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Beim Deutschen Vergabetag beschäftigen wir uns seit 10 Jahren ausführlich mit den verschiedenen Facetten der Beschaffung und des Vergaberechts. Umso mehr freuen wir uns, dass wir dieses Jahr mit Dr. Marco Buschmann, den Bundesminister der Justiz persönlich, für eine Keynote gewinnen konnten.
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Die Nutzung von Cloud-Technologien wirft nicht nur aus vergaberechtlicher Sicht viele Fragen auf, sondern stellt die öffentliche Verwaltung vor komplexe Herausforderungen. Bei unserer Tagung „Ab in die Cloud – Perspektiven von Cloud-Technologien im öffentlichen Sektor“ ist dabei deutlich geworden: Alle Akteure sind sich bewusst, dass moderne Verwaltung ohne Cloud-Nutzung nicht möglich ist.
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Der Beschluss des Vergabesenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen ist insbesondere wegen seines obiter dictum bemerkenswert: Entgegen der bisherigen Rechtsprechung und Kommentarliteratur erwägt der Senat, die Stillhaltefrist des § 134 Abs. 2 GWB könne nicht an einem Sonn- oder Feiertag enden, sondern sei auf den folgenden Arbeitstag zu verlängern. Darüber hinaus befasst sich das Gericht mit den Anforderungen an einen erfolgreichen Nachprüfungsantrag nach Zuschlagserteilung sowie mit dem Ausschluss eines Bieters wegen Änderung der Vergabeunterlagen. Der folgende Beitrag erläutert, wie die Entscheidung rechtlich – und vor allem praktisch – einzuordnen ist und welche Schlussfolgerungen die Akteure im Vergaberechts-Kosmos daraus ziehen können.
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Die EU Kommission hat eine Broschüre veröffentlicht, um Start-ups dabei zu unterstützen, sich auf dem öffentlichen Beschaffungsmarkt zurechtzufinden und ihnen das nötige Wissen für die Teilnahme an Vergabeverfahren zu vermitteln. Es soll wertvolle Informationen zu Innovationspartnerschaften bieten und aufzeigen, welche wichtige Rolle öffentliche Auftraggeber bei der Förderung der Entwicklung neuer Märkte für Start-ups spielen können. Das Dokument finden Sie in deutscher Sprache hier.
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Bis zum Deutschen Vergabetag am 16. & 17. November sind es noch gut fünf Monate, aber die Hälfte der Tickets sind bereits verkauft. Das, obwohl wir die Agenda noch nicht veröffentlicht haben – Danke für Ihr Vertrauen! Heute möchten wir Ihnen einen ersten Einblick in unser wie immer hochaktuelles Programm mit den Top-Sprechern und -Sprecherinnen der Vergabewelt geben und werden in den kommenden Wochen nach und nach weitere Türchen aufmachen.
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Das Bundesministeriums für Wirtschaft und Klima (BMWK) hat die aktualisierte Statistik von Meldungen über Vergabenachprüfungsverfahren veröffentlicht. Die im Jahr 2022 gestellten Nachprüfungsanträge bei den Vergabekammer sanken im Vergleich zum Vorjahr (2021: 865) auf nur 702 Anträge, und liegen damit deutlich unterhalb der Zahlen der Vorvorjahren (2020: 988, 2019: 799, 2018: 745, 2017: 824, 2016: 880). Noch niedriger lagen die Antragseingänge nur im Jahr 1999 zu Beginn der Statistik.
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Abermals beschäftigt sich eine Vergabekammer mit der Frage, ob deutsche Tochterunternehmen mit US-amerikanischer Muttergesellschaft allein wegen dieser Verflechtung vom Vergabeverfahren auszuschließen sind. Klar und deutlich entschied die VK Bund, dass eine solche Verflechtung allein nicht zum Ausschluss führen kann, wenn das Tochterunternehmen ausreichend Sicherheiten für die konforme Leistungsausführung bietet.
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Nach Auswertung der über 450 eingegangen Stellungnahmen beabsichtigt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in den inhaltlichen Austausch mit den Stakeholdern zu ihren Vorschlägen, aber auch zwischen den Stakeholdern untereinander, zu treten. Ziel ist es dabei, mit den Stakeholdern zu ausgesuchten Themen in einen breiten Austausch zu kommen, um hieraus auch wichtige Impulse für die Vorbereitung des Referentenentwurfs zur Vergabetransformation abzuleiten.
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Die Nutzung von Cloud-Technologien ist für die öffentliche Verwaltung mit Blick auf ihre künftigen Anforderungen alternativlos. Gleichzeitig gibt es in jüngster Zeit spannende Entwicklungen der staatlichen wie privatwirtschaftlichen Akteure. Deshalb wollen wir am 7. Juni 2023 im Haus der Bundespressekonferenz in Berlin mit unserer Tagung „Ab in die Cloud – Perspektiven von Cloud-Technologien im öffentlichen Sektor“ das Thema umfassend beleuchten und mit den maßgeblichen Akteuren in den Diskurs treten.
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In Vorbereitung eines Modernisierungsprozesses des Vergaberechts hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) eine öffentliche Konsultation zur Transformation des Vergaberechts („Vergabetransformationspaket“) durchgeführt (siehe Vergabeblog.de vom 05/01/2023, Nr. 52121). Bis Mitte März 2023 sind über 400 Stellungnahmen eingegangen. 387 Stellungnahmen wurden jetzt vom BMWK veröffentlicht.