ITK
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Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat einen Leitfaden zur Beschaffung „sicherer“ IT herausgegeben. Dabei unterscheidet der Leitfaden vier „Schutzbedarfskategorien“, wobei Stufe vier als größtmögliche Gefährdung „gesundheitsschädliche Schäden oder Tod vieler Menschen“ umfasst.
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Die Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) ist in einer Neufassung (UfAB V, Version 1.0) erschienen. Sie berücksichtigt in allen betreffenden Inhalten die Ergänzungen und Neuerungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeordnung (VgV) jeweils in der Fassung vom April 2009. Die UfAB unterstützt die öffentlichen Einkäufer bei der IT-Beschaffung, ob Software, Hardware oder sonstige Leistungen. Angebote im IT-Bereich können mit Hilfe dieser Unterlage objektiv, transparent und nachvollziehbar beurteilt werden.
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Mit dem im Rahmen des „Gesetzes für Beschäftigung und Stabilität in Deutschland“ beschlossenen IT-Investitionsprogramm stellt die Bundesregierung in den Jahren 2009 und 2010 zusätzliche 500 Mio. Euro für die Modernisierung der Informations- und Kommunikationstechnik der Verwaltung bereit. Derzeit wird die Umsetzung für über 300 ressortübergreifende und -spezifische Maßnahmen eingeleitet. Was genau dazu gehört, hat das Bundesministerium des Innern veröffentlicht.
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Gem. § 8 VOL/A sind Ausschreibungen „produktneutral“ zu formulieren. So soll sichergestellt werden, das nicht durch diskriminierende Formulierungen bestimmte Bieter ausgeschlossen werden. Gerade im ITK-Bereich aufgrund der technischen Komplexität keine leichte Aufgabe, weshalb in der Vergangenheit nicht selten auf einschlägige Produktnamen Bezug genommen wurde. Um den öffentlichen Einkäufern hier eine praxisgerechte Hilfe an die Hand zu geben, entwickelten öffentliche Beschaffer gemeinsam mit BITKOM in der Initiative „itk-beschaffung.de“ Leitfäden zur produktneutralen Ausschreibung. Einziges Manko: Diese waren auf die Windows-Welt beschränkt – das soll sich nun ändern.
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Am 1. August ist der im Rahmen der Föderalismuskommission II verabschiedete Art. 91 c GG, der u.a. die Schaffung von Standards zur Sicherstellung der Interoperabilität der öffentlichen IT vorsieht, in Kraft getreten. Die Ausführungsgesetzgebung folgt in Kürze (IT-Netz-Gesetz).
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Im IT-Investitionsprogramm als Teil des „Paktes für Beschäftigung und Stabilität in Deutschland“ sind insgesamt 500 Mio. Euro für über 300 Maßnahmen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik enthalten. 208 Maßnahmen im Umfang von 300 Mio. Euro wurden bereits begonnen. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags hat nun der Aufhebung der Sperre in Höhe von 200 Mio. Euro zugestimmt. Damit ist der Weg frei für weitere Investitionen des Bundes im Rahmen des IT-Investitionsprogramms.
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Nach dem Bundestag hat am 12. Juni nun auch der Bundesrat im Rahmen der Föderalismuskommission II dem neuen Art. 91 c GG zugestimmt: Die Regelung schafft eine verfassungsrechtliche Grundlage für Bund und Länder, bei der Informationstechnik zusammenzuwirken. Von der Diskussion bislang weitgehend unbeachtet sind die Folgen für die öffentliche ITK-Beschaffung und öffentliche ITK-Dienstleistungen (Vergabeblog berichtete).
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Im Rahmen des Projekt http://www.itk-beschaffung.de ist in Kooperation zwischen dem Hightech-Verband BITKOM, dem Beschaffungsamt des Bundesinnenministeriums und dem Umweltbundesamt ein neuer Leitfaden zur Umweltfreundlichen Beschaffung erschienen.
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„Was die Eisenbahn für das 19. und die Luftfahrt für das 20. Jahrhundert waren, ist die IT für unser Jahrhundert“, sagt Bundesminister Dr. Wolfgang Schäuble. „Eisenbahn und Luftverkehr stehen schon im Grundgesetz, es ist höchste Zeit, dass sich auch die IT dort wieder findet und klare Verantwortlichkeiten für die Nutzung der Informationstechnik in der öffentlichen Verwaltung geschaffen werden.“ Mit dem neuen Art. 91c GG soll diese Vision nun Wirklichkeit werden. Darauf hat sich die Föderalismuskommission II in ihrer abschließenden Sitzung am 6. März verständigt – eine verfassungsrechtliche Grundlage für die Bund-Länder-Zusammenarbeit in der Informationstechnik der öffentlichen Verwaltungen. Mit wesentlichen Folgen auch für die künftige IT-Beschaffung von Bund und Ländern.
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Ende April hat in Berlin zum dritten Mal der Benchmark Workshop für IT-Beschaffer stattgefunden – eine Kooperationsveranstaltung zwischen der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung, dem Beschaffungsamt des Bundesministerium des Inneren, dem Umweltbundesamt und BITKOM. Thema des eintägigen Workshops, an dem über 60 IT-Beschaffer aus Bund, Ländern und Kommunen teilnahmen, war die produktneutrale und zugleich umweltfreundliche Beschaffung von Desktop-PCs und Notebooks.