Liefer- & Dienstleistungen
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Eine nachträgliche Vertragsänderung ist als ausschreibungspflichtige Neuvergabe zu behandeln, wenn sie – wäre ihr Inhalt bereits Gegenstand des ursprünglichen Ausschreibungsverfahrens gewesen – die Annahme eines anderen Angebots erlaubt hätte. Dies ist – so die VK Sachsen-Anhalt in ihrem Beschluss vom 16.01.2013 (2 VK LSA 40/12) – insbesondere auch dann der Fall, wenn der Vertrag erheblich verlängert werden soll und die Verlängerung nicht bereits im ursprünglichen Vertrag durch ein einseitiges Optionsrecht des Auftraggebers berücksichtigt wurde.
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Bei der Abgabe werthaltiger Abfälle sind die Grundsätze des tauschähnlichen Umsatzes zu beachten. Danach ist unzulässig, das Entgelt für die Entsorgungsdienstleistung mit dem für einen Wertstoff zu zahlenden Erlös zu verrechnen. Die Reichweite des tauchähnlichen Umsatzes ist durch ein Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen von Dezember 2012 konkretisiert worden. Inwieweit die Missachtung der Grundsätze des tauschähnlichen Umsatzes in einem Vergabeverfahren einen Verstoß darstellen, ist umstritten.
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Anlässlich der Diskussion mehrerer EU-Vorlagen zur Wasserwirtschaft haben die Fraktionen von SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen erneut vor einer Privatisierung der Wasserversorgung gewarnt. In der öffentlichen Sitzung des Umweltausschusses vergangenen Mittwoch (20.03.2013) wies Waltraut Wolff (SPD) auf eine Mitteilung der EU-Kommission hin, in der von einer „Stärkung des Innovations- und Wettbewerbspotenziale der europäischen Wasserwirtschaft“ die Rede sei. „Das stört mich“, sagte die SPD-Abgeordnete.
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Auf Märkten mit einem harten Preiswettbewerb – wie insbesondere der Reinigungsbranche – suchen Auftraggeber oft nach Möglichkeiten, ein bestimmtes Qualitätsniveau der Leistung zu sichern. Die personelle Ausstattung wird dabei zunehmend als Anknüpfungspunkt gesehen (vgl. Beitrag Pfarr vom 6.12.2011: „OLG Düsseldorf: Härtere Zeiten für Dumping-Angebote? (Beschluss v. 08.09.2011 – Verg 80/11“) Das OLG Düsseldorf hat jedoch dem pauschalen Verbot des Einsatzes geringfügig Beschäftigter einen Riegel vorgeschoben (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.01.2013, Az.: VII – Verg 35/12).
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Die Auswirkungen der geplanten EU-Konzessionsrichtlinie auf die deutsche Wasserversorgung sind von den Oppositionsfraktionen und der Bundesregierung völlig unterschiedlich beurteilt worden. In die kritischen Stimmen reihte sich in einer Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie des Bundestages am vergangenen Mittwoch, den 13.3.2013, auch die CDU/CSU-Fraktion ein, die der EU-Kommission unter anderem vorwarf, mit dem Richtlinien-Entwurf die Interessen französischer Großkonzerne im Blick zu haben.
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Ebenso wie in dem bereits im Vergabeblog besprochenen Beschluss des OLG Düsseldorf vom 09.01.2013 (VII-Verg 26/12) ging es auch im vorliegenden Fall um die Beteiligung eines strategischen Partners an einer Gemeindewerke-Gesellschaft. Die Gründung der Gemeindewerke ebenso wie die Suche nach einem strategischen Partner erfolgten vor dem Hintergrund der geplanten Rekommunalisierung von Versorgungsnetzen (Wasser und Strom) im Gemeindegebiet.
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Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht war zuletzt mehrfach (25.1.2013 – 1 Verg 8/12, 1 Verg 6/12; 20.11.2012 – 1 Verg 7/12; 30.10.2012 – 1 Verg 5/12) mit der Frage befasst, ob die Bündelung von Beschaffungsbedarfen mehrerer öffentlicher Auftraggeber vergaberechtlich zu beanstanden ist. Die Entscheidungen wurden bereits in den Vergabeblogs vom 29.11.2012 (Prell) und 10.2.2013 (von Ulmenstein) erörtert. Der nachfolgende Beitrag vertieft die Thematik der zentralen Beschaffungsstellen.
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Eine nicht endende Geschichte: Informationen zu den Wirkungen der aktuellen EU-Vergaberechtsnovelle auf die Trinkwasserversorgung erwartet die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. In einer Kleinen Anfrage (17/12494) will sie erfahren, welche Erfahrungen aus Privatisierungen der Wasserversorgung im europäischen Ausland vorliegen und welche Schlussfolgerungen die Bundesregierung daraus zieht. Außerdem soll die Regierung angeben, wie viele Wasserversorgungskonzessionen in Deutschland nach Inkrafttreten der EU-Vergaberechtsrichtlinie ausgeschrieben werden müssen.
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Wie angekündigt finden Sie nachfolgend die Live-Übertragung einer Diskussion zur EU-Konzessionsrichtlinie, u.a. mit Sabine Verheyen, MdEP (CDU/EVP), Burkhard Dlugosch (Facebook Initiative “Wasser darf nicht privatisiert werden”) sowie Vertreter eines privaten Anbieters von Wasserversorgungsleistungen. Zeit: Donnerstag, 7. März, 10.00-11.00 Uhr.
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Nach den GRÜNEN stimmt nun auch die SPD-Bundestagsfraktion mit ein: Die Bundesregierung soll kommunale Versorgungsunternehmen stärken und die formale Ausschreibungspflicht bei Dienstleistungskonzessionen besonders im Bereich der Wasserversorgung ablehnen. Dies fordert sie in einem Antrag (17/12519), der am heutigen Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages stand.