UNBEDINGT LESEN!
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Liebe Leserinnen und Leser, der Vergabeblog verabschiedet sich an dieser Stelle in die Weihnachtspause. Im neuen Jahr 2022 melden wir uns mit aktuellen Meldungen zum Thema Vergabe und Beschaffung zurück. An dieser Stelle möchten wir uns bei Ihnen herzlich bedanken, für Ihr ganzjähriges Interesse, Ihre Mitwirkung und Ihre Treue. Wir wünschen Ihnen frohe und friedvolle Weihnachten, etwas Ruhe „zwischen den Jahren“ und einen guten Start ins neue Jahr. Die DVNW-Geschäftsstelle ist bis einschließlich 02.01.21 nicht besetzt. Ihr Team vom Vergabeblog / Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW).
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Aufgrund der Pandemie waren wir uns nicht sicher, ob wir den 8. Deutscher Vergabetag, die Leitveranstaltung für Vergaberecht und öffentliches Auftragswesen, wirklich physisch durchführen werden können. Aber die Rechnung ging auf: Am 4. & 5. November fand der bereits seit Monaten restlos ausgebuchte Kongress des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) in Berlin mit über 400 Teilnehmern und 18 Ausstellern unter 3G-Bedingungen und mit einem umfassenden Abstands- und Hygienekonzept statt. Wir sagen „Danke“ an alle Beteiligten. Ein Rückblick:
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Der Bundesrechnungshof hat dem Deutschen Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung seine Bemerkungen 2021 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes zugeleitet. Die Bemerkungen benennen systemische Schwachstellen, bei denen der Bund Haushaltsmittel zielgerichteter, effizienter und wirksamer einsetzen sollte oder in denen er die Mittel, die ihm zustehen, nicht einzieht.
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Der Staat investiert im Rahmen des DigitalPakts Schule 5 Milliarden Euro in die Digitalisierung von Schulen. Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wurde die Förderung auf knapp 7 Milliarden Euro erweitert, um möglichst vielen Schülern digitalen Unterricht von zu Hause mithilfe mobiler Endgeräte zu ermöglichen. Bei der Umsetzung des DigitalPakts und der damit einhergehenden Beschaffung und Hard- und Software müssen die Schulträger das Vergaberecht beachten und stehen dabei vor der Herausforderung,
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Unter dem Titel: „Was die Ampel will“ berichtet u.a. die Tagesschau über den gestern vorgestellten Koalitionsvertrag der künftigen Ampel-Koalition. Lange Ausführungen zum Vergabewesen sind dem Koalitionsvertrag nicht zu entnehmen. Was die Ampel aber für das Vergabewesen will, lesen Sie hier:
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Die EU-Schwellenwerte werden zum 01.01.2022 leicht steigen. Die ab Januar 2022 geltenden Schwellenwerte wurden am 11.11.2021 im Amtsblatt der EU (OJ L 398, 19 ff.) veröffentlicht.
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Das EU-Vergaberecht unterscheidet drei Eignungskriterien: (1.) die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, (2.) die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und (3.) die technische und berufliche Leistungsfähigkeit. Wenn von Unternehmen bestimmte Eignungsmerkmale gefordert werden sollen, dann müssen diese vom öffentlichen Auftraggeber den Eignungskriterien zwingend zugeordnet werden.
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Im Zusammenhang mit der Beschaffung der Luca-App für das Land Mecklenburg-Vorpommern im Wege der Direktvergabe hat sich das Oberlandesgericht Rostock mit Voraussetzungen und Grenzen des Leistungsbestimmungsrechts befasst.
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Die EU Kommission hat vor kurzem einen Leitfaden für eine innovationsfördernde öffentliche Auftragsvergabe (2021/C 267/01) veröffentlicht (s. Vergabeblog.de vom 14/07/2021, Nr. 47444). Die innovationsfördernde öffentliche Auftragsvergabe soll den Übergang zu einer grünen und digitalen Wirtschaft erleichtern und die wirtschaftliche Erholung nach der COVID-19-Krise beschleunigen. Der Leitfaden richtet sich in 5 Kapiteln und 72 Seiten sowohl an öffentliche Auftraggeber als auch an die politischen Akteure.
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Bejaht der Auftraggeber fehlerhaft die Eignung eines Bewerbers in einem Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb, darf dieser auf das Ergebnis der Eignungsprüfung vertrauen. Eine nachträgliche Aberkennung seiner Eignung in der Angebotsphase ist ausgeschlossen.