Politik und Markt
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Öffentliche Private Partnerschaften (ÖPPs) oder neudeutsch Public Private Partnerships (PPPs) sind seit einigen Jahren ein von Politik wie Wirtschaft oft gepriesenes Allheillmittel überall dort, wo weder die eine noch andere Seite die Lösung alleine tragen kann oder besser gesagt will. Nun aber sieht die FDP-Bundestagsfraktion Klärungsbedarf bei der Wirtschaftlichkeit solcher „Risikopartnerschaften“ im Straßenbau, dem einstigen Vorzeigebeispiel von ÖPPs. Denn den Fraktionen des Deutschen Bundestags wurde das Gutachten des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung zum Thema ÖPPs im Straßenbau zugeleitet, das daran erhebliche Zweifel hegt.
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Viele Bundesländer haben es bereits vorgemacht, nun folgt auch Schleswig-Holstein der Empfehlung der Bundesregierung, zur Ankurbelung der Konjunktur die Schwellenwerte für beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben heraufzusetzen.
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Das Konjunkturpaket II sieht eine weitgehend formfreie Vergabe öffentlicher Aufträge zu deutlich erhöhten Wertgrenzen vor. Transparency International (TI) übt Kritik an dieser pauschalen Lockerung des Vergaberechts und fordert ein hohes Maß an Transparenz für die unter dem Konjunkturpaket II durchgeführten Vergaben. Vergabeblog hat Frau Gabriele Klug, Vorstandsmitglied von TI, zu den Forderungen der Organisation für Korruptionsbekämpfung befragt.
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Das Beschaffungssamt des Bundesministeriums des Innern, das Bundesamt für Informationsmanagement und Informationstechnik der Bundeswehr, das Umweltbundesamt und BITKOM haben gemeinsam einen neuen Leitfaden zur produktneutralen Ausschreibung von Notebooks veröffentlicht. Ziel des Dokuments ist es, öffentlichen Auftraggebern in Bund, Ländern und Kommunen eine verlässliche und verständliche Hilfe an die Hand zu geben, ihre Ausschreibungen zur Beschaffung von Notebooks produktneutral, d.h. ohne Verwendung geschützter Markennamen oder Nennung eines bestimmten Herstellers bei gleichzeitiger Berücksichtigung aktueller technischer Anforderungen zu formulieren.
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Da die elektronische Vergabe öffentlicher Aufträge (eVergabe) zu erheblichen Kosten- und Zeitersparnissen sowie durch entsprechend intelligente Workflow-Managementsysteme zu einer deutlichen Vereinfachung der Verfahrens führt, wird mit dem Projekt „Wirtschaft trifft Verwaltung“ der Metropolregion Rhein-Neckar (MRN) GmbH der Aufbau einer neuen regionalen eVergabeplattform vorangetrieben.
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Gemeinnützige Unternehmen und Einrichtungen werden nach der neuen Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) vom Wettbewerb um Bauaufträge mit gewerblichen Unternehmen ausgeschlossen. Dies betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/11852) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (16/11710). Sinn und Zweck dieser neuen, aber noch nicht endgültig in Kraft gesetzten Vorschrift sei es, „dass Einrichtungen, die zum Beispiel aus Gründen steuerlicher Vorteile oder öffentlicher Zuschusszahlungen einen erheblichen Kalkulations- und Wettbewerbsvorsprung haben, erwerbswirtschaftlich betriebene Unternehmen insbesondere des bauhandwerklichen Mittelstandes nicht vom Markt verdängen“.
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Der Bundesrat hat am 20.2.2009 dem Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland zugestimmt und so den Weg für die geplanten Investitionen frei gemacht. Im „Pakt für Beschäftigung und Stabilität in Deutschland“ sind auch 500 Mio. Euro für Maßnahmen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik enthalten, deren Verwendung durch den Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik gesteuert wird. Von diesen 500 Mio. Euro stehen 300 Mio. Euro sofort zur Verfügung. 200 Mio. Euro wurden durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages bis zur Vorlage konkreter Maßnahmen gesperrt.
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Gerüchteweise hatten man es schon vernommen, nun ist es offiziell: NRW, Niedersachsen, Sachen, Sachsen-Anhalt und Berlin folgen der Empfehlung der Bundesregierung und vereinfachen angesichts der Konjunkturkrise als erste Bundesländer das Vergaberecht. Nachfolgend finden Sie hierzu die offiziellen Presseerklärungen der jeweiligen Bundesländer.
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Das Vergaberecht beherrscht derzeit die Schlagzeilen. Erst beschließt das Bundeskabinett die massive Anhebung der Schwellenwerte für Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben und eröffnet so den Unternehmen kurzfristig neue Chancen auf lukrative Aufträge. Ende vergangener Woche folgte dann der nächste Paukenschlag: Der Bundesrat stimmte dem Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts zu, womit es zu erheblichen Veränderungen der vergaberechtlichen Vorschriften kommen wird.Wirtschaftlich ebenso interessant, aber nahezu unbeachtet blieb jedoch bisher, dass bereits das 500 Milliarden-Bankenrettungspaket erhebliche Auswirkungen auf das Vergaberecht hatte. Es geht dabei um die Frage, ob Bankinstitute, die unter den staatlichen Rettungsschirm getreten sind, nunmehr auch das Vergaberecht beachten müssen. Gute Gründe sprechen dafür, diese Frage mit „Ja“ zu beantworten.
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Was lange währt, wird deswegen noch lange nicht gut, werden nun sicherlich viele Stimmen lauten: Der Bundesrat hat am Freitag den 13. Februar dem Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts zugestimmt. Der Entwurf aus der Feder des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat das ansonsten eher als wenig spannend bekannte Vergaberecht erstmals einer breiten politischen Diskussion unterworfen: Eine grundsätzliche Pflicht zur losweisen Aufteilung großer Aufträge zur Förderung des Mittelstands, die Möglichkeit „zusätzliche Anforderungen” an den Auftragnehmer zu stellen, die insbesondere soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte betreffen und vor allem die Inhouse-Vergabe, also die Auftragsvergabe an andere öffentliche Stellen unter Ausschluss des Marktes, die vom Bundestag nach massiver Kritik der Wirtschaft in buchstäblich letzter Minute gestrichen wurde. Bis zuletzt war fraglich, ob der Bundesrat den Verzicht auf die insbesondere von den Kommunalen Spitzenverbänden geforderte Inhouse-Vergabe mittragen würde – ein Entschließungsantrag aus Baden-Württemberg machte hierfür schließlich den Weg frei.