Recht
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Werden in den Ausschreibungsunterlagen Erklärungen zu Leistungen, die ein Bieter an Subunternehmer weiterreichen möchte, gefordert, so ist ein Angebot ohne diese zwingend von der Wertung nach (hier) § 25 Nr. 1 Abs. 1b VOB/A auszuschließen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 18.9.2007 (X ZR 89/04) klargestellt. Auch eine spätere Nachnennung führe nicht zu einer Heilung.
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Die VK Sachen hat mit Beschluss vom 17.9.2007 (1/SVK/058-07) festgestellt, dass, wenn ein öffentlicher Auftraggeber nur einem Bieter auf dessen Nachfrage wettbewerbs- und preisrelevante Kalkulationsgrundlagen zur Verfügung stellt, er damit wegen Ungleichbehandlung gegen § 17 Nr. 6 Abs. 2 VOL/A verstößt.
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Bei den deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten handelt es sich um öffentliche Auftraggeber, diese haben daher das Vergaberecht zu beachten – so der EuGH in seinem Urteil vom 13.12.2007 (C-337/06). In dem zur Entscheidung vorgelegten Sachverhalt wurden Reinigungsarbeiten im Umfang von 1,2 Millionen Euro in der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) ohne europaweite Ausschreibung vergeben, statt dessen elf Firmen direkt um Abgabe eines Angebots ersucht. Das Urteil dürfte weitreichende Auswirkungen haben, zum einen auf die unmittelbare Beschaffung von ARD und ZDF wie deren Beteiligungsfirmen, zum anderen im Innenverhältnis zu deren Tochterfirmen (Inhousevergabe nur unter den sehr restriktiven Voraussetzungen des EuGH möglich).
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Nachdem das BVerfG (Az. 1 BvR 1160/03) im vergangenen Jahr entschieden hatte, dass der fehlende förmliche Rechtsschutz im Unterschwellenbereich mit der Verfassung vereinbar ist (wobei es nicht unzulässig ist, einen solchen zu gewähren!) und das BVerwG (Beschluß v. 2.5.2007, Az 6 B 10.07) die umstrittene Frage des Rechtswegs geklärt hatte, nämlich hin zu den ordentlichen Gerichten, hat nun das LG Cottbus (Urteil v. 24.10.2007, Az 5 O 99/07) eine weitere, u.U. richtungsweisende Entscheidung getroffen: Das Gericht untersagte die Fortsetzung eines Vergabeverfahrens gem §§ 311 II, 241 BGB (!) in Verbindung mit Art 3 I GG und § 9 VOB/A: Zwischen dem klagenden potentiellem Auftragnehmer und der beklagten ausschreibender Stelle bestehe ein vorvertragliches Schuldverhältnis – dabei hatte dieser noch nicht einmal ein Angebot abgegeben!
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Keine dumme Idee, mag man meinen: Der öffentliche Auftraggeber wollte mittels Rücknahme der wirksamen ausgesprochenen Kündigung eines Dienstleistungsvertrags dessen Neuausschreibung umgehen und abermals den alten Auftragnehmer bedenken. Das sah die Vergabekammer (VK) Sachen (24.8.07, Az 1/SVK/054-07) indes anders.
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Die Vergabekammer (VK) Thüringen hat interner, nicht veröffentlichter Bewertungskriterien bei öffentlichen Ausschreibungen eine klare Absage erteilt. Mit Beschluß vom 22.9.2007 (360-4003.20-2713/2007-007 SHK) verpflichtete sie die betreffende Vergabestelle, die Ausschreibung in den Stand vor Angebotsabgabe zurück zu versetzen. Das insoweit eindeutige europäische Vergaberecht sowie § 10a Ziff. a der VOB/A verpflichteten die Vergabestelle grundsätzlich, sämtliche Zuschlagskriterien und deren Gewichtung mit der Ausschreibung bekannt zu geben.
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Was passiert eigentlich, wenn ein Mitglied einer Bietergemeinschaft insolvent geht? Mit dieser ebenso interessanten wie realistischen Fallkonstellation sah sich das OLG Celle konfrontiert. Mit Beschluß vom 5.9.2007 (13 Verg 9/07) vertrat es die Auffassung, dass ein Ausschluß des abgegebenen Angebots aus diesem Grund unzulässig sei. In diesem Falle habe der Auftraggeber nur die Eignung der Bietergemeinschaft neu zu prüfen.
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Wie so oft: Eine Gemeinde möchte ein Grundstück in bester Lage an einen Investor verkaufen, weil sie selbst nicht die erforderlichen Finanzmittel hat, dieses wunschgemäß zu bebauen. Das OLG Düsseldorf hat hierzu in seinem Beschluß vom 13.6.2007 („Ahlhorn-Entscheidung“, VII-Verg 2/07) die Meinung vertreten dass, wenn der öffentliche Grundstückseigentümer (im konkreten Fall der Bund) und die betreffende Gemeinde an einen Investor herantreten und zur Absicherung der von diesem zugesagten Bebauung ein Durchführungsvertrag nach § 12 BauGB geschlossen wird, das ganze Unterfangen zwingend den Regeln über die Vergabe von Bauaufträgen unterliegt. Dabei sei es gleichgültig, ob die planende Gemeinde ein eigenes Nutzungsinteresse habe oder nicht.
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Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat in einem richtungsweisenden Beschuß (BVerwG-6B 10.07) entschieden, daß Rechtsschutz im sog. Unterschwellenbereich, also in dem Bereich, in dem der Wert des öffentlichen Auftrags unterhalb der EU-Schwellenwerte liegt, nicht vor den Verwaltungsgerichten eingefordert werden kann.