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180 Millionen Euro sollen in den Aufbau oder die erhebliche Modernisierung von Backbone-Netzen fließen, um die Sicherheit, Kapazität und Widerstandsfähigkeit der digitalen Infrastruktur der EU zu verbessern. Im Mittelpunkt dieser Aufforderung stehen die 13 Kabelprojekte von europäischem Interesse, die im Bericht über Sicherheit und Resilienz von Unterseekabeln in der EU identifiziert worden waren.
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Liebe Leserinnen und Leser, das Online-Seminar „Update: IT-Vergabe 2026“ am 21. April 2026 geht den Herausforderungen der täglichen IT-Beschaffungen wie Preisanpassungen, Lieferverzögerungen- und ausfälle, der Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) nach. Anhand der Einordnung aktueller Rechtsprechung und Neuerungen aus der Gesetzgebung werden Auswirkungen auf laufende und künftige Vergabeverfahren aufgezeigt. Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz!
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7 schnelle Fragen an… Dr. Stefan Schmidt
„Vergaberecht verhindert nicht – es sorgt für bessere Lösungen durch Wettbewerb.“

Mit unserem neuen Interview-Format „7 schnelle Fragen“ geben wir regelmäßig Einblicke in die Köpfe und Karrieren von Persönlichkeiten aus Vergabe und Beschaffung.Wir sprechen über fachliche Themen, persönliche Erfahrungen und darüber, was die Menschen in unserer Branche bewegt – kompakt und praxisnah. Dieses Mal im Interview: Dr. Stefan Schmidt. Er ist seit über vier Jahren im Vergabe- und Beschaffungswesen unterwegs und als Fachanwalt für Vergaberecht und IT-Recht bei abante Rechtsanwälte am Standort Leipzig tätig.
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Die Europäische Kommission hat neue Leitlinien für staatliche Beihilfen im Verkehrsbereich angenommen. Dabei geht es um die Förderung nachhaltiger Verkehrsträger im Personen- und Güterverkehr und einen moderneren EU-Rahmen für staatliche Beihilfen für den Landverkehr und den multimodalen Verkehr.
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Neue Linie im Inhouse-Privileg – ist Inhouse jetzt Konzern‑Sache
EuGH, Urt. v. 15.01.2026 – C-692/23 – AVR-Afvalverwerking BV

Das ursprünglich vom EuGH entwickelte und nunmehr in Art. 12 Abs. 3 RL 2014/24/EU bzw. in § 108 GWB geregelte Inhouse-Privileg erlaubt die ausschreibungsfreie Beauftragung von Auftragnehmern. Voraussetzung ist, dass (1) der Auftragnehmer von dem öffentlichen Auftraggeber kontrolliert wird, (2) an ihm keine private Beteiligung besteht und (3) der Auftragnehmer mindestens 80 % seiner Tätigkeiten für den öffentlichen Auftraggeber und nicht für (fremde) Dritte erbringt. Bei der zuletzt genannten Voraussetzung handelt es sich um das sog. Wesentlichkeitskriterium. In der Rechtspraxis wird in der Regel geprüft, ob das Unternehmen weniger als 20 % seiner Umsätze mit Fremdgeschäft erwirtschaftet. Mit seinem Urteil vom 15. Januar 2026 (Rs. C-692/23 – AVR-Afvalverwerking BV) konkretisiert der EuGH das Kriterium.
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Die Finanzlage der Kommunen spitze sich weiter dramatisch zu. Die kommunalen Haushalte befänden sich flächendeckend in einer strukturellen Unterfinanzierung – mit gravierenden Folgen für Investitionen, Daseinsvorsorge und die Akzeptanz staatlichen Handelns vor Ort. Nach einem Gespräch mit den Ministerpräsidenten haben die kommunalen Spitzenverbände Bund und Länder erneut aufgefordert, umgehend zu handeln.
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Die „Public Buyers Community“ hat eine Webseite zur laufenden Überarbeitung der EU-Vergaberichtlinien von 2014 eingerichtet. Die Seite soll wichtige Informationen zur Überarbeitung der Richtlinien bündeln und als zentrale Informationsstelle dienen, um die neuesten Entwicklungen im Zusammenhang mit der Überarbeitung des EU-Rahmenwerks für das öffentliche Beschaffungswesen zu verfolgen.
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OLG Düsseldorf: Vereinbarung über Schnellladesäulen an bewirtschafteten Autobahnraststätten vergaberechtlich unzulässig
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 06.03.2026 – VII-Verg 29/22
Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat am 06.03.2026 entschieden, dass Konzessionen über die Bereitstellung von Schnellladeinfrastruktur an Bundesautobahnen nicht vergeben werden dürfen, ohne ein Vergabeverfahren durchzuführen.
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Friedrichshain-Kreuzberg hat sich zum Ziel gesetzt, im Rahmen eines Pilotprojekts Module zu beschaffen, deren Rohstoffe nachweislich ausschließlich aus nicht-chinesischen Lieferketten stammen. Der Bezirk sucht daher Modulhersteller, die in der Lage sind, den Ursprung des Rohstoffs eindeutig nachzuweisen und Rückverfolgung sicherzustellen. Ziel ist es, staatlich verordnete Zwangsarbeit in der Solarlieferkette auszuschließen.
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Innovative Produkte und Dienstleistungen haben in der öffentlichen Beschaffung oft ein Akzeptanzproblem: Sie erscheinen bei der Anschaffung teurer als etablierte Lösungen. Eine reine Betrachtung des Anschaffungspreises greift jedoch zu kurz. Erst die Einbeziehung der Lebenszykluskosten (LZK) zeigt, wie wirtschaftlich eine Lösung über ihre gesamte Nutzungsdauer tatsächlich ist – von Betrieb und Wartung bis hin zu Entsorgungskosten. Hierzu hat KOINNO ein neues, kostenfreies Informationsangebot entwickelt und bereitgestellt.













