Kategorie:
Politik und Markt
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Der Bundesrechnungshof hat seine „Bemerkungen 2025 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes“ (21/3200) vorgelegt. Die Vorlage enthält zudem die Feststellung zur Haushaltsrechnung und zur Vermögensrechnung 2024. Die Bemerkungen 2025 enthalten der Vorlage zufolge die Prüfungsergebnisse des Bundesrechnungshofes, „die für die Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2024 durch den Deutschen Bundestag und den Bundesrat von Bedeutung sind.“
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Die EU-Schwellenwerte sind zum 01.01.2026 leicht gesunken. Die seit dem 1. Januar 2026 geltenden Schwellenwerte wurden am 23.10.2025 im Amtsblatt der EU (OJ L – 2025/7079) veröffentlicht. Mit den Verordnungen (EU) 2025/2150 – 2152 vom 22. Oktober 2025 gelten ab dem 01.01.2026 folgenden Schwellenwerte:
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Die EU investiert 307,3 Millionen Euro in künstliche Intelligenz und neue und grundlegende Technologien und hat dazu im Forschungsprogramm Horizont Europa zwei neue Aufrufe für Projektvorschläge veröffentlicht. Mit dieser Investition will die Kommission die Führungsrolle im Bereich strategischer Technologien durch nachhaltige, menschenzentrierte Innovation sichern. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 15. April 2026.
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Die Europäische Kommission hat Leitlinien zur Verordnung über drittstaatliche Subventionen veröffentlicht, um mehr Vorhersehbarkeit und Transparenz für Unternehmen zu schaffen. In den Leitlinien werden verschiedene Konzepte erläutert, z. B., wie die Kommission feststellt, ob eine drittstaatliche Subvention den Wettbewerb verzerrt,
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In den ersten drei Quartalen des Jahres 2025 hat der Öffentliche Gesamthaushalt 5,6 % mehr ausgegeben und 6,0 % mehr eingenommen als im Vorjahreszeitraum: Einnahmen von 1 490,5 Milliarden Euro standen Ausgaben von 1 598,0 Milliarden Euro gegenüber.
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Liefer- und Dienstleistungen können in Hessen künftig bis 100.000 Euro, Bauleistungen bis 750.000 Euro ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens direkt beauftragt werden. Hessen erneuert auf diese Weise das Vergaberecht und setzt dabei auf Vertrauen und Fairness.
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Schnelle Planung und Beschaffung für Bundeswehr beschlossen
Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz – BwBBG passiert Ausschuss
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat in seiner Sitzung am Mittwoch dem Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr (21/1931) zugestimmt.
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Die Länder haben in der Plenarsitzung des Bundesrates am 19. Dezember 2025 das vom Bundestag beschlossene Haushaltsgesetz 2026 gebilligt.
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Das Bundeskabinett hat am 17. Dezember 2025 die Verlängerung der „Abweichenden Verwaltungsvorschriften zur Verlängerung der vereinfachten Vergabe von niedrigvolumigen öffentlichen Aufträgen im Unterschwellenbereich“ beschlossen. Die Verlängerung wurde am 29.12.2025 im Bundesanzeiger veröffentlicht:
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Die Gesetzesentwürfe zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge und der beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr haben den Bundestag noch nicht passiert (s. zuletzt Vergabeblog.de vom 10/11/2025 Nr. 72821), da kündigen sich bereits weitere Vereinfachungen im Vergaberecht in der Politik an: Mit 14 Punkten soll das Vergaberecht (weiter) vereinfacht werden. Dies ergibt sich aus dem Protokoll zur Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 4. Dezember 2025:












