen. Aus der anwaltlichen Praxis der jüngeren Vergangenheit lassen sich wiederkehrende Fehler feststellen, die für Bieter vermeidbar wären. Häufig geht es nicht etwa um fehlende Leistungsfähigkeit oder mangelnde Wettbewerbsfähigkeit des Angebots, sondern um formale Versäumnisse, unklare Angaben oder eine fehlerhafte Kommunikation mit der Vergabestelle – ein Überblick:
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Die Gesundheitsausgaben sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Wie aus der Antwort (21/5664) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/5267) der AfD-Fraktion hervorgeht, lagen die Gesundheitsausgaben 2023 bei rund 500 Milliarden Euro, 2024 bei rund 538 Milliarden Euro und 2025 bei rund 579 Milliarden Euro.
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Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat in seiner 88. Plenarsitzung am 18. Juni 2026 die Novelle des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) in zweiter Lesung verabschiedet. Damit endet das parlamentarische Verfahren für eines der vergaberechtlich bedeutendsten Landesgesetze der laufenden Wahlperiode.
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Digitale Souveränität beginnt nicht im Rechenzentrum, sondern im Kopf
Einsatz von KI in Vergabeverfahren

In den Teilen 1–4 der vorigen Reihe: „KI in der IT-Beschaffung: Handreichung für öffentliche Auftraggeber“, haben wir gesehen, wie öffentliche Auftraggeber IT mit KI-Komponenten beschaffen (Teil 1 und Teil 2), wie sie reine KI-Lösungen ausschreiben können (Teil 3) und wie sie KI im Vergabeverfahren selbst einsetzen könnten (Teil 4). In diesem Beitrag geht es um etwas, das all diesen Fragen vorausgeht: Können Vergabestellen KI überhaupt „kompetent“ beschaffen?
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Wir laden Sie im Namen der Vorsitzenden der Regionalgruppe München, Tobias Osseforth, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, und Dr. Felix Siebler, GvW Graf von Westphalen mbB, herzlich zur nächsten Sitzung der DVNW Regionalgruppe München ein. Die Sitzung findet kommenden Mittwoch, am 24. Juni 2026 vor Ort in München statt.
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Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags hat in der vergangenen Woche grünes Licht für die Beschaffung von Bergepanzern gegeben. Das Gremium billigte zudem eine Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Mörsermunition sowie Systeme zur U-Boot-Jagd für Fregatten der Klasse F123.
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Eine Vorabauswertung des KfW-Kommunalpanels 2026 zeigt, dass fast jede zweite Kommune die Mittel des Sondervermögens in die Bereiche Straßen und Schulinfrastruktur investieren wird. In diesen Bereichen sind die Investitionsrückstände schon seit Jahren besonders hoch. Das Sondervermögen kann hier Investitionen stützen, dürfte aber bei weitem nicht ausreichen, um den angesammelten Rückstand aufzuholen. Weitere Informationen finden auf der Seite der KFW.
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Liebe Leserinnen und Leser, erfahren Sie mehr zu unserer Seminarempfehlung für diese Woche: Serielles und modulares Bauen ist in Wirtschaft und Politik ein gefragtes Thema. Damit die Vorteile dieser Bauweisen tatsächlich realisiert werden können und Auftraggeber auf Augenhöhe mit ihren Vertragspartnern verhandeln können, braucht es ein ganzheitliches Verständnis der rechtlichen, wirtschaftlichen und technischen Rahmenbedingungen. Das Online-Seminar am 22. Juli 2026 vertieft die vergabe- und vertragsrechtlichen Besonderheiten sowohl des seriellen als auch des modularen Bauens und zeigt, wie öffentliche Auftraggeber diese Bauweisen strategisch rechtssicher beschaffen können. Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz!













