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Durch Beschluss vom 08.08.2013 (Az: VK.2-07/13) hat die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Detmold (VK Detmold) den…
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Rechtsanwalt (m/w) für den Bereich Öffentliches Wirtschaftsrecht mit Schwerpunkt Vergaberecht in Frankfurt am Main gesucht
FPS Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Rechtsanwalt (m/w) für den Bereich Öffentliches Wirtschaftsrecht…
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Das Bundesverfassungsgericht hat am 24.10.2006 seine lang erwartete Entscheidung zum Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte im Vergaberecht veröffentlicht (Az. 1 BvR 1160/03 vom 13.06.2006). Danach ist es verfassungsgemäß, daß das vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren öffentlicher Aufträge auf den Bereich oberhalb der in das deutsche Recht übernommenen EU-Schwellenwerte beschränkt bleibt.
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Die EU-Kommission hat eine Mitteilung zu Auslegungsfragen des Gemeinschaftsrechts betreffend solcher öffentlichen Vergaben veröffentlicht, die nicht oder nur teilweise unter die Vergaberichtlinien fallen. Dazu zählen insbesondere jene Aufträge, die Aufgrund ihres Wertes nicht die sog. Schwellenwerte erreichen und gegen die somit keine förmlichen Rechtsbehelfe bestehen.
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Hier finden Sie in Zukunft aktuelle Neuigkeiten rund um das Thema öffentliche Ausschreibungen und Vergaberecht. Kommentare und Meinungen ausdrücklich erwünscht! Marco Junk, Ass. iur.