Liefer- & Dienstleistungen
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Einige Bauämter und Vergabestellen stellen sich zurzeit die Frage, ob sie dem – von Bundesingenieurkammer e.V. (BIngK), AHO Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V., Bundesarchitektenkammer e.V. (BAK) und Verband Beratender Ingenieure e.V. (VBI) in Auftrag gegebenen – Gutachten von Prof. Dr. Burgi vom Februar 2024 folgen sollen (Vergabeblog.de vom 01/03/2024, Nr. 56009; im Folgenden: Gutachten oder Burgi-Gutachten). Danach soll es zulässig sein, Planungsleistungen, die den EU-Schwellenwert für Dienstleistungen erreichen, ausnahmsweise doch national zu vergeben, und zwar wenn der Auftragswert von Bau- und Planungsleistungen den Bauauftragsschwellenwert nicht erreicht. Der folgende Beitrag widmet sich dem ersten Teil dieses Gutachten.
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Der Rat der Europäischen Union hat die Verordnung über CO₂-Emissionsnormen für schwere Nutzfahrzeuge förmlich angenommen und damit die geltenden EU-Vorschriften geändert und verschärft. Aufgrund der aktualisierten Vorschriften sollen die CO₂-Emissionen des Straßenverkehrs weiter reduziert werden und neue Zielvorgaben für 2030, 2035 und 2040 festgelegt werden.
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Auch wenn eine Handwerkskammer eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, stellt sie nicht zwangsläufig einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 Nr. 2 GWB da, da sie regelmäßig keiner qualifizierten staatlichen Einflussnahmemöglichkeit unterliegt. Eine bloße Rechtsaufsicht vermittelt gerade keine hinreichende Möglichkeit der Einflussnahme. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Berechnung der überwiegenden Subventionierung beim projektbezogenen Auftraggeber im Sinne des § 99 Nr. 4 GWB ist der Zeitpunkt der Ausschreibung, mithin regelmäßig der Bekanntmachung. Auf spätere Auszahlungen kommt es nicht an. Entscheidend ist mithin eine Beurteilung der Projektfinanzierung ex-ante.
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Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und des Dienstleistungsbereichs in Deutschland haben im Jahr 2023 durchschnittlich 41,30 Euro für eine geleistete Arbeitsstunde gezahlt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren die Arbeitskosten in Deutschland damit die sechsthöchsten in der Europäischen Union (EU-27). Luxemburg hatte im EU-Vergleich mit 53,90 Euro die höchsten Arbeitskosten je geleisteter Stunde, Bulgarien mit 9,30 Euro die niedrigsten.
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Die Bundeswehr bezahlt für Batterien bis zu 15-mal mehr als nötig. Zu diesem Ergebnis gelangt der Bundesrechnungshof (BRH) in seiner Ergänzung Nr. 33 zum Jahresbericht 2023. Der BRH empfiehlt: Das BMVg sollte beim Kauf von handelsüblichen Verbrauchsgütern – wie Batterien – wirtschaftliche Rahmenverträge nutzen.
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Mit der sogenannten Tagesreinigung, diese bezieht sich auf Reinigungsleistungen, die während der üblichen Betriebs-, Geschäfts- oder Arbeitszeiten in den jeweils zu reinigenden Einrichtungen vorgenommen werden, beabsichtigt das Land Berlin familienfreundliche Arbeitszeiten und höhere Einkommen für Beschäftigte in der Gebäudereinigung zu ermöglichen. Im Projekt „Joboption“ wurden hierzu ergänzende Regelungen für die Tagesreinigung erarbeitet.
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Das KWW-Musterleistungsverzeichnis (MLV) soll Kommunen die Ausschreibung von Dienstleistungen für die Kommunale Wärmeplanung (KWP) erleichtern. Es dient als Vorlage für die Vergabe der gesamten Leistung oder Teilleistungen an externe Dienstleister, die qualifiziert sind, kommunale Wärmepläne zu erstellen. Das MLV kann flexibel an lokale Bedarfe angepasst werden. Das MLV bietet Hilfestellung bei der Ausschreibung indem es:
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Unter dem Titel: „EU-Parlament Europäisches Lieferkettengesetz beschlossen“, berichtet die Tagesschau, dass das EU-Parlament dem Lieferkettengesetz zugestimmt hat. Dieses verpflichtet europäische Unternehmen, Menschenrechts- und Umweltstandards in ihren Lieferketten einzuhalten. Gegen das EU-Lieferkettengesetz hatte sich zuletzt auf nationaler Ebene Widerstand gebildet. Noch am 23.04. appeliierte der Zentralverband Deutsches Baugewerbe das EU-Lieferkettengesetz abzulehnen.
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Die Europäische Kommission hat im Solarsektor zwei eingehende Untersuchungen nach der Verordnung über Subventionen aus Drittstaaten eingeleitet.
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Öffentliche Einrichtungen bündeln den Kauf von Waren und Dienstleistungen häufig in zentralen Beschaffungsstellen. Diese Bündelung soll günstigere Beschaffungsbedingungen erzielen. Sie soll auch das Beschaffungsmanagement professionalisieren. § 120 Abs. 4 GWB regelt zentrale Beschaffungsstellen grundlegend. Weitere Details sieht § 4 VgV (bzw. SektVO) vor. Diese Vorschriften erwähnen unmittelbar aber keine grenzüberschreitend tätigen Beschaffungsstellen. Der EuGH hat dazu einen Fall aus Österreich entschieden.