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Zahlungsfristen größer 60 Tage künftig unzulässig Ein „rechtliches und wirtschaftliches Umfeld für mehr Zahlungsdisziplin im Geschäftsleben“…
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Sachbearbeiter (m/w) für den Einkauf in Niedersachsen gesucht
Der Innovations- und Technologiedienstleister KDO Service sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den Bereich Einkauf und Vergabemanagement einen…
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§ 19 EG VOL/A Seit Inkrafttreten der VOL/A 2009 hat der öffentliche Auftraggeber die Möglichkeit, fehlende Nachweise und Erklärungen von den Bietern nachzufordern. Diese Nachforderungsmöglichkeit gilt jedoch grundsätzlich nicht für fehlende Preisangaben. Dies hat die VK Nordbayern in ihrer Entscheidung vom 03.02.2011 (Az 21. VK-3194-50/10) nunmehr ausdrücklich bestätigt. Sie kam dabei zu dem Ergebnis, dass das Angebot wegen der fehlenden Preisangabe zwingend auszuschließen war.
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Richtlinie 2004/18/EG Art. 1 II lit. a) und d), IV Die Vergabe von Rettungsdienstleistungen im Rahmen des sog. Konzessionsmodells unterfällt nicht dem Anwendungsbereich des europäischen Vergaberechts. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Urteil vom 10. März 2011 (Rs. C-274/09) entschieden. Im Unterschied zum sog. Submissionsmodell erhalten die Leistungserbringer im Rahmen des Konzessionsmodells das Entgelt nicht unmittelbar vom Leistungsträger (dem Kreis oder der kreisfreien Stadt), sondern von den gesetzlichen Krankenkassen. Das Fehlen einer unmittelbaren Vergütung durch den öffentlichen Auftraggeber und die Übernahme eines – zumindest gewissen – Betriebsrisikos führt nach Ansicht des EuGH dazu, dass im Konzessionsmodell Dienstleistungskonzessionen (zum Begriff siehe hier) vergeben werden. Die Übertragung des öffentlichen Rettungsdienstes nach dem Submissionsmodell (hier erhält der Leistungserbringer sein Entgelt unmittelbar vom Leistungsträger) stellt sich demgegenüber als öffentlicher Dienstleistungsauftrag dar, wie der EuGH bereits mit Urteil vom 29. April 2010 (Rs. C-160/08) festgestellt hatte (siehe zu dieser Entscheidung den Beitrag des Autors hier).
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Die EU-Kommission verlangt von Deutschland Auskunft über den Stand seiner Maßnahmen zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 15.07.2010 (Az.: C-271/08). Danach haben deutsche Städte und Kommunen die Vergabe der betrieblichen Altersvorsorge ihrer kommunalen Mitarbeiter europaweit auszuschreiben. Nach Auffassung der Kommission haben die deutschen Behörden die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung des EuGH-Urteils bislang nicht ergriffen, denn der Tarifvertrag, der Gegenstand des Urteils war, und die entsprechenden Rahmenverträge sind nach wie vor in Kraft. Erteilen die deutschen Behörden der Kommission nicht innerhalb von zwei Monaten Auskunft über die Maßnahmen zur Umsetzung des Urteils, kann diese erneut den EuGH anrufen und beantragen, dass eine Geldstrafe gegen Deutschland verhängt wird.
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In keinem Bundesland wurde die Diskussion um die Verlängerung der im Rahmen der Konjunkturpakete erhöhten vergaberechtlichen Wertgrenzen so kontrovers geführt. Nach der Ankündigung des hessischen Ministerpräsidenten Bouffier, man wolle aufgrund der gemachten “guten Erfahrungen” die Regelungen beibehalten, brachten die GRÜNEN das Thema in einer aktuellen Stunde in den Landtag ein. Offenbar mit Erfolg: Ohne gründliche Evaluation und Diskussion in den Landtagsgremien nun doch keine Verlängerung. Zustimmung kommt von der Antikorruptionsorganisation Transparency International, während die Handwerkskammer Rhein-Main in entgegengesetzter Richtung Position bezieht: Künftig solle “noch stärker die Möglichkeit der beschränkten Ausschreibung” genutzt werden, “damit mehr Aufträge an heimische Betriebe vergeben werden”. Dies hätten der Frankfurter Stadtkämmerer Uwe Becker und Planungsdezernent Edwin Schwarz mit dem Handwerkskammerpräsident Bernd Ehinger – so wörtlich – „vereinbart“.
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Die bisher nur auf Autobahnen geltende Maut für schwere Nutzfahrzeuge soll auf vierstreifige Bundesstraßen ausgedehnt werden. Dies sieht ein von der Bundesregierung eingebrachter Gesetzentwurf (17/4979) vor. Insgesamt sind 80 Streckenabschnitte betroffen – von einem Abschnitt der Bundesstraße 1 in Hildesheim bis zu einem Abschnitt der Bundesstraße 521 in Frankfurt am Main.
