Politik und Markt
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Niedersachsens Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Olaf Lies, hat in Hannover das Jahresbauprogramm 2014 zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden bekannt gegeben. Danach sollen 60 kommunale Straßenbauvorhaben neu in Angriff genommen werden.
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Es war eine in jeder Hinsicht außergewöhnliche Veranstaltung: Der Hamburger Vergabetag 2014, der in zweiter Auflage gemeinsam vom Behörden Spiegel und dem Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW) veranstaltet wurde, schlug erfolgreich die Brücke zwischen Recht und Rechtsanwendern. Das facettenreiche Programm bot im herrschaftlichen Ambiente der Handelskammer Hamburg gleich mehrere Highlights, so eine Podiumsdiskussion mit OLG Richtern zu aktuellen vergaberechtlichen Streitfragen (Foto o.l.: Heinz-Peter Dicks, Vorsitzender Richter am OLG Düsseldorf)
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Das Institut für den öffentlichen Sektor e.V. betrachtete in einer Studie in Kooperation mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die nachhaltige Beschaffung großer Kommunen und Kreise. Die Untersuchung kommt u.a. zu der Erkenntnis, dass ökologische und soziale Standards schon jetzt häufig Teil der Ausschreibung sind und zukünftig wichtiger werden, stellt aber auch Problemfelder dar und gibt hierzu Handlungsempfehlungen.
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Im Jahr 2011 haben die damals sechs im Bundestag vertretenen Parteien Gesamteinnahmen von zusammen 433,52 Millionen Euro verzeichnet nach 413,68 Millionen Euro im Vorjahr. Dies geht aus dem als Unterrichtung (18/100) durch Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) vorgelegten Bericht über die Rechenschaftsberichte 2010 und 2011 der Parteien sowie über die Entwicklung der Parteienfinanzen hervor.
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Seit dem 1. Januar 2012 ist das Brandenburgische Vergabegesetz (BbgVergG) in Kraft. Seitdem gilt für alle öffentlichen Aufträge, die nicht in den Anwendungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes fallen oder Leistungen des Öffentlichen Personennahverkehrs zum Gegenstand haben, ein Mindestarbeitsentgelt in Höhe von 8,00 Euro je Arbeitsstunde (§ 3 Absatz 3 Satz 1 Bbg VergG). Dieser wurde nun angehoben.
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Der Deutsche Städte und Gemeindebund (DStGB) hat die Absicht des EU-Parlaments begrüßt, die kommunale Vergabe von Aufträgen zu vereinfachen. In einem Gespräch mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Ausgabe vom 16.01.14) sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg, er unterstütze das Ziel eines einfachen und entbürokratisierten Vergaberechts. Landsberg kritisierte jedoch die Schwellenwerte bei der europaweiten Ausschreibungspflicht für Liefer- und Dienstleistungen, die zu gering seien.
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Eine aktuelle Ergänzung der FAQ-Liste der Landesregierung zum TVgG NRW macht Furore: Wie bekannt, hat die Vergabekammer Arnsberg mit Beschluss vom 26.09.2013 (VK 18/13) dem EuGH die Frage vorgelegt, ob die Tariftreue- und Mindestlohnvorschriften des Tariftreue und Vergabegesetzes NRW („TVgG NRW“) gegen Europarecht verstoßen. Nun hat die Landesregierung in ihrer FAQ-Liste zum TVgG zu der Vorlageentscheidung Stellung genommen – und hiermit neue Unsicherheiten heraufbeschworen.
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“Die Ursachen für die Schwäche der deutschen Verkehrsinfrastruktur liegen in unzureichender und ineffizienter Finanzierung, zu später Bürgerbeteiligung und unnötig langwierigen Planungsverfahren”, so der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und andere Verbände anlässlich der Vorstellung einer von diesen in Auftrag gegebenen Studie der Unternehmensberatung Roland Berger. Diese hat nun erstmals Lösungsvorschläge anhand von Best-Practice-Beispielen in EU-Nachbarländern vorgelegt.
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Bislang wurde kaum Notiz davon genommen, dass die Bildung der neuen Bundesregierung auch Auswirkungen auf die Zuständigkeit für das Bauvergaberecht hatte: Während der Bereich Straßenbau im neustrukturierten Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) verbleibt, wandert der Hoch- und übrige Tiefbau ins ebenso neu gefasste Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bauen und Reaktorsicherheit (BMUB). Fraglich ist damit auch die weitere Zukunft des bislang beim alten BMVBS angesiedelten Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA). Hier geht es zur entsprechenden Diskussion im Fachausschuss Baurecht des DVNW.
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Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments (EP) haben erwartungsgemäß heute, Mittwoch, den 15.01.2014, in Straßburg den neuen EU-Vergaberichtlinien mit großer Mehrheit zugestimmt. Damit ist das europäische Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Im Juni 2013 wurden die neuen Regeln bereits mit dem Rat der Europäischen Union, der zusammen mit dem EP die Rechtsetzung der Europäischen Union ausübt, vereinbart. Die 2011 von der EU-Kommission angestoßene Überarbeitung der EU-Vergaberichtlinien ist Teil eines Gesamtpakets, mit dem die öffentliche Auftragsvergabe in der Europäischen Union tiefgreifend modernisiert werden soll. Die neuen Richtlinien werden 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten. Veranstaltungshinweis: Auf der nächsten Sitzung der Regionalgruppe Berlin des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) am 21. Januar wird Herr Dr. Thomas Solbach, Leiter des Referats Öffentliche Aufträge im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, zu den neuen Richtlinien und deren möglicher Umsetzung in Deutschland berichten. Kostenlose Anmeldung im Mitgliederbereich des DVNW oben.