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Seit 1. März ist die novellierte Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) in Kraft. Sie bringt Verbesserungen für Teilnehmer und Auslober und macht den Architektenwettbewerb nach Auffassung der Bundesarchitektenkammer e.V. (BAK) “noch attraktiver”. Die RPW 2013 tritt an die Stelle der Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2008) in der Fassung vom 12. September 2008 (BAnz S. 4280). Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat die neue Wettbewerbsordnung in Zusammenarbeit mit der Bundesarchitekten- und Bundesingenieurkammer erarbeitet und mit den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt.
Die Bundesregierung geht nicht davon aus, dass eine bundeseinheitliche Regelung für Zugangsvoraussetzungen und Berufspflichten von Architekten geschaffen werden kann. In einer Antwort (17/3979) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/3750) heißt es, die unterschiedlichen Regelungen der Architektengesetze auf Landesebene resultierten aus der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland und der im Grundgesetz vorgesehenen Aufteilung der Gesetzgebungskompetenzen. Dies habe der Bund zu respektieren.