Befangenheit
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Ein Gerichtsgutachten stellt oft die Weichen im Rechtsstreit. Aber leider arbeitet nicht jeder sachverständige Gutachter sorgfältig. Dies musste die Antragsstellerin in dem vom OLG Celle entschiedenen Fall feststellen und hat sich erfolgreich dagegen gewehrt (Beschluss v. 25.05.2010, 13 Verg 7/10). Gegenstand der Ausschreibung war die Erstellung einer Software für eine Einsatzleitzentrale. Im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer Niedersachsen sollte der Sachverständige gemäß Beweisbeschluss Stellung nehmen, ob die Angebote der Antragsstellerin und der Beigeladenen von den Vorgaben der Ausschreibung abweichen. Der Sachverständige übernahm in seinem Gutachten nicht nur ungeprüft die Angaben der Vergabestelle, sondern wertete – ungefragt – den Ausschluss der Antragsstellerin als gerechtfertigt.