ITK
-
Der öffentliche Auftraggeber ist grundsätzlich nicht verpflichtet zu überprüfen, ob die Bieter ihre mit dem Angebot verbindlich eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen auch einhalten werden. Vielmehr darf er sich auch ohne Überprüfung grundsätzlich auf die Leistungsversprechen der Bieter verlassen. Eine Überprüfungspflicht des Auftraggebers ergibt sich allerdings dann, wenn konkrete Tatsachen das Leistungsversprechen eines Bieters als nicht plausibel erscheinen lassen.
-
„Open-Source-Systeme können fast alle Anforderungen abbilden, die ein IT-Arbeitsplatz der öffentlichen Verwaltung erfüllen muss“. Zu diesem Ergebnis kommt die von Dataport für das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein (MELUND) durchgeführte Untersuchung „Linux-Arbeitsplatz für die öffentliche Verwaltung“. Die Ergebnisse der Studie können Sie hier nachlesen.
-
Die Einrichtungen der EU werden immer häufiger zum Ziel von Cyberangriffen. Ihre Cyberabwehr ist unterschiedlich stark entwickelt, insgesamt jedoch sind sie gegen die zunehmenden Bedrohungen nicht ausreichend gewappnet.Zu diesem Ergebnis gelangt der Europäische Rechnungshof (EuRH).
-
Das Umweltbundesamt (UBA) hat den Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung: Datenträgervernichter veröffentlicht.
-
Das BMI erweckt in seinen Berichten und im Internet fälschlicherweise den Eindruck, die Digitalisierung der Verwaltung sei bereits weit vorangeschritten. Tatsächlich hatte der Bund im Herbst 2021 erst 58 von 1 532 seiner Verwaltungsleistungen wie vorgesehen digitalisiert – das waren rund 4 Prozent. Dies berichtet der Bundesrechnungshof in seinen neuen Prüfungsergebnisse, die seine Bemerkungen 2021 ergänzen.
-
Das Thema Open Source Software (OSS) gewinnt bei öffentlichen Ausschreibungen zunehmend an Bedeutung. Öffentliche Auftraggeber wollen häufig aufgrund politischer Zielvorgaben finanziell und organisatorisch unabhängiger von (großen) Anbietern proprietärer Software werden. Oft werden dabei jedoch vergaberechtliche Prämissen nicht hinreichend berücksichtigt. Dieser dreiteilige Beitrag beschäftigt sich mit aktueller Rechtsprechung und aktuellen Problemfeldern rund um OSS-Vergaben. Im vorliegenden ersten Teil werden anhand einer aktuellen Entscheidung der VK Baden-Württemberg Fallstricke bei der Leistungsbeschreibung und der Wahl einer wettbewerbsbeschränkenden Verfahrensart aufgezeigt.
-
Das Umweltbundesamt (UBA) hat den Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung: Telefonanlagen und schnurgebundene Voice over IP Telefone veröffentlicht.
-
Die Bundeswehr hat seit dem Jahr 2006 mehr als 50 Mio. Euro für ungenutzte Software eines bestimmten Anbieters ausgegeben. Bei unveränderten Bedingungen zahlt sie dem Anbieter jährlich mindestens 5 Mio. Euro, damit dieser die ungenutzte Software pflegt. Dies berichtet der Bundesrechnungshof in seinen neuen Prüfungsergebnisse, die seine Bemerkungen 2021 ergänzen.
-
Open-Source-Softwarelösungen oder doch Microsoft und Co? Die Frage wird nicht nur technisch, sondern oftmals vor allem politisch diskutiert. Unter dem Titel: „Einseitig, wenig pragmatisch und stark ideologisch“ berichtet die Süddeutsche Zeitung (SZ), dass Thomas Bönig, Chef der städtischen IT Münchens, jetzt vorzeitig seinen Hut nahm: „Mir ist Open-Source auch wichtig, man kann damit Mehrwerte schaffen, wenn man es richtig macht. Den Versuch hat München gemacht, aber man muss zur Kenntnis nehmen, dass es einfach nicht funktioniert hat. Wenn man alles einrechnet, hat die Stadt einen dreistelligen Millionenbetrag in ein Projekt investiert, das gescheitert ist. Im Ergebnis war es teurer, hat deutlich schlechter funktioniert als andere Lösungen und die Risiken mussten ausschließlich von der Stadt getragen werden“.
-
Das OLG Frankfurt a.M. fordert, dass für ein Mindestmaß an Vergleichbarkeit einer Referenz die Mindestbedingungen der ausgeschriebenen Leistung maßgeblich seien – Die Festlegung der Eignungskriterien und die Angabe der Belege, die für die Prüfung derselben gefordert werden, sind ein viel besprochenes Thema im Vergaberecht. Unbestritten darf die Eignungshürde nicht so hoch gesetzt werden, dass Eignungskriterien nicht mehr im Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und unangemessen sind. Das OLG Frankfurt a.M. vertritt die Auffassung, dass diese Hürde allerdings auch nicht zu niedrig angesetzt werden dürfe. Unser langjähriger Autor Dr. Roderic Ortner wirft einen kritischen Blick auf diese Entscheidung.