UNBEDINGT LESEN!
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Die betriebliche Altersvorsorge kommunaler Mitarbeiter unterliegt dem Vergaberecht. Deutsche Städte und Kommunen müssen die Vergabe der betrieblichen Altersvorsorge ihrer Arbeitnehmer zukünftig europaweit ausschreiben. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in einem gestern Abend veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: C-271/08).
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Serie Zuschlagskriterien im Vergabeverfahren – Teil 2: Trennung von Zuschlags- und Eignungskriterien
In Teil 1 der Beitragsreihe wurde bereits dargestellt, dass der Auswahl der Zuschlagskriterien im Vergabeverfahren eine besondere Bedeutung zukommt. Mit Gesichtspunkten wie Preis, Qualität, technischer Wert usw. kann der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung die Eigenschaften der angebotenen Leistung bewerten und somit sicherstellen, dass er eine seinem Bedarf entsprechende Leistung erhält. Hiervon zwingend zu unterscheiden ist die nach § 19 Abs. 5 EG VOL/A 2009 bzw. § 16 Abs. 5 VOL/A 2009 erforderliche Prüfung der Eignung der Unternehmen. Eignungsprüfung einerseits und Wirtschaftlichkeitsprüfung andererseits stellen zwei verschiedene Vorgänge dar.
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Vor der Sommerpause hat uns das öffentliche Auftragswesen noch einmal eine ganze Reihe interessanter und bedeutender Ereignisse beschert. Unser Monatsrückblick Juni fasst sie zusammen.
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Was für ein historisches Spiel gestern gegen England. Ein kleines historisches Ereignis im öffentlichen Auftragswesen heute: In Berlin ist das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW) eröffnet worden. Das DVNW ist ein exklusives, internetbasiertes Netzwerk zum Öffentlichen Auftragswesen und Vergaberecht. Angesichts eines öffentlichen Auftragsvolumens in Bund, Ländern und Gemeinden von geschätzten 216 Mrd. Euro im Jahr ist es das Ziel des DVNW, die maßgeblichen Akteure in diesem Umfeld zu vernetzen. Das DVNW richtet sich an Verwaltung, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Justiz und Anwaltschaft. Neben der Vernetzung steht die inhaltliche Diskussion sowie der Erfahrungs- und Wissensaustausch im Vordergrund.
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Damit Sie im Sommerloch – sollte es denn kommen – etwas zu lesen haben. Nachdem wir Ihnen bereits vor einigen Wochen eine Synopse der VOL/A 2006 zur VOL/A 2009 für den 2. Abschnitt, also den Oberschwellenbereich, zur Verfügung gestellt haben, freuen wir uns, Ihnen nun auch eine Synopse für den 1. Abschnitt, also den Unterschwellenbereich, anbieten zu können. Wie immer bei Vergabeblog selbstverständlich kostenlos, denn zahlen dürfen Sie gerne bei anderen.
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In Kooperation mit LexisNexis Deutschland, einem führenden juristischen Verlag, bieten wir Ihnen die neue Vergabeverordnung (VgV) druckfrisch als PDF-Dokument kostenlos unter diesem Link an.
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Nun ist es amtlich: Die so genannte „Ahlhorn-Rechtsprechung“ ist Rechtsgeschichte! Fast auf den Tag genau drei Jahre nach dem unter dem Namen „Fliegerhorst Ahlhorn“ berühmt gewordenen Beschluss ändert der Vergabesenat des OLG Düsseldorf in Folge des EuGH-Urteils „Wildeshausen“ seine Spruchpraxis zu Grundstücksgeschäften der öffentlichen Hand. Nachdem der EuGH der vielfach kritisierten Rechtsprechung des OLG Düsseldorf in zentralen Punkten eine Absage erteilte hatte, war der erste Beschluss des Vergabesenats zur EU-weiten Ausschreibungspflicht von Investorenprojekten mit Spannung erwartet worden. Diese Woche war es dann so weit (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.06.2010, VII Verg 9/10 – „Haan“). Die Düsseldorfer Richter ändern ihre bisherige Spruchpraxis und schaffen damit eine verlässliche Rechtslage für Kommunen und Investoren.
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Irgendwie hatte man sich doch schon an ein Leben ohne die neue Vergabeverordnung (VgV) gewöhnt, oder? Die „Verordnung zur Anpassung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) sowie der Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung – SektVO)“ wird nunmehr morgen, am 10. Juni, im BGBl Teil I Nr. 30, S. 724 ff. erscheinen.
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Das Gericht der Europäischen Union (bis 30.11.2010: Gericht erster Instanz, abgekürzt als EuG) hat die Nichtigkeitsklage der Bundesrepublik Deutschland gegen die Mitteilung der EU-Kommission zu Vergaben unterhalb der Schwellenwerte und weiteren, nicht umfassend von den Vergaberichtlinien erfassten Aufträgen, zurückgewiesen. Nach Auffassung des Gerichts ist die Klage bereits unzulässig, da die Mitteilung kein mit einer Nichtigkeitsklage angreifbarer Akt der Rechtsetzung sei. Denn die Mitteilung habe keine spezifischen oder neuen Verpflichtungen festgelegt, sondern enthalte lediglich eine zutreffende Beschreibung der geltenden Rechtslage. Das Gericht hat damit die in der Mitteilung dargestellten, aus der Rechtsprechung des EuGH abgeleiteten Vorgaben der EU-Kommission bestätigt.
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Was waren die wichtigsten Themen des Vergabeblogs im Mai? Unser Monatsrückblick gibt die Antwort.