Liefer- & Dienstleistungen
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Die Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung (KNB) beim Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (Foto) ist „Leuchtturmprojekt 2013 der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie“. Der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung würdigt mit der Ernennung Regierungsprojekte, die Ziele und Methoden der Nachhaltigkeit umsetzen.
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Durchstudiert die groß, und kleine Welt, um es am Ende gehn zu lassen, wie´s der Kommission gefällt? Nach zahlreichen Kleinen Anfragen im Bundestag, reichlich Unklarheit darüber, was die geplante EU-Konzessionsrichtlinie denn nun wirklich für die Wasserversorgung bedeutet, einer nach wie vor zustimmungswilligen Regierungskoalition trotz eines gegenteiligen Beschlusses des CDU-Bundesparteitags, will die Bundestagsfraktion Die Linke nun in einer Kleinen Anfrage (17/12970) von der Regierung wissen, ob sie die EU-Konzessionsrichtlinie im Europäischen Rat ablehnen wird – oder nicht.
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Die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen durch einen öffentlichen Auftraggeber unterfällt nicht dem GWB Vergaberecht, da es sich nicht um einen öffentlichen Auftrag nach § 99 GWB handelt (BGH, Beschluss vom 23.01.2012 – Az. X ZB 5/11). Zu beachten sind allein die Vorgaben des europäischen Primärrechts. Daher ist die Abgrenzung zwischen der Dienstleistungskonzession und dem Dienstleistungsauftrag, der dem GWB Vergaberecht unterliegt, bedeutend. Sie verliert auch aufgrund ihres Ausnahmecharakters nicht an Aktualität. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Vereinbarungen zwischen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und Unternehmen bezüglich der Sammlung und Verwertung von Alttextilien.
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In seinem Urteil vom 22.3.2013 – 90 O 51/13 – hat das LG Köln in einem einstweiligen Verfügungsverfahren u.a. festgestellt, dass bei der Vergabe eines Gas-Konzessionsvertrages, eben so wie bei der öffentlichen Auftragsvergabe im Unterschwellenbereich, keine Wartefrist analog § 101a GWB zu beachten ist.
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Die Beratung durch das Bundesverwaltungsamt (BVA) von unmittelbaren und mittelbaren Bundesbehörden sowie Zuwendungsempfängern des Bundes soll auch in Zukunft durch den Einsatz externer Beratungsleistungen ergänzt werden. Deshalb führt das Beschaffungsamt des BMI (BeschA) derzeit gemeinsam mit dem Bundesverwaltungsamt (BVA) eine Ausschreibung von Rahmenverträgen für IT-, Prozess-, Strategie- und Organisationsberatung durch.
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Eine nachträgliche Vertragsänderung ist als ausschreibungspflichtige Neuvergabe zu behandeln, wenn sie – wäre ihr Inhalt bereits Gegenstand des ursprünglichen Ausschreibungsverfahrens gewesen – die Annahme eines anderen Angebots erlaubt hätte. Dies ist – so die VK Sachsen-Anhalt in ihrem Beschluss vom 16.01.2013 (2 VK LSA 40/12) – insbesondere auch dann der Fall, wenn der Vertrag erheblich verlängert werden soll und die Verlängerung nicht bereits im ursprünglichen Vertrag durch ein einseitiges Optionsrecht des Auftraggebers berücksichtigt wurde.
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Bei der Abgabe werthaltiger Abfälle sind die Grundsätze des tauschähnlichen Umsatzes zu beachten. Danach ist unzulässig, das Entgelt für die Entsorgungsdienstleistung mit dem für einen Wertstoff zu zahlenden Erlös zu verrechnen. Die Reichweite des tauchähnlichen Umsatzes ist durch ein Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen von Dezember 2012 konkretisiert worden. Inwieweit die Missachtung der Grundsätze des tauschähnlichen Umsatzes in einem Vergabeverfahren einen Verstoß darstellen, ist umstritten.
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Anlässlich der Diskussion mehrerer EU-Vorlagen zur Wasserwirtschaft haben die Fraktionen von SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen erneut vor einer Privatisierung der Wasserversorgung gewarnt. In der öffentlichen Sitzung des Umweltausschusses vergangenen Mittwoch (20.03.2013) wies Waltraut Wolff (SPD) auf eine Mitteilung der EU-Kommission hin, in der von einer „Stärkung des Innovations- und Wettbewerbspotenziale der europäischen Wasserwirtschaft“ die Rede sei. „Das stört mich“, sagte die SPD-Abgeordnete.
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Auf Märkten mit einem harten Preiswettbewerb – wie insbesondere der Reinigungsbranche – suchen Auftraggeber oft nach Möglichkeiten, ein bestimmtes Qualitätsniveau der Leistung zu sichern. Die personelle Ausstattung wird dabei zunehmend als Anknüpfungspunkt gesehen (vgl. Beitrag Pfarr vom 6.12.2011: „OLG Düsseldorf: Härtere Zeiten für Dumping-Angebote? (Beschluss v. 08.09.2011 – Verg 80/11“) Das OLG Düsseldorf hat jedoch dem pauschalen Verbot des Einsatzes geringfügig Beschäftigter einen Riegel vorgeschoben (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.01.2013, Az.: VII – Verg 35/12).
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Die Auswirkungen der geplanten EU-Konzessionsrichtlinie auf die deutsche Wasserversorgung sind von den Oppositionsfraktionen und der Bundesregierung völlig unterschiedlich beurteilt worden. In die kritischen Stimmen reihte sich in einer Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie des Bundestages am vergangenen Mittwoch, den 13.3.2013, auch die CDU/CSU-Fraktion ein, die der EU-Kommission unter anderem vorwarf, mit dem Richtlinien-Entwurf die Interessen französischer Großkonzerne im Blick zu haben.