Liefer- & Dienstleistungen
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Noch kurz vor dem Jahreswechsel 2023/2024 hat das Bundeskabinett ein neues Postgesetz beschlossen, das wesentliche Änderungen der bisherigen Rechtslage enthält und die sich zukünftig erheblich auf die Abwicklung des Postverkehrs auswirken (BR-Drs. 677/23). Der Gesetzentwurf wurde dem Bundestag und Bundesrat zugeleitet, die sich zum Jahresbeginn 2024 damit befassen. Es wird erwartet, dass das neugefasste Gesetz das Verfahren ohne wesentliche Änderungen durchläuft und zeitnah in Kraft treten wird. Direkt betroffen ist die Beschaffung der Leistungen der Briefbeförderung durch die öffentliche Hand. Dieser Beitrag befasst sich mit wesentlichen Punkten der Novelle und gibt einen ersten Überblick über die möglichen vergaberechtlichen Auswirkungen.
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Für die Zuordnung von vorbehandelten Bioabfällen zu einem bestimmten Abfallschlüssel gemäß der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung – AVV) gehört zu einer transparenten Vergabedokumentation auch die Anfertigung einer Abfallanalyse und die Niederschrift der daraus abzuleitenden Rechtsfolgen.
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Verlängert: Umfrage zur Verbesserung des Zugangs zu sozial verantwortlicher öffentlicher Beschaffung
Die Frist für die Beantwortung des Fragebogens wurde bis zum 31. Januar 2024 verlängert (siehe auch Vergabeblog.de vom 13/12/2023, Nr. 55200): Mit einem Fragebogen sollen Informationen über die wichtigsten Kommunikationsquellen und -kanäle gesammelt werden, die Praktizierende bei Ihrer täglichen Arbeit im Rahmen der SRPP nutzen. Dieser Fragebogen besteht aus etwa 20-30 Fragen und kann hier aufgerufen werden.
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Zuwendungsempfänger müssen mit Rückforderungsbescheiden auch dann rechnen, wenn sie einen objektiven Vergabeverstoß begehen, obwohl ihnen die Vergabeauflage zum Zeitpunkt des Verstoßes per Zuwendungsbescheid noch nicht bekannt gegeben wurde. Denn Zuwendungsgeber können Widerrufs- und Rückforderungsbescheide wegen tatbestandlich objektiv vorliegender Vergabeverstöße auch dann erlassen, wenn der Zuwendungsbescheid samt verpflichtender Vergabeauflage dem Zuwendungsempfänger erst nach Erteilung des Auftrags bekanntgemacht wurde, wobei die Bewertung der Schwere des Verstoßes im Rahmen der Ermessensentscheidung erfolgt.
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Die Entwicklung von Instrumenten für die umweltverträgliche Beschaffung von Pkw durch öffentliche Stellen ist Gegenstand eines Förderprojekts, in dem ein Online-Tool entwickelt wurde, mit dem sich umfassend zu Themen der umweltverträglichen Beschaffung im Mobilitätsbereich informieren werden kann.
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Im Rahmen einer Fortsetzungsfeststellungsklage in analoger Anwendung des § 131 Abs 1 Satz 3 Sozialgerichtsgesetz (SGG) hatte das Bundessozialgericht darüber zu entscheiden, ob die Ausschreibung für Integrationshelfer an Schulen für Kinder mit Behinderung gemäß den §§ 97 ff. des GWB rechtmäßig war.
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Die Vergabe öffentlicher Beschaffung kann ein wirksames Instrument zur Erreichung sozialer Ziele in Europa sein. Im Einzelnen werden staatliche Behörden, Akteure der Sozialwirtschaft, unterstützende Organisationen und andere Interessenträger im Rahmen der sozial verantwortlichen Vergabe öffentlicher Beschaffung (SRPP) aufgefordert, über den Preis von Produkten oder Dienstleistungen hinauszugehen und auch zu prüfen, wie diese hergestellt, bezogen und geliefert werden.
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Mit dem Kauf neuer Maschinengewehre, die sie teilweise noch gar nicht wie vorgesehen verwenden kann, hat die Bundeswehr falsche Prioritäten gesetzt. Zu diesem Ergebnis gelangt der Bundesrechnungshof in seiner Bermerkung Nr. 17/2023. Das Geld hätte nach Auffasung des Rechnugshofes besser für dringend benötigte, schnell verfügbare und einsetzbare Ausrüstungsgegenstände oder Waffen ausgeben werden sollen.
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Eignungskriterien müssen transparent sein. Intransparente Eignungskriterien führen zur Zurückversetzung. In einem vom OLG Frankfurt a.M. zu entscheidenden Fall ist zurückversetzt worden, obwohl das OLG der Meinung war, dass sich die bekannt gemachten Kriterien aus Sicht eines verständigen, durchschnittlich erfahrenen Bieters so hätten auslegen lassen können, dass sie zulässig gewesen wären. Mit diesem auf den ersten Blick merkwürdigen Ergebnis befasste sich bereits der Autor Martin Adams in dessen Blogbeitrag (siehe Vergabeblog.de vom 13/11/2023, Nr. 54895). Hier soll aufgezeigt werden, warum die Entscheidung des OLG Frankfurt abweichend von der Einschätzung des Kollegen Adams logisch und folgerichtig war.
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Zum 1. Januar 2024 steigt der gesetzliche Mindestlohn in zwei Schritten. Zunächst beträgt die unterste Lohngrenze 12,41 Euro brutto je Stunde. Ein Jahr später steigt sie noch einmal auf 12,82 Euro.