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Ab dem 01.06.2021 können etwaige Verstöße gegen vergaberechtliche Bestimmungen in Rheinland-Pfalz auch bei Verfahren mit einem geschätzten Auftragsvolumen unterhalb der maßgeblichen EU-Schwellenwerte gerügt und vor Vergabeprüfstellen überprüft werden. Die entsprechende Landesverordnung (GVBl. 2021 Nr. 9 v. 02.03.2021, S.123) bildet den Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte demjenigen oberhalb der Schwellenwerte strukturell nach. Die Regelungen sind damit weit umfangreicher und detaillierter als
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Vergabeblog hatte über die Preisexplosionen bei Baustoffen bereits berichtet (siehe Vergabeblog.de vom 16/04/2021, Nr. 46820). Das BMI hat seine Behörden mit Erlass BW I 7 – 70437/9#3 vom 21.05.2021 darauf hingewiesen, dass mit dem Formblatt „Stoffpreisgleitklausel“ ein Instrument zur Verfügung stünde, mit dem auf volatile Preissteigerungen reagiert werden kann; jedoch grundsätzlich nur für geplante oder ggf. noch laufende Vergabeverfahren. Bestehende Verträge seien grundsätzlich einzuhalten. Ein Rechtsanspruch auf Änderung oder Aufhebung des Vertrages könnte dem Auftragnehmer aufgrund der „Störung der Geschäftsgrundlage“ zustehen. Den Erlass finden Sie im im Mitgliederbereich des DVNW hier. Die dazugehörige Diskussion hier. Noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier.
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Ein langjähriger Dauerbrenner in der öffentlichen Beschaffungsdiskussion ist das Verhältnis vom ausschreibungspflichtigen Bauauftrag einerseits und vergabefreien Mietvertrag andererseits. Dabei geraten häufig die mieterseitigen Wünsche und Anforderungen in einen vergaberechtlichen Abgrenzungskonflikt zu den Wesensmerkmalen eines öffentlichen Bauauftrages. Insbesondere dann, wenn das Mietobjekt noch nicht gebaut wurde, stellt sich die Frage, in welchem Umfang der künftige Mieter Einfluss auf die Gestaltung des noch zu errichtenden Gebäudes nehmen darf, ohne dass die rote Linie des Vergaberechts überschritten wird.
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Am Dienstag berichtete zunächst der Spiegel über einen offenen Brief von Vergabe-Experten, in dem NRW-Behörden, anderen Landesregierungen und der Bundesregierung „systematische Missachtung des EU-Vergaberechts“ vorgeworfen wird (dazu Vergabeblog.de vom 04/05/2021, Nr. 46954). Wir haben mit Herrn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht Dr. Klaus Greb, einem der Mitunterzeichner, gesprochen.
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Öffentliche Auftraggeber dürfen das Verhandlungsverfahren auf reine Preisverhandlungen beschränken. Insbesondere verstoßen sie damit nicht gegen die Grundsätze des Wettbewerbs, der Gleichbehandlung und Transparenz. Das OLG Düsseldorf entscheidet damit eine seit vielen Jahren offene Frage zugunsten der Auftraggeber.
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Liebe Leserinnen und Leser des Vergabeblogs, auf dem Weg ins Büro, irgendwann wieder im Café, draußen an der frischen Luft…, den Vergabeblog zu lesen, lohnt ja immer und überall. Daher war es mehr als überfällig, eine wichtige Funktionalität hinzuzufügen. Damit Sie nun auch bequem auf mobilen Endgeräten (Smartphone oder Tablet) lesen können, passen sich die Seiten jetzt automatisch an die Breite des von Ihnen genutzten Bildschirms an. Wir wünschen weiterhin viel Vergnügen und viele Erkenntnisgewinne beim Lesen!
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Mit der Landesverordnung über die Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen vom 26. Februar 2021 (GVBI. S. 123) führt das Land Rheinland-Pfalz strukturierte Vergabenachprüfungen unterhalb der EU-Schwellenwerte zum 01.06.2021 ein. Die Verordnung regelt die Einrichtung einer Vergabeprüfstelle zur Prüfung der Einhaltung der von den Auftraggebern anzuwendenden Vergabevorschriften sowie Zuständigkeiten und Verfahrensgrundsätze.
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Dr. Katharina Knapton-Vierlich ist mit der Wahrung der Geschäfte beauftragte Referatsleiterin des Referats Öffentliches Auftragswesen (GROW.C.2) in der Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU und unter anderem zuständig für die strategischen Fragen des öffentlichen Auftragswesens. Im Januar diesen Jahres berichtete Vergabeblog (Vergabeblog.de vom 27/01/2021, Nr. 46244) über den von der EU Kommission veröffentlichten Kompetenzrahmen für Fachkräfte des öffentlichen Beschaffungswesen (ProcurCompEU) über den wir nachfolgend mit ihr sprechen:
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In der Tagesordnung zur 69. Plenarsitzung des hessischen Landtages fand sich der Tagesordnungspunkt „TOP 8 | Gesetz zur Novellierung des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes und zur Änderung der Landeshaushaltsordnung“. Der von CDU und Bündnis 90/Die Grünen in den Landtag eingebrachte Gesetzesentwurf (Drucksache 20/5277) sieht vor: In Hessen soll – wie beim Bund und in den meisten Bundesländern – zwecks Vereinheitlichung des nationalen Vergaberechts die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) eingeführt werden, die die VOL/A ablösen wird. Die Aktualisierung des Tariftreue- und Vergabegesetzes wurde von Hessens Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir als deutliche Verbesserung gelobt.
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NRW erhöht Wertgrenzen zur weiteren Beschleunigung von Investitionen – Direktauftrag bis 15.000 EUR!
Zur Beschleunigung von Investitionen zur Eindämmung der wirtschaftlichen Folgen durch die bestehende Pandemie erhöht das Land NRW bei Direktaufträgen über Leistungen sowie bei Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte zur Beschaffung von Leistungen in Abweichung zu den Verwaltungsvorschriften zu § 55 Landeshaushaltsordnung, die Wertgrenzen vorübergehend bis zum 31. Dezember 2021 – erheblich.