Recht
-
Viele Auftraggeber stehen der vollständig elektronischen Vergabe noch mit Vorbehalten gegenüber. Dennoch nutzen sie gern den oft schnelleren und einfacheren elektronischen Weg, um Vergabeunterlagen oder Bieterauskünfte zu versenden. Ähnlich wie bei der Übermittlung per Fax stellt sich dabei natürlich die Frage, wer im Zweifel den Zugang beweisen muss und welche Anforderungen gelten. Aufschlussreich ist hier eine aktuelle Entscheidung der VK Bund (VK Bund, Beschluss vom 03.02.2014 , AZ.: VK 2-1/14)
-
Die Vergabestelle plant die Kommunalisierung von Versorgungsnetzen in ihrem Gemeindegebiet. Über ein zu gründendes gemischtwirtschaftliches Unternehmen (Gemeindewerke) sollen Wasserversorgung, Straßenbeleuchtung und Stromvertrieb, später auch die Gasversorgung und andere Aufgaben, betrieben werden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.02.2013 – Verg 31/12).
-
Das Kammergericht stellt frühere Annahmen zum Regel-Ausnahme-Verhältnis bei der Zulässigkeit von Bietergemeinschaften auf den Kopf. Das Urteil des Kammergerichts (KG Berlin, 24.10.2013 – Verg 11/13), wonach Bietergemeinschaften kartellrechtlich gem. § 1 GWB in aller Regel eine unzulässige wettbewerbswidrige Absprache darstellen sollen, führt zu Rechtsunsicherheiten bei Vergabestellen wie Bietern, die bislang auf der Grundlage von § 6 EG VOB/A von der grundsätzlichen Zulässigkeit von Bietergemeinschafen ausgingen.
-
Der Preis darf auch bei einer Funktionalausschreibung nicht das einzige Zuschlagskriterium sein! Der Vergabesenat des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 11.12.2013 – Verg 22/13) sorgt für etwas Klarheit beim Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers – es rechtfertigt jedenfalls keine Defizite der Leistungsbeschreibung und schon gar nicht den Verzicht auf Vergabereife; zudem kommt abermals ein Paukenschlag aus Düsseldorf: Auch bei der Funktionalausschreibung ist ein reiner Preiswettbewerb unzulässig!
-
Selten hat eine Diskussion im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW) derart viele Beiträge hervorgerufen: Interpolationsformel, Median-, Aufschlag- oder Exponential-Methode? Zur Diskussion geht es hier. Noch kein Mitglied im DVNW?
-
Das OLG Karlsruhe hat mit Beschluss vom 31. Januar 2014 (15 Verg 10/13) im Zusammenhang mit einem Vergabeverfahren zur Beauftragung der Leistungen für eine e-Vergabeplattform bedeutsame Feststellungen zur Festlegung und Anwendung der Zuschlagskriterien, der vergaberechtlichen Zulässigkeit eines Nachschiebens von Gründen für die Wertungsentscheidung sowie zu den Anforderungen an eine hinreichende Dokumentation des Vergabeverfahrens getroffen.
-
Zwei Entscheidungen der Vergabekammern Sachsen-Anhalt (Beschl. 2 VK LSA 02/13 v. 16.05.2013) und Südbayern (Beschl. Z 3 – 3 – 3194 – 138 – 10 /13 v. 05.12.2013) hatten über eine in der Praxis nicht seltene Fallkonstellation zu entscheiden, die präqualifizierten Unternehmen trotz guter Vorbereitung auf ihre Eignungsprüfung das Aus im Vergabeverfahren bescherten: In beiden Fällen hatten sich Unternehmen für eine nach VOB bekannt gemachte Ausschreibung mit einer Präqualifikationsurkunde beworben, die überwiegend für Liefer- und Dienstleistungen ausgestellt war. In beiden Entscheidungen der Vergabekammern wird ein Nachfordern der Eignungsnachweise abgelehnt, da die Unterlagen nicht fehlten sondern als „fehlerhaft“ betrachtet wurden.
-
Die Verpflichtungserklärungen nach TVgG-NRW sind keine Eignungsnachweise, sondern zusätzliche Bedingungen an die Auftragsausführung. Mit Beschluss vom 29.01.2014 (Az. VII-Verg 28/13) hat der Vergabesenat des OLG Düsseldorf sich erstmals mit der Verpflichtungserklärung zur Beachtung der Mindeststandards der ILO-Kernarbeitsnormen nach § 18 TVgG-NRW auseinander gesetzt. Während er die Verpflichtungserklärung an sich (vorerst) nicht bemängelte, hielt er dem öffentlichen Auftraggeber entgegen, dass dieser die Erklärung fälschlicherweise als Eignungsnachweis forderte. Denn diese Verpflichtungserklärung enthalten ergänzende Bedingungen an die Auftragsausführung und sind daher als solche in der Bekanntmachung zu benennen.
-
Einerseits bei grenzüberschreitendem Interesse europaweite Ausschreibung erforderlich, andererseits Pflicht des Auftragnehmers, nationale Veröffentlichungsorgane zu prüfen. Mit Beschluss vom 29.01.2014 (1 Verg 3/13) hat das OLG Saarbrücken klar gestellt, dass auch die zu Unrecht durchgeführte rein nationale Ausschreibung eines Auftrags über nachrangige (Sicherheits-)Dienstleistungen zur Unwirksamkeit des abgeschlossenen Vertrags führen kann. Auf diese Unwirksamkeit können sich jedoch nur solche Unternehmen berufen, denen gerade infolge der unterlassenen europaweiten Ausschreibung ein Schaden entstanden ist.
-
Die Definition des Beschaffungsbedarfs obliegt dem Auftraggeber. Hierbei kann dieser die technischen Anforderungen definieren und eine Einordnung dahingehend vornehmen, ob es sich um Mindestanforderungen oder Wertungskriterien handelt. Eine Definition von Mindestanforderungen für den zu vergebenden Auftrag ist dabei auch hinsichtlich technischer Einzelvorgaben zulässig (OLG Brandenburg, Beschluss vom 30.01.2014, Verg W 2/14).