Kategorie:
Politik und Markt
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Am Donnerstagmorgen hat die Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses für den Bundeshaushalt 2025 begonnen. Thema der Haushaltspolitiker war u.a. das Haushaltsbegleitgesetzes und der Entwurf des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität. Letzterer bezieht sich auf die 500 Milliarden Euro Kreditermächtigungen, die das Grundgesetz seit März 2025 erlaubt.
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Von 2021 bis 2024 stieg die Zahl der Planstellen und Stellen (Stellen) in der Bundesverwaltung um über 8 700. Mit den neuen Stellen sollten bestimmte Aufgaben gestärkt werden. Da viele Stellen unbesetzt blieben, wurde dies nicht immer erreicht. Zu dieser „Stellenschere“ berichtet der Bundesrechnungshof (BRH):
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„Städte, Gemeinden und Samtgemeinden brauchen spürbare Erleichterungen im Beschaffungswesen – Andere Bundesländer zum Vorbild nehmen!“, dies fordert der Niedersächsischer Städte-und Gemeindebund (NSGB). Er führt weiter aus:
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Der Europäische Rechnungshof (EuRH) widmet dem Bereich der Verteidigungsausgaben verstärkte Aufmerksamkeit. Als externer Prüfer der EU sei es sein übergeordnetes Ziel, der EU ein besseres Funktionieren zu ermöglichen. Er ermittele daher Verbesserungsmöglichkeiten in den Bereichen,
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In dieser Woche schließt der Haushaltsausschuss die Haushaltsberatungen voraussichtlich ab. Am heutigen Mittwoch, 3. September 2025, stehen die Einzelpläne des Deutschen Bundestages (Einzelplan 02) und des Bundesministeriums der Finanzen (Einzelplan 08) auf der Tagesordnung. Am Donnerstag,
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Unter dem Titel: „Entscheidung zur S-Bahn Berlin ist gefallen“, berichtet u.a. die Berliner Zeitung, dass die Entscheidung zur Auftragsvergabe gefallen sei: „Die Deutsche Bahn (DB) soll weiterhin die S-Bahn-Züge auf den Nordsüd-Linien und auf der Ost-West-Strecke in der Innenstadt betreiben, Siemens und Stadler sollen auch die künftige S-Bahn-Generation liefern.“ Die Rügefrist soll noch laufen. Ob das Vergabeverfahren nach knapp 5 Jahren zum Abschluss kommt, bleibt demnach abzuwarten.
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In Österreich haben Prüfer strukturelle Defizite bei Beschaffungen des Militärs festgestellt. Dies berichtet Der Standard unter dem Titel: „Späte Vergabeverfahren – Bundesheer-Prüfer attestieren Mängel bei Rüstungskäufen“. In der Kritik stünden unter Bezug afu weitere Medienberichte zu spät erfolgte Vergabeverfahren. Hierbei sei vor allem problematisch, dass die zuständige Abteilung im österreichischen Ministerium zu spät eingebunden werde. Die Prüfung der Abteilung Vergabe und Einkaufsrecht, was vergaberechtlich machbar und zulässig sei, müsste früher erfolgen. Sie sollte „nicht am Ende des Planungsprozesses stehen, sondern vor den jeweiligen politischen, militärstrategischen, planerischen, technischen Entscheidungen stattfinden“.
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Das Finanzierungsdefizit des Staates lag im 1. Halbjahr 2025 bei 28,9 Milliarden Euro. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen weiter mitteilt, war das staatliche Defizit somit um 19,4 Milliarden Euro niedriger als im 1. Halbjahr 2024. Gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) in jeweiligen Preisen errechnet sich für das 1. Halbjahr 2025 eine Defizitquote von 1,3 %.
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Die Märkische Allgemeine Zeitung berichtet, dass im Ressort des brandenburgischen Wirtschaftsministerium rund 40 Prozent der bestehenden Verwaltungsvorschriften gelöscht oder getilgt werden sollen. Dies habe der Landeswirtschaftsminister Daniel Keller (SPD) vergangene Woche im Sonderausschuss Bürokratieabbau angekündigt. Auch die Vergabe öffentlicher Aufträge soll erleichtert werden: Die Wertgrenze für die direkte Vergabe öffentlicher Aufträge bei Bau- und Dienstleistungen soll auf 100.000 Euro angehoben werden.
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Die Bundesarchitektenkammer (BAK) begrüßt den Kabinettsbeschluss zum Vergabebeschleunigungsgesetz. Besonders positiv hervorzuheben ist, dass der Grundsatz der losweisen Vergabe – ein zentrales Element mittelstandsfreundlicher Vergabepraxis – im neuen Gesetz als solcher beibehalten wird. Damit wird ein klares Signal für die Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen im Bereich des Planens und Bauens gesetzt, so die Kammer.