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Laut FAZ ist noch in dieser Nacht mit einer Einigung zum Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und…
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(Junior-)Vertragsmanager (m/w) in Eschborn gesucht
Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) steht für nachhaltige Projekte. Für den Standort Eschborn ist…
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Sommerrätsel: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat das neue GWB, genauer das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts vom 20. April 2009, berichtigt. Die Korrektur vom 9. Juli 2009, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt vom 15. Juli 2009, betrifft Art. 100 Abs. 2 GWB (Anwendungsbereich), ist aber weder auf den zweiten noch den dritten Blick zu erkennen. Sie finden die Berichtigung hier, und falls Sie die Änderung nicht ausmachen können, die Auflösung nach „Den gesamten Beitrag lesen“.
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Der Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre und Industriebetriebslehre an der Universität Würzburg (Prof. Dr. Bogaschewsky) und der Lehrstuhl für Materialwirtschaft und Distribution an der Universität der Bundeswehr München (Prof. Dr. Eßig), haben die Initiative “Wissensaustausch zwischen öffentlichen Auftraggebern” initiiert. Die Initiative zielt auf eine stärkere Vernetzung der Beschaffungsverantwortlichen, da durch einen Wissensaustausch im öffentlichen Auftragswesen Mehrfacharbeit vermieden, Fehler reduziert und Prozesskosten eingespart werden können. Unterstützt wird diese vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und steht unter der Schirmherrschaft von Dagmar G. Wöhrl, MdB., Parl. Staatssekretärin im BMWi. Wir freuen uns, dass der Vergabeblog nun Teil dieser Initiative ist.
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Auf vielfachen Wunsch können Sie nun alle Blog-Artikel auch in ein PDF-Dokument umwandeln und somit abspeichern, mailen oder ausdrucken. Klicken Sie dazu einfach auf das PDF-Symbol unter jedem Beitrag und warten einige Sekunden.
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Gem. § 8 VOL/A sind Ausschreibungen „produktneutral“ zu formulieren. So soll sichergestellt werden, das nicht durch diskriminierende Formulierungen bestimmte Bieter ausgeschlossen werden. Gerade im ITK-Bereich aufgrund der technischen Komplexität keine leichte Aufgabe, weshalb in der Vergangenheit nicht selten auf einschlägige Produktnamen Bezug genommen wurde. Um den öffentlichen Einkäufern hier eine praxisgerechte Hilfe an die Hand zu geben, entwickelten öffentliche Beschaffer gemeinsam mit BITKOM in der Initiative „itk-beschaffung.de“ Leitfäden zur produktneutralen Ausschreibung. Einziges Manko: Diese waren auf die Windows-Welt beschränkt – das soll sich nun ändern.
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Es ist in der Vergabepraxis noch immer gang und gäbe, dass Bieter ihren Angeboten Begleitschreiben beifügen. Der Inhalt dieser Schreiben variiert. Er reicht von rein werbenden Angaben zur eigenen Leistungsfähigkeit bis zu ergänzenden technischen und/oder kaufmännischen Erläuterungen des Angebots. Die Begleitschreiben kommen dabei nicht selten auf einen Umfang von mehreren Dutzend Seiten. Die erheblichen rechtlichen Konsequenzen, die ein derartiges Begleitschreiben haben kann, werden jedoch oft verkannt:
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Am 1. August ist der im Rahmen der Föderalismuskommission II verabschiedete Art. 91 c GG, der u.a. die Schaffung von Standards zur Sicherstellung der Interoperabilität der öffentlichen IT vorsieht, in Kraft getreten. Die Ausführungsgesetzgebung folgt in Kürze (IT-Netz-Gesetz).
