Politik und Markt
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Die Arbeit der Allianz für nachhaltige Beschaffung wird im Jahr 2015 besonders geprägt von der nationalen Umsetzung der drei neuen EU-Richtlinien zum Vergaberecht, die bis zum April 2016 erfolgt sein muss. Bei der Auftaktsitzung wurde die Fortsetzung der Arbeit aller Expertengruppen beschlossen.
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Die Bundesregierung hat am 21.1.2015 den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption beschlossen.
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Im Zuge der Neuausrichtung der Bundeswehr haben sich nicht nur zahlreiche organisatorische Veränderungen innerhalb der Bundeswehr ergeben. Auch das Vergaberecht hat sich in den vergangenen Jahren stetig weiterentwickelt.
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Mit Beginn des Jahres 2015 können Städte und Gemeinden wieder Zuschüsse für Klimaschutzprojekte im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative beantragen. Die so genannte „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen“ gilt für die Jahre 2015 und 2016.
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Das neue Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz wurde am 18.12.2014 vom Hessischen Landtag verabschiedet und tritt am 1.3.2015 in Kraft.
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Anlässlich der am Rande der BAU 2015 in München stattfindenden Sitzung der Reformkommission „Bau von Großprojekten“ forderte der Präsident des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe, Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein, den Bundesverkehrsminister auf, auf die weitere Ausschreibung von großen ÖPP-Projekten im Straßenbau zu verzichten.
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Mit Beitrag (Vergabeblog.de vom 13/01/2015, Nr. 21224) hatten wir über die neue Vergabekammer Westfalen bereits berichtet. Mit Inkrafttreten der neuen Zuständigkeitsverordnung für Nachprüfungsverfahren erfahren die fünf Vergabekammern in NRW eine Zusammenlegung auf zwei Standorte. Damit erfolgt eine Anpassung an die gestiegene Komplexität im Vergaberecht durch eine Bündelung der Kompetenzen.