Recht
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Wie das forum vergabe auf seiner Homepage bekannt gibt, ist die VOB 2009 am heutigen 15. Okt. 2009 verkündet worden. Dem entspricht das öffentlich einsehbare Inhaltsverzeichnis des Bundesanzeigers. Danach ist die Bekanntmachung der Novellierung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teile A und B vom 31. Juli 2009 auf S.3549ff. der Ausgabe Nr. 15 des Bundesanzeigers (15. Okt. 2009) erfolgt.
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Die SektVO ist seit dem 29. September in Kraft (BGBl. I S. 3110) und für die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung einschlägig. Sie finden die SektVO zum kostenfreien Download als PDF-Dokument auf dem Vergabeblog hier, uns freundlicherweise zur Verfügung gestellt von LexisNexis Deutschland.
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Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) hat eine neue Dokumentation Nr. 90 „Vergaberecht 2009 – Novellierung, aktuelle Entwicklungen und Verfahrensablauf“ herausgegeben. In der Dokumentation werden das novellierte Vergaberecht, insbesondere das am 24. April 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (BGBl. I Nr. 20 vom 23. April 2009, S. 790) sowie auch die absehbaren Änderungen in der neuen VOB/A und der VOL/A schwerpunktmäßig dargestellt.
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Inhouse-Vergaben doch einfacher als bislang gedacht? Oder ist die als Hüterin des Wettbewerbs bekannte EU-Kommission nur müde geworden? Diese hat nach den jüngsten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) beschlossen, gleich zwei Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzustellen. So waren im Bereich der Abfallwirtschaft in Rheinland-Pfalz durch einige Landkreise und öffentliche Zweckverbände Verträge in Millionenhöhe abgeschlossen worden, ohne dass zuvor eine EU-weite Ausschreibung stattfand. Ein anderes Verfahren betraf verschiedene Auftragsvergaben für die Lieferung und Wartung von Software als auch die Erbringung von Datendiensten durch Behörden in Hamburg und NRW an öffentliche IT-Dienstleister, u.a. an Dataport. Hat also eine neue Welt begonnen?
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Das Bayerische Verkehrsministerium hat Leitlinien zur Anwendung der neuen EU-Nahverkehrsverordnung über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße veröffentlicht. Die EU-Verordnung tritt im Dezember in Kraft und regelt das Beihilfe- und Vergaberecht für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) neu.
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Das Bundesamt für Justiz hat auf seiner Website die Aufstellung der Anschriften aller Gerichte des Bundes und der Länder aktualisiert. Aufgeführt ist neben der klassischen Adresse für den Postweg auch die Hausanschrift, die Telefon- und Faxnummer sowie – soweit vorhanden – eine Emailadresse und die Website des Gerichts. Leider enthält die Aufstellung die für uns im Vergaberecht tätigen so wichtigen Vergabekammern nicht – immerhin handelt es sich bei diesen Einrichtungen auch nicht um Gerichte. Sonst aber mag diese Aufstellung ganz hilfreich sein.
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Knapp 18 Monate nach dem sog. Rüffert-Urteil des Europäischen Gerichtshofes hat der Berliner Senat vergangene Woche eine Novelle für das Berliner Vergabegesetz beschlossen. Danach vergibt Berlin in Zukunft öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen, wenn eine Mindestentlohnung von 7,50 EUR gezahlt wird. Nach den Worten des Wirtschaftssenators Harald Wolf ist Berlin damit das erste Bundesland, das nach der EuGH-Entscheidung „klar Flagge zeigt“. Berlin übernehme damit bundesweit eine Vorreiterrolle bei der Wahrung sozialer und ökologischer Mindeststandards und beim Kampf gegen Sozialdumping, so Wolf.
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Heute ist die Sektorenverordnung (SektVO) verkündet worden. Sie ist für Vergaben von Aufträgen einschlägig, die im Zusammenhang mit Tätigkeiten auf dem Gebiet der Trinkwasser- oder Energieversorgung sowie des Verkehrs vergeben werden. Bau und Dienstleistungskonzessionen sind nicht erfasst. Sie wurde am heutigen Tag im Bundesgesetzblatt (Teil I, Nr. 62, 28.09.09, S. 3110) verkündet und tritt am Folgetag in Kraft. Sie gilt für alle neu beginnenden Vergabeverfahren im oben beschriebenen Sektorenbereich.
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Das kann leicht verwirren: Der VII. Senat des BGH hat am 10. September 2009 gleich zwei Urteile zum Bestehen von Mehrvergütungsansprüchen bei Verschiebungen des Zeitplans in öffentlichen Ausschreibungsverfahren erlassen – und ist dabei auch noch zu unterschiedlichen Ergebnissen gekommen. Während der BGH bei einer Verschiebung der vertraglich vorgesehenen Bauzeit einen Mehrvergütungsanspruch dem Grunde nach für gerechtfertigt hält (VII ZR 152/08), lehnt er dies bei einer alleinigen Verzögerung des usprünglich vorgesehenen Zuschlagtermins ab (VII ZR 82/08).
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Der Deutsche Verdingungsausschuss für Leistungen (DVAL) unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat nach dem Kabinettbeschluss über Schwerpunkte zur Vereinfachung des Vergaberechts im bestehenden System vom 28. Juni 2006 die Aufgabe, die Verdingungsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A) substantiell zu vereinfachen, Vergaberegeln auf das notwendige Maß zu beschränken und überflüssige bürokratische Vorgaben zu streichen. Das BMWi hat den Entwurf der neuen VOL/A nun zur Einsicht online gestellt – vorbildlich.