ITK
-
Die Verpflichtung zur produktneutralen Ausschreibung ergibt sich aus dem europarechtlichen Diskriminierungsverbot gemäß dem Rahmenwerk der Direktive 93/36/EWG des Rates vom 14.06.1993, entsprechend in § 7 VOL/A, und soll gewährleisten, dass nicht schon durch diskriminierende Formulierungen in der Ausschreibung bestimmte Hersteller oder Lieferanten aus dem Kreis der potentiellen Bieter ausgeschlossen werden. Soweit die Theorie. In keinem Bereich ist deren praktische Umsetzung aber so schwierig wie bei der Beschaffung von Informations- und Kommunikationstechnologien (ITK). Daher wurde bereits 2008 unter Federführung des Beschaffungsamtes des BMI und des Branchenverbands BITKOM mit dem Infoportal “itk-beschaffung.de” erstmals eine konkrete Hilfestellung für Beschaffer in Form von gemeinsam erarbeiteten Leitfäden gegeben. Nun wurde dieses Angebot ausgebaut.
-
Immer wieder interessant, was die EU-Kommission so alles wissen möchte: So hat die Generaldirektion Informationsgesellschaft und Medien, Direktion C, Politikkoordinierung und Strategie, aktuell einen Studie zur “Quantifizierung der öffentlichen Auftragsvergabe im Bereich Erforschung und Entwicklung (F&E) von IKT-Lösungen in Europa“ vergeben (Ted-Dok.-Nr. 2012/S 37-058843).
-
§ 107 Abs.3 GWB, § 4 EG VOL/A Häufig stellt sich bei sich schnell ändernden Produktzyklen wie bei der Beschaffung von IT-Produkten die Frage der Marktverfügbarkeit. Was bedeutet „Marktverfügbarkeit“ und wann muss diese vorliegen? Damit hatte sich die VK Bund (Beschluss v. 19.12.2011 – VK 3-158/11) bei der Beschaffung zum „Rahmenvertrag Gehärtete Notebooks“ im Dezember letzten Jahres beschäftigt.
-
Im Jahr 2011 wurden von der Agentur Auftrag-Select GmbH aus Berlin insgesamt 6937 öffentliche Ausschreibungen von Bund, Ländern und Gemeinden aus den Bereichen „Strategische und operative Unternehmensberatung, Wirtschaftsprüfung, Gutachten und Studien, Agenturleistungen, IT-Dienstleistungen, Software und Hardware für Büroautomation“ registriert. Wie auch in den vergangenen Jahren wurde dabei das für die genannten Bereiche entwickelte Ausschreibungs-Themensystem der Agentur zu Grunde gelegt und die Daten nach Region, Auftraggebergruppe und Projektinhalt ausgewertet. Mit Interessanten Ergebnissen:
-
Die Accenture GmbH (Deutschlandsitz in Kronberg) hat den Zuschlag zur “Konzeption und Realisierung eines IT-Verfahrens zur Festsetzung und Erhebung der KFZ-Steuer durch die Bundesfinanzverwaltung” erhalten (Ted Dokumenten-Nr. 2012/S 12-018419).
-
Am 31. Dezember 2011 endete nach knapp drei Jahren Laufzeit planmäßig das IT-Investitionsprogramm des Bundes, das im Rahmen des “Gesetzes für Beschäftigung und Stabilität in Deutschland” (sog. Konjunkturpaket II) von der Bundesregierung beschlossen wurde. Zur Unterstützung der IKT-Wirtschaft wurden in allen Bundesressorts und über 60 Geschäftsbereichsbehörden 476,8 Mio Euro in die Modernisierung der Informationstechnik des Bundes investiert. Rund 800 Unternehmen haben davon profitiert.
-
Einmal Microsoft, immer Microsoft? Die Verpflichtung zur produktneutralen Beschaffung ergibt sich aus dem europarechtlichen Diskriminierungsverbot gemäß dem Rahmenwerk der Direktive 93/36/EWG des Rates vom 14. Juni 1993. Nach Informationen der Zeitschrift ComputerWeekly soll man es in Brüssel selbst allerdings damit nicht so genau genommen haben: Die EU-Kommission höchstselbst habe seit – eben – 1993 diverse Male Software-Lizenzen von Microsoft beschafft, ohne auch nur ein einziges Mal mögliche Alternativprodukte anderer Hersteller ausgeschrieben zu haben.
-
Nach dem der EVB-IT Systemvertrag nach wie vor auf Bieterseite – und dem Vernehmen nach auch auf Seite der öffentlichen Beschaffer – ein wenig beliebtes Kind ist, erfreut sich dessen kleiner Bruder, der jüngere EVB-IT Systemlieferungsvertrag, wachsender Beliebtheit. Für diesen stehen nun neue Arbeitshilfen zum Abruf auf der Internetseite der IT-Beauftragten der Bundesregierung, Frau Staatssekretärin Cornelia Rogall-Grothe, bereit. Die EVB-IT Systemlieferung regeln den Einkauf von Standardhardware und -software für die öffentliche Hand einschließlich deren Integration und Anpassung.
-
Hans-Jürgen Niemeier ist Mitglied im Hauptvorstand desBundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) und dort stellv. Vorsitzender des Arbeitskreises Öffentliche Aufträge. BITKOM, das ist das Sprachrohr der ITK-Wirtschaft mit mehr als 1.000 Mitgliedsunternehmen, die rund 135 Milliarden Euro Umsatz erwirtschaften. Und Niemeier ist Aufsichtsratsvorsitzender der CONET Solutions GmbH, einem auf die öffentliche Hand spezialisierten Mittelständler. Marco Junk sprach mit ihm über die Chancen der KMU bei der öffentlichen Auftragsvergabe, die Welt nach dem Konjunkturpaket, eVergabe und die Einkaufsbedingungen der öffentlichen Hand.
-
Europäisches und deutsches Recht verbieten die Nennung von Markennamen bei öffentlichen Ausschreibungen. Gerade im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnolgien aber ein beliebtes Mittel, sich im technischen Detaildschungel zurecht zu finden. Eine Lösung bietet das neue Onlineportal www.ITK-Beschaffung.de, das nun in Berlin gemeinsam von öffentlicher Hand und BITKOM gestartet wurde. Ziel es ist, Beschaffern auf Bundes-, Landes und kommunaler Ebene eine verständliche und aktuelle Hilfe an die Hand zu geben, Ihre Ausschreibungen produktneutral und dabei zugleich unter Gesichtspunkten einer nachhaltigen Beschaffung zu formulieren.