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Eine kommunale Stadtwerke-GmbH kann keine vergabefreien Inhouse-Aufträge erhalten, wenn ihre Umsätze zu mehr 10 % aus Stromlieferungen an Private stammen. Dies hat das OLG Hamburg in seinem Beschluss vom 14.12.2010 (I Verg 5/10) entschieden und damit einer entgegenstehenden älteren Ansicht der VK Arnsberg widersprochen.
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Die Europäische Kommission hat beschlossen, das Vertragsverletzungsverfahren gegen Portugal einzustellen. Portugal hatte im Rahmen verschiedener Bildungsprogramme Aufträge zur Beschaffung von mehr als einer Million Notebooks für Schüler, Lehrer und Praktikanten ohne vorherige öffentliche Ausschreibung vergeben. Nach Intervention der Kommission werden die portugiesischen Behörden jetzt eine EU-weite öffentliche Ausschreibung durchführen.
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Mit der VOL/A 2009 wurde bei der Öffnung der Angebote in § 14 Abs. 2 VOL/A und § 17 Abs. 2 VOL/A EG das „Vieraugenprinzip“ eingeführt. § 14 Abs. 2 VOL/A 2009 bzw. § 17 Abs. 2 VOL/A EG 2009 bestimmen: “Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam durchgeführt und dokumentiert.” Bisher war in § 22 Nr.2 Abs.2 VOL/A a.F. (2006) nur geregelt, dass zur Öffnung der Angebote neben dem Verhandlungsleiter ein weiterer Vertreter des Auftraggebers anwesend sein muss. Die gemeinsame Durchführung und Dokumentation war nicht gefordert. Die VK Sachsen (Beschluss v. 17.12.2010 – 1/SVK/045-10) hat aktuell entschieden, was die Vergabestelle bei Öffnung der Angebote im Rahmen der VOL/A 2009 konkret beachten muss. Dabei stellt die Vergabekammer klar, dass auch bei § 17 Abs. 2 VOL/A EG hohe Maßstäbe an das Dokumentationserfordernis der Vergabestellen gestellt werden:
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Die Bundesregierung macht Ernst mit der Nachhaltigkeit im eigenen Behördenalltag: Von der öffentlichen Wahrnehmung etwas unbemerkt hat der zuständige Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung am 6. Dezember vergangenen Jahres das Programm „Nachhaltigkeit konkret im Verwaltungshandeln umsetzen – Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit“ beschlossen. Ziel: Nachhaltiges Handeln zum Grundprinzip der Arbeit von Ministerien und anderen Bundesbehörden zu machen. Das insgesamt elf Punkte umfassende Programm betrifft auch die öffentlichen Beschaffung, bei der unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgrundsatzes verstärkt die Leitprinzipien einer nachhaltigen Entwicklung beachten werden sollen, so z.B. die Forderung nach der jeweils höchsten verfügbaren Energieeffizienzklasse bei Bürogeräten oder nach einem Label wie dem Blauen Engel. Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen umfasst:
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In der aktuellen Diskussion über eine Verlängerung der vergaberechtlichen Erleichterungen aus dem Konjunkturprogramm in Hessen meldet sich das hessische Handwerk zu Wort: „Vor allem die bis Ende 2011 befristete Anhebung der Vergabefreigrenzen für freie und beschränkte Ausschreibungen hat maßgeblich dazu beigetragen, dass es für die Handwerksbetriebe in Hessen weiter bergauf geht“, heisst es in einer Pressemitteilung. Ansonsten ist die Argumentation aber nicht gänzlich schlüssig.
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Die Vergabe24 GmbH hat seit 1. Januar 2011 mit Dieter Cremer einen neuen Geschäftsführer. Er löst damit Joachim Ciresa ab, der bis zum 31. Dezember 2010 zwölf Jahre die Belange des Unternehmens erfolgreich vertreten hat.
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Der Betreibervertrag mit der Toll Collect GmbH endet am 31. August 2015. Wie es danach weitergeht, war Gegenstand einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/4607) im Bundestag. Hintergrund der Anfrage: Die Anlagen zur Mauterhebung sind bis zum Auslaufen des Betreibervertrages abgeschrieben. Der Bund hätte nach eigenem Bekunden Anspruch auf kostenfreie Übertragung dieser Anlagen.
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Öffentliche Auftraggeber dürfen auch nach Öffnung der Angebote (Submission) eine Anpassung des Leistungsumfangs vornehmen. Allerdings ist den Bietern Gelegenheit zu geben, ihre Angebote entsprechend zu ändern. Ansonsten verstößt der Auftraggeber nach einer Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 5. Januar 2011 (Az.: VII-Verg 46/10) gegen das in der VOB/A geregelte Gebot, den Bietern eine einwandfreie Preisermittlung zu ermöglichen. Der Vergabesenat unterstreicht hiermit die Bedeutung der dem Auftraggeber obliegenden Pflicht zur eindeutigen und erschöpfenden Beschreibung der Leistung.