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Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
Bundeskabinett soll schon nächste Woche beraten
In Berlin pfeifen es die Spatzen von den Dächern der Verbände – das Bundeswirtschaftsministerium unter neuer…
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Der Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. sucht eine/n Vergabemanager/in (m/w/d) – Schwerpunkt Energievergaben in…
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Referentenentwurf: Bundeswehr-Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz (BwPBBG)
Verbändeanhörung gestartet
Die Bundesregierung plant weitere gesetzgeberische Schritte zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeit Deutschlands: Das Bundesministerium für Wirtschaft und…
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Der Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. sucht eine/n Vergabemanager/in (m/w/d) – Schwerpunkt Energievergaben in Oberpfaffenhofen, Köln, Göttingen, Braunschweig, Berlin, Oldenburg oder Stuttgart. Alle Informationen zur Stellenanzeige finden Sie im DVNW Stellenmarkt.
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Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) kann im Haushaltsjahr 2025 mit Ausgaben in Höhe von 38,26 Milliarden Euro rechnen – knapp sechs Milliarden weniger als 2024. Das geht aus dem Einzelplan 12 im Entwurf des Haushaltsgesetzes 2025 (21/500) hervor.
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Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe, kritisiert die vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzesfassung zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen.
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Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
Bundeskabinett soll schon nächste Woche beraten
In Berlin pfeifen es die Spatzen von den Dächern der Verbände – das Bundeswirtschaftsministerium unter neuer politischer Führung liefert: Das „Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge“. Dem Vernehmen nach soll es bereits nächste Woche im Kabinett beraten und beschlossen werden.
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Wir möchten Sie auf unser Online-Seminar „Erfolgreiche Gestaltung Zweistufiger Verfahren“ aufmerksam machen, das Beschafferinnen und Beschaffern einen Einblick in die Möglichkeiten gibt, die das Vergaberecht bietet, um nicht nur das Verfahren selbst sondern auch die spätere Leistungserbringung selbst zu optimieren. In diesem Seminar liegt der Fokus auf den Instrumenten, die dafür im zweistufigen Verfahren verfügbar sind und wie diese ins Verfahren integriert und sinnvoll und rechtssicher angewendet werden können. Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz! Unser Programmauszug im Juli 2025:
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Wir laden Sie im Namen der Regionalgruppenvorsitzenden Tobias Osseforth und Dr. Felix Siebler herzlich zur 27. Sitzung der DVNW Regionalgruppe München ein. Die Sitzung findet am 23. Juli 2025 vor Ort in München statt.
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Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH sucht Mitarbeiter*in (all genders) in Köln. Alle Informationen zur Stellenanzeige finden Sie im DVNW Stellenmarkt.
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Aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ sollen in diesem Jahr bereits 37,2 Milliarden Euro verausgabt werden. Weitere 84,8 Milliarden Euro sollen als Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Haushaltsjahre gebunden werden können. Das sieht der Wirtschaftsplan des Sondervermögens vor, der dem Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025 (21/500) als Anlage beigefügt ist.
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Mit einem Gesamtvolumen von rund 86,49 Milliarden Euro sollen Deutschlands Verteidigungsausgaben in diesem Jahr auf einen neuen Höchststand steigen. Davon entfallen gemäß des von der Bundesregierung vorgelegten Entwurfs für den Bundeshaushalt 2025 (21/500) 62,43 Milliarden auf den regulären Wehretat (Einzelplan 14), weitere 24,06 Milliarden Euro sollen aus dem Sondervermögen Bundeswehr fließen.
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Übergriffiges Vergaberecht? Verweise auf Zivilnormen bei Vergaben bergen Risiken für öffentliche Auftraggeber
EuGH, Urt. v. 05.06.2025 – C-82/24 – Veolia Water Technologies u.a.
Der EuGH hat entschieden, dass öffentliche Auftraggeber sich bei der Auftragsausführung nicht auf nationale Zivilvorschriften wie das BGB berufen dürfen, wenn diese nicht ausdrücklich in den Vergabeunterlagen angegeben sind. Dies gilt insbesondere, wenn die rechtlichen und wirtschaftlichen Bedingungen für Bieter aus anderen Mitgliedstaaten nicht hinreichend klar und vorhersehbar sind. Das Urteil betont die Notwendigkeit, alle Bedingungen und Modalitäten eines Vergabeverfahrens klar und eindeutig zu formulieren, um während der Vertragsphase keine Rechte und Ansprüche zu verlieren. Damit stellt der Richterspruch ein erhebliches Risiko für öffentliche Auftraggeber dar und wirkt über das Vergaberecht hinaus.
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Der IT-Planungsrat hat auf seiner Sitzung in Schwerin vom 26.06. unter der Leitung der diesjährigen Vorsitzenden Ina-Maria Ulbrich, CIO des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Weichen für die operative Umsetzung der föderalen Digitalstrategie gestellt.
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Mit einem Gesamtvolumen von rund 86,49 Milliarden Euro sollen Deutschlands Verteidigungsausgaben in diesem Jahr auf einen neuen Höchststand steigen.
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KI in der IT-Beschaffung: Handreichung für öffentliche Auftraggeber – Teil 3:
Handlungsempfehlungen für die Beschaffung von KI-Lösungen
Nachdem die ersten beiden Beiträge dieser Reihe (siehe Teil 1: Vergabeblog.de vom 03/04/2025 Nr. 70410 und Teil 2: Vergabeblog.de vom 24/04/2025 Nr. 70678) einen Überblick über aktuelle Marktentwicklungen und Herausforderungen bei der Beschaffung von IT / KI, sowie Empfehlungen für die Beschaffung von IT mit KI-Anteilen gegeben haben, geht dieser Beitrag nun einen Schritt weiter: Die Beschaffung von KI-Lösungen. Auf den ersten Blick könnte man sich hier die Frage stellen: Wo ist der Unterschied? Zugegeben: letztendlich werden Ihnen einige Aspekte dieses Beitrags bekannt vorkommen. Jedoch sind sowohl Startpunkt als auch Blickwinkel und die letztendliche Palette an Kriterien, die in entsprechenden Vergaben angesetzt werden können, grundlegend anders zu wählen.
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Die Abschätzung von Lebenszykluskosten ist mittlerweile gängig und es stehen verschiedene Arbeitshilfen und Werkzeuge zur Verfügung. Durch die Bereitstellung eines neuen, umfangreichen LCC-CO2-Tools durch das Umweltbundesamt (UBA) soll es nun möglich sein, eine Prognose der verursachten Treibhausgasemissionen während des gesamten Lebenszyklus zu erstellen.
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Das Online-Seminar „Anforderungs- und Bewertungskriterien in den Vergabeunterlagen“ vermittelt den Teilnehmenden wie sie bedarfs- und rechtskonforme Mindestanforderungen, Eignungs- und Zuschlagskriterien sowie Ausführungsbedingungen in der Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren formulieren. Anhand konkreter Beispiele aus dem Vergabealltag werden praktische Lösungen entwickelt, die im Beschaffungsalltag angewendet werden können. Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz!
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Referentenentwurf: Bundeswehr-Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz (BwPBBG)
Verbändeanhörung gestartet
Die Bundesregierung plant weitere gesetzgeberische Schritte zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeit Deutschlands: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) und das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) haben gemeinsam einen Referentenentwurf für ein Bundeswehr-Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz (BwPBBG) vorgelegt.
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Die Bundesregierung hat dem Bundestag den Entwurf für den Bundeshaushalt 2025 (21/500) zugeleitet. Das Kabinett hat die Vorlage vergangenen Dienstag beschlossen.
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Zweifel an der Erfüllbarkeit? – VK Bund bestätigt Angebotsausschluss bei nicht nachvollziehbarem Leistungsversprechen
VK Bund, Beschl. v. vom 12.09.2024 – VK 2-77/24
Mit der Abgabe eines Angebots in einem Vergabeverfahren geben die Bieter ein Leistungsversprechen dahingehend ab, dass die ausgeschriebenen Leistungen vollständig und vertragsgemäß erfüllt werden. Öffentliche Auftraggeber dürfen diesen Leistungsversprechen grundsätzlich vertrauen, sind jedoch verpflichtet, deren Erfüllbarkeit zu überprüfen, wenn konkrete Zweifel aufkommen. Die Vergabekammer des Bundes bestätigte in einer aktuellen Entscheidung, dass ein Angebot ausgeschlossen werden kann, wenn der Auftraggeber von der Erfüllbarkeit des Leistungsversprechens eines Bieters nicht überzeugt ist und auch nach erfolgter Aufklärung Zweifel hinsichtlich der vertragsgemäßen Leistungserbringung verbleiben.
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Der Deutsche Landkreistag hat nach den jüngsten Ministerpräsidentenkonferenzen vom 5. und 18. Juni 2025 noch einmal nachdrücklich daran erinnert, dass Landkreise, Städte und Gemeinden keine nachgeordneten Verwaltungseinheiten, sondern verfassungsrechtlich verankerte Ebenen staatlicher Ordnung mit eigenen Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Finanzierungsgrundlagen sind.
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Rund 5,4 Millionen Menschen in Deutschland waren 2024 nach vorläufigen Ergebnissen im öffentlichen Dienst beschäftigt (Stichtag 30. Juni 2024). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) zum Tag des öffentlichen Dienstes am 23. Juni 2025 mitteilt, waren das 95.900 Beschäftigte oder 1,8 % mehr als ein Jahr zuvor. Damit arbeiteten 2024 knapp 12 % aller Erwerbstätigen in Deutschland im Staatsdienst. Hohe Zuwächse waren vor allem bei den Schulen, Hochschulen und Kindertageseinrichtungen zu verzeichnen.