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Mit Beschluss vom 10.05.2022 stellt das Kammergericht klar, dass für die Wertung von Angeboten und deren Ausschluss nach § 57 Abs. 1 VgV allein die in der Auftragsbekanntmachung festgelegten Eignungskriterien und Nachweise maßgeblich sind. Der Auftraggeber kann nur solche Kriterien und Nachweise fordern, die sich aus den Ausschreibungsunterlagen nach den allgemeinen Auslegungsgrundsätzen gemäß §§ 133, 157 BGB aus Sicht der Bieter entnehmen lassen (Leitsatz 1). Außerdem führte der Vergabesenat in seiner Entscheidung aus, dass vom Auftraggeber selbst verschuldete Umstände keine Interimsvergabe zur Schließung einer drohenden Versorgungslücke begründen (Leitsatz 2).
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Am 17. und 18. November 2022 findet der 9. Deutschen Vergabetag 2022 im Maritim proArte Hotel Berlin statt. Unsere Erfahrungen zeigen, dass der Deutsche Vergabetag in den vergangenen Jahren immer mehrere Wochen vor dem Event ausverkauft war. Wir empfehlen Ihnen eine frühzeitige Buchung Ihres Tickets. Hier geht es zum fortgeschriebenen Programm und zur Onlineanmeldung. Wir freuen uns Sie (wieder) in Berlin zu treffen!
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Die Inflationsrate betrug im Mai zuletzt +7,9 % zum Vorjahresmonat (siehe Vergabeblog.de vom 24/06/2022, Nr. 50074). Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) erkennt in den teils erheblichen Preissteigerungen aufgrund der Kriegsereignisse in der Ukraine und der in der Folge verhängten weltweiten Sanktionen gegen Russland bei bestimmten Produkten und Rohstoffen einen unmittelbaren Einfluss auf die Ausführung öffentlicher Dienst- und Lieferaufträge. Mit einem Rundschreiben
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Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. kritisiert das geplante Gesetz zur Vereinfachung und Beschleunigung der Beschaffung im Kontext des Sondervermögens der Bundeswehr, dass voraussichtlich bereits in der kommenden Woche verabschiedet werden soll (siehe Vergabeblog.de vom 28/06/2022, Nr. 50140). Transparency International Deutschland hat hierzu die folgende Pressemitteilung veröffentlicht:
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In NRW ist der schwarz-grüne Koalitionsvertrag unterzeichnet worden, das berichtet der WDR. Der Koalitionsvertrag trägt den wohlklingenden Namen „Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen“. Wir haben uns den Vertrag auf vergabe- und beschaffungsrechtliche Inhalte angeschaut. Die erste Auffälligkeit: Die Landesregierung will eine Erhöhung der EU-Schwellenwerte erzielen.
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Jetzt soll alles ganz schnell gehen. Der Gesetzesentwurf zum Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetzes (BwBBG) soll bereits am kommenden Montag, den 04.07. um 14 Uhr öffentlich im Ausschuss angehört werden. Bereits zu Ende der kommenden Woche soll dann der Gesetzesentwurf (Drucksache 20/2353) im Plenum in 2. und 3. Lesung beschlossen werden. Das Ziel: Beschleunigte Beschaffung, vereinfachte Vergaben und bessere europäische Kooperation – Mit dem Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz wollen die Ampelfraktionen den Ausbau der Bundeswehr schneller voranbringen.
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Öffentliche Auftraggeber, und dort die Vergabestellen, haben es nicht leicht in deutschen Landen: Die Bau-, Dienst, oder Lieferleistung muss möglichst schnell und passgenau beschafft werden, aber natürlich rechtssicher. Die größte Hauptsorge eines öffentlichen Beschaffers ist, dass er keinen Fehler bei der Durchführung eines Vergabeverfahrens macht und nicht, dass er die qualitativ beste Leistung zu einem angemessenen Preis erhält. Es wundert daher nicht, dass im Vergleich mit anderen Mitgliedstaaten die Bedeutung des Zuschlagskriteriums Preis statistisch deutlich zunimmt. Denn bei dem Preis als einziges Zuschlagskriterium verringert sich das Risiko, einen Fehler zu machen. Leider heißt das auch, dass eine Vergabestelle keinen Anreiz hat, KMU oder Start-ups besonders zu berücksichtigen. Es ist zu begrüßen, dass das Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 01.06.2022 einen ersten Entwurf für eine Start-up-Strategie vorgelegt hat und darin auch das Vergaberecht als Mittel der Start-up-Förderung erkennt.
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Nur eine Woche nach dem Bundestag hat am 10. Juni 2022 auch der Bundesrat grünes Licht für den Etat für das laufende Haushaltsjahr gegeben. Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt kann das Haushaltsgesetz wie geplant rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft treten.
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Im politischen Berlin ist es offensichtlich mehrheitsfähig, dass es am Vergaberecht liegt, wenn öffentliche, insbesondere komplexe Groß- und IT-Projekte nicht rechtzeitig fertig werden, nicht im Kostenrahmen bleiben oder beides eintritt. Dies gilt erst recht für den desolaten Zustand der Bundeswehr. Vielleicht auch deshalb, weil man damit einen Schuldigen gefunden hat. Richtig aber ist, dass ungedeckter verteidigungs- und sicherheitsrelevanter Bedarf, der auf politischen Versäumnisse vergangener Jahrzehnte beruht, nicht so schnell wie nun nötig im Wege geordneter Regel-Vergabeverfahren nachgeholt werden kann. Und so kommt, was kommen muss: Das „Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz (BwBBG)“. Es steht dem Vernehmen nach in dieser Woche auf der Agenda der Kabinettssitzung. Dem Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) liegt das zugrundeliegende Eckpunktepapier vor:
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Aktuelle Vergabethemen aus einem praxisnahen Blickwinkel betrachtet – dafür steht der Deutsche Vergabetag seit seiner ersten Ausgabe. Auch 2022 versammeln wir deshalb am 17. & 18. November wieder die Koryphäen des Vergaberechts und der Beschaffungspraxis in Berlin. Ein Großteil der Agenda steht bereits fest.