Sicherheit & Verteidigung
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Die deutschen Bieter Thyssenkrupp Marine Systems und Lürssen sind aus dem Vergabeverfahren zum Bau des neuen Mehrzweckkampfschiffs ausgeschieden, wie u.a. Spiegel-Online und das Handelsblatt berichten.
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Im Rahmen der europaweiten Ausschreibung für eine neue Standardwaffe der Bundeswehr hat ein weiteres Unternehmen seine Beteiligung am Bieterwettbewerb zurückgezogen.
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„Bei der Feuerwehr wird der Kaffee kalt und der Bundeswehr geht das Essen aus“, könnte man in Anlehnung ein eine bekannte Kinderbuchgeschichte formulieren. Wie das Versorgungsamt der Bundeswehr bestätigt hat, ist aktuell der Vorrat der Truppe an sog. EPa-Fertiggerichten unter ein kritisches Mindestmaß gesunken.
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Wie berichtet, steigen zum 01.01.2018 Schwellenwerte für EU-Vergaben (siehe Vergabeblog.de vom 21/11/2017, Nr. 34348). Die entsprechenden EU-Verordnungen wurde am 18. Dezember veröffentlicht.
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Rüstung ist nicht nur ein hochpolitisches Thema, sondern auch in der Beschaffung eine komplexe Thematik. Die Soldatinnen und Soldaten sollen das richtige Material, zur richtigen Zeit und in der notwendigen Qualität erhalten. Einen zugegebenermaßen etwas vereinfachenden Einblick in die vielzähligen Abläufe und Verfahrensschritte, wie die Ausrüstung zur Truppe kommt, gibt ein Erklärvideo aus dem Bundesverteidigungsministerium.
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Zuschlag für die Lürssen-Werft. Die australische Regierung hat einen Milliardenauftrag zum Bau von zwölf Patrouillenbooten an das deutsche Schiffbauunternehmen aus Bremen-Vegesack vergeben. Der Auftrag hat ein Volumen von insgesamt vier Milliarden australischen Dollar (entspricht rund 2,6 Mrd. Euro).
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Das Recht des öffentlichen Auftraggebers, den Beschaffungsgegenstand selbst zu bestimmen, und das vergaberechtliche Gebot, im Interesse eines möglichst großen Wettbewerbs produktneutral auszuschreiben, stehen häufig im Widerstreit. Das OLG Düsseldorf hat in seinem Beschluss die rechtlichen Grenzen zwischen dem Leistungsbestimmungsrecht des öffentlichen Auftraggebers einerseits und dem Wettbewerbsgrundsatz des Vergaberechts andererseits thematisiert und die Möglichkeiten einer produktspezifischen […]
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Linktipp: VSVgV.de – Der Blog zum Vergaberecht für den Bereich Verteidigung und Sicherheit ist online. Auf dem Blog berichtet unser langjähriger Vergabeblog-Autor Dr. Daniel Soudry, LL.M. laufend über aktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung rund um die Vergabe von VS-Aufträgen – unabhängig, wettbewerbsneutral und werbefrei. Der Blog ist unter www.vsvgv.de erreichbar.
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Das Bundeskartellamt wird kein Verfahren gegen die geplante Beteiligung des Unternehmens German Naval Yards Kiel GmbH („GNYK“) an der ARGE K130 im Hinblick auf das deutsche und europäische Kartellverbot einleiten. Die ARGE K130 ist ein bestehendes Konsortium der Unternehmen Thyssen Krupp Marine Systems GmbH und der Fr. Lürssen Werft GmbH & Co. KG.