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Während man sich über die Erfolgsaussichten des Plans streiten kann – und in einer guten politischen Kultur auch sollte – lohnt ein Blick in die von den Medien weniger beleuchteten Details des von diesen „Deutschland-Plan“ getauften wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Gesamtkonzepts für das nächste Jahrzehnt, dessen eigentlicher Titel „Die Arbeit von morgen“ lautet. Auszug: „Wenn Bund, Länder und Kommunen sich auf neue, abgestimmte Beschaffungsstandards einigen, bilden sie mit fast 60 Milliarden Euro jährlich (bei einem Gesamtbeschaffungsvolumen von rund 260 Milliarden Euro jährlich) eine massive Einkaufsmacht für umweltfreundliche Produktinnovationen. So wollen wir die öffentliche Hand zu einem Motor der Veränderung machen…
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Elektronische Vergabe öffentlicher Aufträge – Vergabeblog sprach mit Prof. Dr. Jörn von Lucke, Direktor des Deutsche Telekom Institute for Connected Cities (TICC) an der Zeppelin University Friedrichshafen und Leiter der Forschergruppe „High Performance Portals – Solutions for the Public Sector“ am Fraunhofer-Institut FOKUS in Berlin über den Stand der Dinge, Hürden und Insellösungen, Verantwortliche, Versäumnisse – und Perspektiven.
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Am 30. Juli 2009 wurde der 3. Call (FP7-SEC-2010-1) im europäischen Sicherheitsforschungsprogramm veröffentlicht. Dieser beinhaltet ein Budget in Höhe von 210,59 Mio. € und umfasst 35 Themen, darunter „Schutz von öffentlichen Plätzen und Massentransportmitteln“, „Grenzüberwachung und Grenzsicherheit“ und „Organisierte Kriminalität und Terrorismus“.
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Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) hat eine kostenlose Broschüre zu den zahlreichen öffentlichen Förderprogrammen gerade für Kleine und Mittelständische Unternehmen herausgegeben. Im rund 30-seitigen „Info-Dienst Mittelstandsfinanzierung“ werden mehr als 50 Angebote der KfW, der Förderbanken der Länder, der Arbeitsagentur und zahlreicher anderer Institutionen beschrieben.
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Das Thema Umweltfreundliche Beschaffung ist in dieser Woche „Thema der Woche“ auf der Internetseite des Umweltbundesamts. Neben einer Vielzahl von weiteren Informationen und Links steht hierbei das neu erschienene diesbezügliche UBA-Hintergrundpapier im Zentrum. Sie erhalten dieses über folgenden Link zum Download.
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Wer wissen möchten, wie die Finanzmittel der Konjunkturpakete auf Länder und Gemeinden verteilt werden und wie das Verfahren der Mittelvergabe ausgestaltet ist, findet hierzu nun online eine nicht nur medial hübsche, sondern im Wortsinn „zielführende“ Deutschlandkarte der Bundesregierung: Dort ist neben der Höhe der Bundesmittel mit Links zu weiterführenden landesspezifischen Informationen sogar ein persönlicher Ansprechpartner für jedes Bundesland hinterlegt – mitsamt Telefonnummer. Verwaltung 2.0 im besten Sinne und ganz ohne anonyme einheitliche Behördenrufnummer.
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Es ist eine Frage, deren Antwort über Erfolg oder Misserfolg eines Nachprüfungsverfahren entscheidet: Hat der Bieter den Vergaberechtsverstoß rechtzeitig gerügt? Nach dem Wortlaut des § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB scheint die Antwort einfach: Danach muss der Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften “unverzüglich” nach Kenntniserlangung rügen. Dem Gesetz kann jedoch nicht entnommen werden, wann genau beim Bieter Kenntnis vorliegt. Hier bleibt es bei der vagen Definition, wonach es auf die Tatsachen- und laienhafte Rechtskenntnis des Bieters ankomme. Statt notwendiger Klarheit ruft diese Definition jedoch nur eine Vielzahl von mehr oder weniger praxisgerechten Entscheidungen hervor. Aus der Fülle der Entscheidungen ist der Beschluss des OLG Dresden vom 23.04.2009 positiv hervorzuheben.