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Die EU Kommission plant die Überarbeitung der Standardformulare. Der interessierten Öffentlichkeit wird bis zum 11.03.2019 die…
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In der Hochschulverwaltung der Bergischen Universität Wuppertal sind im Dezernat 1 – Forschungsförderung und Drittmittelverwaltung, Haushalts-,…
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Das Leistungsbestimmungsrecht kann vor der Vergabe im Wege der Markterkundung eine Produktvorgabe (auch ohne den Zusatz „oder gleichwertig“) rechtfertigen.
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Der Start des Vergabeverfahrens zum Ausbau der A 10/A 24 als ÖPP-Projekt der sog. neuen Generation ist ein weiterer Schritt in die falsche Richtung. „Verkehrsminister Dobrindt missachtet alle Argumente, die gegen ÖPP sprechen“, so der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Felix Pakleppa.
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Vor wenigen Tagen haben Deutsche Telekom, Vodafone und Telefonica für über 5 Mrd. Euro freigewordene Frequenzen für den Mobilfunkausbau ersteigert. Einen Teil des Geldes will die Bundesregierung in den Ausbau schnellen Internets stecken. Wo dieser nicht wirtschaftlich ist, können Kommunen z.B. einem TK-Anbieter einen Zuschuss für Ausbau und Betrieb des Netzes zahlen (Deckungslückenmodell).
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Für weiteres Wachstum sucht die Kanzlei RWP Rechtsanwälte eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt im Bereich des Öffentlichen Wirtschaftsrecht / Vergaberecht. Für weitere Einzelheiten schauen Sie in unseren Stellenmarkt.
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Produktneutrale Ausschreibung versus Bestimmungsrecht des Auftraggebers.
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Der Hauptausschuss des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) wählte am 16. Juni in Bonn den Bergkamener Bürgermeister Roland Schäfer mit Wirkung vom 1. Juli 2015 zum neuen Präsidenten.
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Weniger Papier, mehr Fairness im Wettbewerb: Als plattformübergreifenden Daten- und Austauschprozessstandard in Deutschland ebnet die XVergabe dem anstehenden Ausbau der elektronischen Beschaffung den Weg. Der IT-Planungsrat bestätigte mit Beschluss vom 17. Juni, die XVergabe-Schnittstelle als nationalen Standard.
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Am 20.07.2015 findet die 9. Sitzung der Regionalgruppe München des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) statt.
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Die Bundesregierung will private Investoren stärker am Bau von Bundesfernstraßen beteiligen. Mit öffentlich-privaten Partnerschaften „bauen wir wirtschaftlicher, die Bauqualität ist hoch, die Straße steht schneller zur Verfügung“, sagte Bundesverkehrsminister Dobrindt bei der Vorstellung seiner Pläne in Berlin.
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Tritt eine Interimsbeauftragung selbstständig neben den Hauptauftrag hat die Auftragswertberechnung eigenständig zu erfolgen.
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Öffentlichen Aufträge unterliegen – ausgenommen Bauleistungen – der Preisverordnung. Die Überwachung der Einhaltung der Preisverordnung obliegt den Preisbehörden der Bundesländer. Verstöße können zur Nichtigkeit der Preisvereinbarung führen, an Stelle des nichtigen Preises tritt der preisrechtlich zulässige. Das Bundeswirtschaftsministerium hatte ein Gutachten zu Bedeutung und Erforderlichkeit des Preisrechts erstellen lassen. Dieses liegt nun vor.
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Die Vergabekammer Niedersachsen in Lüneburg hat mit Beschluss vom 15.05.2015, Az. VgK 009/2015, festgestellt, dass die Tariftreueregelung für den freigestellten Schülerverkehr in § 4 Abs. 3 S. 2 des Nds. Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) aufgrund zwingender europarechtlicher Schranken nicht anzuwenden ist.
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Über die Verkehrs- und Baupolitik der Bundesregierung und ihre Beziehungen zu verschiedenen Interessengruppen will sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/5045) informieren. Die Abgeordneten interessiert u.a., welche Aufträge bestimmte Unternehmen in dieser Legislaturperiode erhalten haben und welche dieser Aufträge gemäß der vergaberechtlichen Vorschriften ausgeschrieben wurden. (Quelle: Bundestag)
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In Frankfurt a.M. haben sich Vertreter europäischer Baugewerkschaften getroffen, um Strategien zu entwickeln, die öffentlichen Vergabeverfahren Europas zu vereinheitlichen. Hintergrund ist die aktuelle Reform des Vergaberechts.
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Der Bundesregierung liegen keine differenzierten Auswertungen der Kostenentwicklungen bei Bundesfernstraßenprojekten vor.
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Die Anwendungsmöglichkeiten von Geoinformationen sind vielfältig, das Entwicklungspotential ist beachtlich, die Zukunftsaussichten sind rosig und die Bundesregierung ist begeistert (siehe etwa 3. Geo-Fortschrittsbericht der Bundesregierung).
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„Nutzung und Umfang des Einsatzes von Produkten und Dienstleistungen des Unternehmens SAP in Bundesministerien und nachgeordneten Bundesbehörden“ sind Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/5002).
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Anlässlich der Verbändeanhörung zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Vergaberechts im Bundeswirtschaftsministerium bekräftigt der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. seine Kritik an den zu weit gehenden Ausnahmen vom Anwendungsbereich des Vergaberechts für die öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit.