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Am 23. Oktober findet im Bundespresseamt in Berlin der 1. Deutsche Vergabetag 2014 des Deutschen Vergabenetzwerks…
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Das Studentenwerk München sucht für die Vergabestelle des Studentenwerks, die für Ausschreibungen im Ober- und Unterschwellenbereich,…
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Für alle Berliner: Am Dienstag, den 5. Juni, 18.30 Uhr, findet die konstituierende Sitzung der Regionalgruppe Berlin des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) in Berlin-Mitte statt. Die Gruppe umfasst bereits über 80 Mitglieder aus Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen, Rechtspflege, Wirtschaft und Forschung. Teilnahme kostenlos, Anmeldung im Mitgliederbereich des DVNW.
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§§ 3 Abs. 3, 8 EG VOL/A, § 1 VOF Ist ein Auftraggeber mit der Wahl eines Offenen Verfahrens immer auf der sicheren Seite oder kann ein Bieter im Einzelfall auch auf Durchführung eines Verhandlungsverfahrens pochen? Das OLG Brandenburg (Beschluss vom 27.03.2012, Az: Verg W 13/11) beantwortete diese Frage – und differenzierte hierbei.
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Damit möchten wir Sie in ein hoffentlich heiteres Wochenende entlassen: Das Deutsches Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen e. V. (DZNE) in Bonn hat einen jedenfalls nicht alltäglichen Auftrag vergeben: “Maus-Outsourcing”.
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Mit zunehmender Vielfalt und Komplexität öffentlicher Beschaffungen, insbesondere bei IT-Vergaben, steigt das Bedürfnis, von Bietern und Auftragnehmern angebotene Leistungen vorab zu testen oder präsentieren zu lassen. Wie aber sind Teststellungen und Präsentationen zielgerecht und vergaberechtskonform in den Beschaffungsprozess zu integrieren?
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In den Jahren 2000 bis 2011 sind im Freistaat Bayern insgesamt 1,51 Milliarden Euro in den Aus- und Neubau von Bundesstraßen investiert worden. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (17/9363) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/9236) hervor.
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Es gibt verschiedene Kriterien, den Erfolg einer Webseite zu beurteilen, das aussagekräftigste ist die Anzahl an verschiedenen, d.h. eindeutigen Besuchern (sog. “unique visitors”). Wir freuen uns sehr, dass der Vergabeblog im April 2012 erstmals die Hürde von monatlich mehr als 10.000 verschiedenen Besuchern genommen hat.
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Der vergaberechtskonforme Umgang mit (vermutlich) nicht auskömmlich kalkulierten Angeboten stellt in den meisten Vergabeverfahren hohe Anforderungen an öffentliche Auftraggeber bei der Verfahrensgestaltung, der Angebotswertung sowie der Durchführung von Aufklärungsgesprächen. Dasselbe gilt für die Frage der Prüfungs- und Aufklärungspflichten in Bezug auf inhaltlich unklare Angebote. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in dieser Hinsicht mit Urteil vom 29. März 2012 (RS.C-599/10) zum einen entschieden, dass öffentliche Auftraggeber bei einem Angebot, das einen ungewöhnlich niedrigen Preis aufweist, verpflichtet ist, den Bieter schriftlich aufzufordern, dieses Angebot zu erläutern. Zum anderen hat der Gerichtshof festgestellt, dass öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet sind, ein ungenaues oder ein Angebot, das den in den Vergabeunterlagen enthaltenen technischen Spezifikationen nicht entspricht, aufzuklären oder gar zu vervollständigen.
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Die Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) liegt aktuell in der Version V, Version 2.0, vor. Sie unterstützt öffentliche Einkäufer bei der IT-Beschaffung. Angebote Bereich können mit ihrer Hilfe objektiv, transparent und nachvollziehbar beurteilt werden. An dieser Stelle möchten wir noch einmal an das – nicht mehr ganz aktuelle – „Sonderheft zu Schritt 6): Bewertungsmethoden“ erinnern: Aufgrund vielfacher Anfragen nach einer Bewertungsmethode, die eine Gewichtung von Leistung und Preis ermöglicht, hatte die UfAB-Arbeitsgruppe eine neue Bewertungsmethode entwickelt, die die bisherigen drei Bewertungsmethoden ergänzt.
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Die „zukünftige Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung“ thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (17/9493). Die Kompetenzstelle wird beim Beschaffungsamt des BMI in Bonn angesiedelt sein. „Ausdrücklich begrüßen wir den Aufbau einer solchen Kompetenzstelle“, so die Abgeordneten. Von Interesse sind aktuell der Entwicklungsstand der Kompetenzstelle, deren Struktur, ihre inhaltliche Ausrichtung und Abgrenzung zum Beschaffungsamt sowie die vorgesehenen Kooperationen mit bestehenden Initiativen anderer Bundesministerien bzw. der Zivilgesellschaft.
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§§ 19 EG Abs.2, Abs.3 d), 24 EG Abs.1 VOL/A Immer wieder stellt sich die Frage, wie Muster und Proben vergaberechtlich zu behandeln sind – und damit natürlich auch, ob die Nachforderung von Unterlagen und Nachweisen für Muster und Proben gilt. Hierzu hat die Vergabekammer Sachsen Stellung genommen und sehr anschaulich den Charakter einer Bemusterung sowie die Voraussetzung für die Nachforderung nach § 19 EG Abs.2 VOL/A und die Abgrenzung zur Nachbesserung nach § 19 EG Abs. 3 d) VOL/A erläutert.
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Am 1. Mai trat für Nordrhein-Westfalen das “Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – TVgG – NRW)” in Kraft. Verstößt ein Auftragnehmer gegen seine Verpflichtungen aus dem Gesetz, kann dies für ihn gravierende Folgen haben, bis zum Ausschluss von sämtlichen öffentlichen Auftragsvergaben für drei Jahre. Unser Autor Rechtsanwalt Dr. Roderic Ortner gibt einen kurzen Überblick über die für die Praxis sehr relevanten Vorschriften.
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Die EU-Kommission hat am 26. April deutsche Sektorenauftraggeber im Bereich der konventionellen Energien teilweise von der Anwendung des Vergaberechts freigestellt. Erfasst sind insbesondere öffentliche Aufträge zum Anlagenbau und -Kauf sowie zum -Betrieb oder -Wartung.
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Der erste Teil unserer Serie zum Themenkreis der nachhaltigen Beschaffung hat die gravierenden Herausforderungen skizziert, denen öffentliche Auftraggeber im Rahmen ihrer Beschaffungstätigkeit begegnen, weil das Vergaberecht nunmehr auch sozial-, arbeitsmarkt-, gesellschafts- und umweltpolitischen Zielstellungen im Sinne einer nachhaltigen Beschaffungstätigkeit dienen soll. Neben einer Begriffsbestimmung des Schlagworts „Nachhaltige Beschaffung“, dem in Praxis und Wissenschaft teilweise ganz unterschiedliche Begriffsinhalte zugeordnet werden, stellte der Artikel außerdem die Ausgangslage dar, mit der sich die Vergabestellen der Öffentlichen Hand, welche die Vorgaben der nachhaltigen Beschaffung in den Prozess der Vergabeverfahren umsetzen müssen, konfrontiert sehen (vgl. den Beitrag des Autors hier). Der folgende Teil der Serie wendet sich den relevanten Belangen einer nachhaltigen Beschaffungstätigkeit zu und beleuchtet den rechtlichen Rahmen: