Kategorie:
Politik und Markt
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Die Europäische Kommission will die EU-Vergaberegeln modernisieren und vereinfachen und hat dazu eine Konsultation gestartet. Sie bittet Interessengruppen wie Behörden, Unternehmen, Zivilgesellschaft, Sozialpartner und Wissenschaft, um Beiträge dazu, wie Vorschriften verbessert werden können. Die Konsultation läuft bis zum 24. Januar 2026. Die Rückmeldungen werden in die Ausarbeitung des Legislativvorschlags einfließen, der im zweite Quartal 2026 vorgelegt werden soll.
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Das Handwerk sowie Verbände der mittelständischen Bau- und Planungswirtschaft, die für 90 Prozent der Baubranche stehen, appellieren in einem gemeinsamen Positionspapier an die Abgeordneten, den Losgrundsatz nicht weiter aufzuweichen.
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Im Oktober 2025 kamen im Konferenzzentrum des BMI Praktikerinnen und Praktiker aus allen Verwaltungsebenen zusammen, um über nachhaltige öffentliche Beschaffung zu diskutieren. Während die Auftaktveranstaltung im Vorjahr den Grundstein für das Netzwerk legte, stand beim zweiten Treffen nun die aktive Einbindung der Länder und Kommunen in die Arbeit des IMA nöB im Mittelpunkt.
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Der Vergabesenat des OLG Schleswig hat mit Beschluss vom 21.11.2025 die Rechtswidrigkeit der Aufhebung des Vergabeverfahrens zum Los Mitte festgestellt. Die rechtswidrige Aufhebung habe die Antragstellerin in ihren Rechten verletzt. Im Übrigen hat der Senat den Nachprüfungsantrag zurückgewiesen.
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Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro brutto in der Stunde steigen und ein Jahr später auf 14,60 Euro. In der Folge erhöht sich auch die Verdienstgrenze für Minijobs.
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Niedersachsen: Vereinfachung der niedersächsischen Förderprogramme
Nicht-öffentliche Zuwendungsempfangende müssen kein Vergaberecht anwenden
Finanzminister Gerald Heere hat das niedersächsische Kabinett am Montag über Anpassungen der Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung unterrichtet. Die Änderungen schaffen den rechtlichen Rahmen, um den bürokratischen Aufwand im Förderwesen des Landes deutlich zu verringern – sowohl für Zuwendungsempfangende als auch für die Verwaltung.
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Nach einer Begutachtungsphase hat die österreichische Justizministerin Anna Sporrer dem Justizausschuss des Nationalrats das „Vergaberechtsgesetz 2026“ (302 d.B.) vorgelegt. Ziele der Novelle sind unter anderem die Stärkung der Transparenz in Vergabeverfahren und die Erhöhung der Rechtssicherheit beim Abschluss von Rahmenvereinbarungen. Gemäß Regierungsprogramm soll es zu einer Erhöhung der Schwellenwerte für Direktvergaben kommen. Gleichzeitig soll unionsrechtlichen Vorgaben nachgekommen werden. So sollen bei Vergabeverfahren künftig elektronische Formulare („eForms“) und ein neues Pauschalgebührensystem implementiert werden.
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Das Finanzministerium NRW informiert: Die kommunalen Vergabegrundsätze des Landes Nordrhein-Westfalen entfallen zum 1. Januar 2026 und werden durch die Regelungen des § 75a Gemeindeordnung ersetzt. Die in dieser Vorschrift enthaltenen Grundsätze Wirtschaftlichkeit, Effizienz und Sparsamkeit sowie Gleichbehandlung und Transparenz werden in einer Broschüre des verantwortlichen Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalens konkretisiert und auf Gestaltungsmöglichkeiten wird hingewiesen. Die Broschüre steht als Download zur Verfügung.
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Gemeinsam unterstützen die Bundesingenieurkammer (BIngK), die Bundesarchitektenkammer (BAK), der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) ausdrücklich den Regierungsentwurf zum Vergaberecht, insbesondere den Kompromiss für eine mittelstandsfreundliche Vergabe.
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Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat fünf weitere Beschaffungsvorlagen mit einem Gesamtvolumen von rund 3,85 Milliarden Euro gebilligt. So genehmigte er neue Kampfhubschrauber und gab grünes Licht für Flugabwehr-Lenkflugkörper, die Weiterentwicklung des Eurofighters und Tarnausstattung sowie Nachtsichtgeräte für die Bundeswehr.












