ITK
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Im Rahmen der D16 treffen sich seit 2019 die Digitalverantwortlichen der Länder, um Chancen und Herausforderungen des digitalen Wandels länderübergreifend zu diskutieren. Aus dieser geht nun die Digitalministerkonferenz (DMK) hervor. Die D16 haben zudem den Beschluss gefasst, dass die öffentliche Verwaltung als Treiber und Ermöglicher von offener Innovation mehr Verantwortung übernehmen muss.
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Laut einer sehr weit verbreiteten Ansicht erzwingt die Einfache Richtwertmethode ganz offensichtlich eine 50 %-Gewichtung zwischen Leistung und Preis. So hat nun auch die VK Lüneburg ihren Beschluss unter Bezugnahme auf mehrere Vergaberechtskommentare begründet. Aber so offensichtlich, wie man meinen könnte, ist es nicht – Gehen wir der Behauptung also einmal auf den Grund:
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Das Bundeskartellamt stellt aktualisierte Leitfäden zur Registrierung beim Wettbewerbsregister für öffentliche Auftraggeber und mitteilende Behörden bereit.
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Wie können öffentliche Verwaltungen den Bedürfnissen der Menschen und Unternehmen in der EU besser gerecht werden? Die Europäische Kommission hat 25 konkrete Maßnahmen in ihrer neuen Initiative zur Stärkung des europäischen Verwaltungsraums (ComPAct) vorgeschlagen.
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Mit dem Stichtag 25. Oktober 2023 wurde für EU-weite Bekanntmachungen die Verwendung von standardisierten Bekanntmachungsdokumenten, sogenannte eForms, verpflichtend. Damit werden oberschwellige Bekanntmachungen von öffentlichen Auftraggebern nur noch im Format eForms-DE über den Datenservice Öffentlicher Einkauf an die europäische Ausschreibungsplattform Tenders Electronic Daily (TED) übermittelt.
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Die EU Kommission hat Standardvertragsklauseln für öffentliche Einrichtungen verfasst, die im Entwurf bereitgestellt werden. Sie wurden für öffentliche Auftraggeber erstellt, die ein von einem externen Lieferanten entwickeltes KI-System beschaffen möchten. Die Standardklauseln basieren auf den Standardklauseln für die Beschaffung von algorithmischen Systemen, die von der Stadt Amsterdam im Jahr 2018 ausgearbeitet wurden.
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Die bisherigen EU-Standardformulare werden am 25.10.2023 durch eForms abgelöst.Die berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie für Wirtschaft, Energie und Betriebe haben ein Rundschreiben veröffentlicht, dem die Formatierung und Angabe der zuständigen Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren entnommen werden können.
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Die Verordnung zur Anpassung des Vergaberechts an die Einführung neuer elektronischer Standardformulare („eForms“) für EU Bekanntmachungen und an weitere europarechtliche Anforderungen trat bereits zum 24.08.2023 in Kraft. Ab heute gelten jedoch auch die für die eForms besondere Anwendungsregelungen, d.h. sie sind – wie auf EU-Ebene – seit dem 25.10.2023 anzuwenden. Mehr zu den eForms und „den steinigen Weg der Umsetzung (nicht nur) in Deutschland“ finden Sie auf Vergabeblog.de vom 09/10/2023, Nr. 54606.
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Am 16.11.2023 lädt das Beschaffungsamt des BMI (BeschA) zum Marktdialog „Digitalisierung von Archivgut“ nach Bonn ein. Denn bisher haben nur wenige Firmen die Qualifikation für die Digitalisierung von Archivgut.
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Sachverständige aus Wirtschaft, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Kommunalverbänden haben am Montag die Forderung bekräftigt, die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung mit Nachdruck voranzutreiben.