EU-Kommission
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Man hatte den Eindruck, die Mahnungen der Brüsseler Wettbewerbshüter gegen die besonders in Deutschland immer wieder beliebte Vergabe von Abfallentsorgungsaufträgen ohne öffentliche Ausschreibung seien verstummt. Vielleicht gab es aber auch keinen Anlass mehr dazu. Aber nun: Die EU-Kommission fordert von Deutschland die Neuausschreibung eines Abfallbeseitigungsauftrags in Sachsen-Anhalt. Grund ist ein Eigentümerwechsel beim auftragnehmenden Abfallentsorgungsunternehmen.
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Was man nicht alles in TED findet: So aktuell eine Bekanntmachung (TED Dokumenten-Nr. 2011/S 183-298456 vom 23.09.2011) über die Auftragsvergabe der EU-Kommission, JRC — Institut für technologische Zukunftsforschung (IPTS), über “Technische Hilfe bei der Entwicklung oder Überarbeitung der Kriterien für das Umweltzeichen (Ecolabel) und zur umweltgerechten öffentlichen Beschaffung”.
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Einmal Microsoft, immer Microsoft? Die Verpflichtung zur produktneutralen Beschaffung ergibt sich aus dem europarechtlichen Diskriminierungsverbot gemäß dem Rahmenwerk der Direktive 93/36/EWG des Rates vom 14. Juni 1993. Nach Informationen der Zeitschrift ComputerWeekly soll man es in Brüssel selbst allerdings damit nicht so genau genommen haben: Die EU-Kommission höchstselbst habe seit – eben – 1993 diverse Male Software-Lizenzen von Microsoft beschafft, ohne auch nur ein einziges Mal mögliche Alternativprodukte anderer Hersteller ausgeschrieben zu haben.
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Am 21.08.2011 lief die Frist zur Umsetzung der Richtlinie 2009/81/EG über die Vergabe von verteidigungs- und sicherheitsrelevanten Aufträgen ab. Um bis zur Umsetzung „richtlinienkonforme Auftragsvergaben zu gewährleisten“, hat das BMWi für die Vergabe von Dienst- und Lieferleistungen ein vorläufiges Rundschreiben (IB6-260004) und das BMVBS einen Erlass für die Vergabe von Bauaufträgen (B15-8162.2/3) veröffentlicht. Im Amtsblatt L 222 hat die EU-Kommission nun am 27.08.2011 die “Durchführungsverordnung (EU) Nr. 842/2011 zur Einführung von Standardformularen für die Veröffentlichung von Vergabebekanntmachungen auf dem Gebiet der öffentlichen Aufträge und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1564/2005 (1)” veröffentlicht, die die hierzu notwendigen Meldeformulare für die öffentlichen Auftraggeber festlegt.
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Ramboll Management Consulting – den meisten Lesern wohl noch durch die Ramboll-Studie zur Prozesskostenmessung bei der öffentlichen Auftragsvergabe im Vorfeld der letzten nationalen Vergaberechtsreform ein Begriff – erstellte im Auftrag der EU-Kommission, Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen, eine Studie zu grenzüberschreitende Vergaben. Anlass war die aktuellen Evaluierung der EU-Vergaberichtlinien (wir berichteten): Wie die Studie zeigt, werden in Europa nur 1,6% aller Aufträge direkt grenzüberschreitend vergeben. Interessant: Von den Aufträgen, die deutsche Auftraggeber direkt grenzüberschreitend vergeben, werden 51% an Auftragnehmer aus Österreich vergeben.
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Wie berichtet plant die EU-Kommission einen neuen Anlauf in Sachen eVergabe. Mit verschiedenen Maßnahmen soll dieser nun endlich zum lang erwarteten Durchbruch verholfen werden. Eines der Konzepte: Eine neue – Zitat „informelle“ – Sachverständigenrunde zur eVergabe.
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Unter diesem Titel hat die Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen der EU-Kommission am 05.08.2011 unter der Dokumenten-Nr. 247071-2011 in TED eine Studie ausgeschrieben. Ziel: Bewertung der Funktionsweise des CPV-Codes und Feststellung, „inwieweit die Ziele des CPV erreicht werden, diese Ziele relevant sind, diese Ziele auf wirksame und effiziente Art und Weise erreicht werden”. Interessante Fragen. Noch interessanter dürften die Antworten darauf sein.
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Es ist Mitte 2011. Diesen Beitragstitel hätten Sie ebenso gut 2010, 2009, 2008, 2007, 2006 usw. hier lesen können. Alle reden über die eVergabe, aber was passiert wirklich? Nach wie vor sind es deutlich unter 10 % vollelektronischer öffentlicher Beschaffung in Deutschland. Nun lässt die EU-Kommission verlauten, man wolle “die Einführung der elektronischen Auftragsvergabe unterstützen”. Sie kündigt dazu eine Reihe von Maßnahmen an, mit deren Hilfe die Einführung der eVergabe in der EU beschleunigt werden soll.
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Die EU-Kommission, Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen, schreibt eine „Studie über Messung und Benchmarking im elektronischen Beschaffungswesen“ aus (TED v. 27.07.2011 – 2011/S 142-235043). In Los 1 (300.000 EUR) soll eine Übersicht über das elektronische Beschaffungswesen in den Mitgliedstaaten erstellt werden. In Los 2 (400.000 EUR) sollen eVergabe-Lösungen ermittelt werden, die „hinsichtlich Zugänglichkeit, Benutzerfreundlichkeit und Offenheit für eine grenzüberschreitende Beteiligung von Bietern von besonderer Bedeutung“ sind. Ziel ist es, anhand dieser Best Practises „Referenzen“ zu schaffen, an denen andere Plattformen sich orientieren sollen. Ob diese Orientierung dann freiwillig erfolgen soll, wäre interessant zu erfahren.
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Die Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen der EU-Kommission erfuhr in den vergangenen Monaten einige strukturelle Veränderungen. Das seit dem 1. Juli neue Organigramm der GD finden Sie als PDF hier.