Suchergebnisse für: „Rettungsdienst“
-
Wie der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 31.01.2017 – Az. X ZB 10/16 entschieden hat, dürfen öffentliche Auftraggeber (hier: Berliner Feuerwehr) bei Ausschreibungen der Notarztversorgung im Rettungsdienst nicht ohne Weiteres dem billigsten Anbieter den Zuschlag erteilen.
-
Um die öffentliche Auftragsvergabe an Rettungsdienstleister gab es Streit zwischen der Stadt Köln und der zuständigen Verwaltungsbehörde. Dieser ist nun – vorerst – entschieden.
-

Der Anwendungsbereich der Bereichsausnahme aus § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB 2016 ist nicht auf den Katastrophen- und Zivilschutz beschränkt. Werden Leistungen des Rettungsdienstes an anerkannte Hilfsorganisationen übertragen, ist Vergaberecht nicht anwendbar. Ein Verstoß gegen Grundfreiheiten scheidet ebenso aus.
-
Am 15. und 16. Oktober 2015 findet in Berlin der zweite deutsche Vergabetag des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) statt. In insgesamt 12 Workshops werden relevante und aktuelle Beschaffungsthemen durch namhafte Experten aufbereitet und Hilfestellungen für die Beschaffungspraxis gegeben. Im Vorfeld des Kongresses möchten wir Ihnen einzelne Workshops vorstellen. Heute der Workshop B.2: “Konzessionsvergaben – Neue EU-Richtlinie und ihre Umsetzung”
-
Die kommunalen Spitzenverbände fordern im Zuge der anstehenden Umsetzung des EU-Vergaberechts eine grundlegende Vereinfachung.
-

Eine vorsorgliche oder bedingte Rüge stellt nicht immer eine ordnungsgemäße Rüge dar. Darüber hinaus muss der Bieter mit seiner Rüge klar zu erkennen geben, welche Punkte der Ausschreibung er als fehlerhaft ansieht und für die er daher Abhilfe begehrt.
-

Die Zuschlagserteilung auf ein von einem Kalkulationsirrtum beeinflusstes Angebot kann unzulässig sein!
-

Die umfangreiche „Aufstockung“ von Rettungsmittelwochenstunden ist eine ausschreibungspflichtige Vertragsänderung. Während der Laufzeit eines Vertrages können veränderte Umstände Anpassungen an den vertraglichen Leistungspflichten notwendig machen. Handelt es sich jedoch um einen öffentlichen Auftrag, sind diesem an sich normalen zivilrechtlichen Vorgang Grenzen gesetzt:
-
Fast 400 TeilnehmerInnen fanden am vergangenen Donnerstag den Weg zum 1. Deutschen Vergabetag nach Berlin. Im bis auf den letzten Platz ausverkauften Bundespresseamt eröffnete Professor Heiko Höfler (Bird&Bird LLP) die wohl größte vergaberechtliche Fachtagung in Deutschland und führte durch den Tag, der noch eine Überraschung mit sich brachte (Foto v.l.n.r.: Prof. Heiko Höfler, Dr. Thomas Solbach, Norbert Portz, Dr. Birgit Settekorn).
-
Am 23. Oktober 2014 findet in Berlin der 1. Deutsche Vergabetag 2014 des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) statt. In insgesamt neun Workshops werden relevante und aktuelle Beschaffungsthemen durch namhafte Experten aufbereitet und Hilfestellungen für die Beschaffungspraxis gegeben. Im Vorfeld des Kongresses möchten wir Ihnen die Workshops vorstellen. Heute der Workshop: “Rettungsdienst: Stellschrauben der Beschaffung zwischen Bereichsausnahme und Bevölkerungsschutz”.













