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Am 24. April diesen Jahres trat nach langen Ringen mit den Stimmen der Großen Koalition das neue GWB in Kraft. Vergabeblog sprach mit Reinhard Schultz, MdB, zuständiger Berichterstatter und Mittelstandsbeauftragter der SPD-Bundestagsfraktion zur Berücksichtigung des Mittelstands bei der öffentlichen Auftragsvergabe, „vergabefremden“ Aspekten, interkommunaler Zusammenarbeit und der Frage, ob das „Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts“ am Ende tatsächlich die von Auftraggebern wie Auftragnehmern geforderte Vereinfachung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge brachte.
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Der Deutsche Verdingungsausschuss für Leistungen (DVAL) unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat nach dem Kabinettbeschluss über Schwerpunkte zur Vereinfachung des Vergaberechts im bestehenden System vom 28. Juni 2006 die Aufgabe, die Verdingungsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A) substantiell zu vereinfachen, Vergaberegeln auf das notwendige Maß zu beschränken und überflüssige bürokratische Vorgaben zu streichen. Das BMWi hat den Entwurf der neuen VOL/A nun zur Einsicht online gestellt – vorbildlich.
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Ein durchaus “historisches” Ereignis gestern Mittag in Berlin. Im bis auf den letzten Stuhl besetzten Vortragssaal II im “Haus der Deutschen Wirtschaft” harrte der Großteil des Who´s Who der deutschen Vergabelandschaft auf die Vorstellung des ersten Präqualifizierungssystems für den VOL-Bereich. Für den Baubereich gibt es ein solches, wenngleich in wesentlichen Punkten verschiedenes, System bereits seit 2005 durch den “Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.“. Die Präqualifizierung – also die vorgelagerte, auftragsunabhängige Prüfung der Eignungsnachweise – soll den Unternehmen erhebliche Zeit- und Kostenersparnisse bringen. Als erstes PQ-System für den Liefer- und Dienstleistungsbereich haben nun die Industrie- und Handelskammern bzw. die von ihnen getragenen Auftragsberatungsstellen die “bundesweite Präqualifizierungsdatenbank” als Serviceleistung für ihre Mitglieder ins Leben gerufen – ein Bericht:
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In der juristischen Auseinandersetzung um die Vergabe der Postdienstleistungen der Stadt Dortmund hat der Vergabesenat des OLG Düsseldorf am 29.07.2009 entschieden (VII-Verg 18/09), dass die Forderung nach Zahlung eines Mindestlohnes unzulässig ist. Die Stadt Dortmund hatte von den Bietern die Vorlage einer Erklärung über die Zahlung des Mindestlohns nach der Postmindestlohnverordnung verlangt. Vor dem Hintergrund der alten Fassung des GWB erklärte das OLG Düsseldorf diese Forderung für vergaberechtswidrig.
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Am 24. April diesen Jahres trat nach langem Ringen mit den Stimmen der großen Koalition das neue GWB in Kraft. Die Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen stimmte dagegen. Vergabeblog sprach mit Kerstin Andreae, MdB, Wirtschaftspolitische Sprecherin der Fraktion im Deutschen Bundestag und Spitzenkandidatin für Baden-Württemberg, über die Reform, die Bedeutung des öffentlichen Auftragswesens für den Mittelstand, „vergabefremde“ Aspekte und das Konjunkturpaket.
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Wo passiert eigentlich was im Öffentlichen Auftragswesen? Deutschland´s Vergabelandkarte gibt die Antwort: Eine geographische Übersicht aller Veranstaltungen, Seminare, Workshops etc. rund um das Thema Vergaberecht und öffentliches Auftragswesen. Vergabeblog realisiert die Vergabelandkarte zusammen mit dem Beschaffernetzwerk. Dabei ist die Karte auf Ihre Mithilfe angewiesen: Tragen Sie selbst Veranstaltungen kostenfrei unter www.vergabelandkarte.de ein. Sie erreichen die Karte auch dort, im Vergabeblog über die Deutschlandkarte im Bereich „SERVICE“ auf der rechten Seite oder direkt hier.
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Der Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre und Industriebetriebslehre an der Universität Würzburg (Prof. Dr. Bogaschewsky) und der Lehrstuhl für Materialwirtschaft und Distribution an der Universität der Bundeswehr München (Prof. Dr. Eßig), haben die Initiative “Wissensaustausch zwischen öffentlichen Auftraggebern” initiiert. Die Initiative zielt auf eine stärkere Vernetzung der Beschaffungsverantwortlichen, da durch einen Wissensaustausch im öffentlichen Auftragswesen Mehrfacharbeit vermieden, Fehler reduziert und Prozesskosten eingespart werden können. Unterstützt wird diese vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und steht unter der Schirmherrschaft von Dagmar G. Wöhrl, MdB., Parl. Staatssekretärin im BMWi. Wir freuen uns, dass der Vergabeblog nun Teil dieser Initiative ist.
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Der Bundesrat hat am 10. Juli der von der Bundesregierung beschlossenen Verordnung zur Neuregelung der für die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung anzuwendenden Regeln – nach Maßgabe einiger Änderungen – zugestimmt.
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Zwei Tage nach seinem überraschenden Urteil zur Ausschreibungsfreiheit interkommunaler Kooperationen hat der EuGH am 11. Juni 2009 eine Entscheidung (Rs C-300/07) getroffen, die weit mehr den allgemeinen Erwartungen der Fachwelt entspricht: Gesetzliche Krankenkassen sind öffentliche Auftraggeber im Sinne des EU-Vergaberechts und als solche zur öffentlichen Ausschreibung ihrer Beschaffungen verpflichtet.
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Die Zusammenarbeit mehrerer Kommunen ist ein wichtiges Standbein der einzeln oder gemeinsam wahrgenommenen kommunalen Aufgabenerfüllung. Vergaberechtlich war die Zulässigkeit solcher Vereinbarungen umstritten. Der EuGH hat am 09.06.2009 die Zusammenarbeit mehrerer Gemeinden in der Form einer gemeinsam vertraglich beauftragten Gesellschaft für zulässig gehalten (RS C-480/06). Damit haben die deutschen Kommunen und Landkreise ganz erhebliche Gestaltungsspielräume für interkommunale Zusammenarbeit gewonnen. Unter Beachtung der Einschränkungen des Urteils können sie