Reform
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Die Organisation der Industrie- und Handelskammern (IHKs) repräsentiert das wirtschaftliche Gesamtinteresse von 3,6 Millionen gewerblichen Unternehmen in Deutschland. Vergabeblog sprach mit Annette Karstedt-Meierrieks, Referatsleiterin Wirtschaftsverwaltungsrecht, Öffentliches Auftragswesen, Datenschutzrecht beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in Berlin, über die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge aus Sicht der Wirtschaft. Der DIHK ist die Dachorganisation der 80 deutschen IHKs.
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In Kürze ist dem dem Referentenentwurf des BMWi zu einem Rechtschutz unterhalb der Schwellenwerte zu rechnen. Vergabeblog sprach mit Regierungsdirektor Bernhard Fett1, Sächsisches Staatsministerium des Innern (Zentrale Vergabestelle), Dresden, über die Erfahrungen aus dem sog. “sächsischen Modell“, über mehr Transparenz bei der öffentlichen Auftragsvergabe, eine Verlängerung der Erleichterungen des KP II und über ganz grundsätzlichen Reformbedarf. Mit einem Blick zum Nachbarn Österreich.
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Das Jahr 2010 und mit ihm die vergaberechtlichen Erleichterungen des KP II neigen sich – zumindest bisher – dem Ende entgegen, für 2011 steht die umstrittene Einführung eines effektiven Rechtschutzes im Unterschwellenbereich und die Umsetzung der EG-Richtlinie für Vergaben in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit an. Vergabeblog sprach darüber mit Dr. Georg Nüßlein, MdB, über die letzte Reform, ein einheitliches Vergabegesetzbuch und die Berücksichtigung des Mittelstands und schaute dabei auch über den vergaberechtlichen Tellerrand. Das Interview führte Marco Junk.
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Gleich 13 Wirtschaftsverbände, Organisationen und Gewerkschaften haben eine “Gemeinsame Erklärung zum Vergaberecht” unterzeichnet. Kernaussage: Die Erhaltung des sog. Kaskadenprinzips und der Verdingungsausschüsse. Beides erscheint aufgrund der ausstehenden Reformen des Vergaberechts bedroht.
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Ein wesentliches Anliegen der Reform der VOL/A und VOB/A war die Schaffung von mehr Transparenz im Unterschwellenbereich (s. dazu auch den Beitrag im Vergabeblog). Nun sollte man meinen, dass gerade Hessen nach den aktuellen Geschehnissen um die umstrittene Vergabe mehrerer IT-Großaufträge es damit fortan besonders genau nimmt. So hatte eben deshalb noch am 3. November Hessens Finanzminister Schäfer Fehler bei der Vergabe eingeräumt und verkündet „Wir tun alles, um für die Zukunft eine optimale Organisation der IT-Vergaben im Land Hessen sicher zu stellen“. Man darf sich angesichts dessen schon die Frage stellen, wie dazu ein aktueller Runderlass des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung vom 26. Oktober passt. Denn dieser stellt just jene Vorschriften des neuen Vergaberechts zur Anwendung frei, die für mehr Transparenz sorgen sollten.
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In der Vergangenheit hat die öffentliche Hand immer wieder versucht, mit gutem Beispiel voranzugehen und von ihren Auftragnehmern die Zahlung von Tariflöhnen an ihre Mitarbeiter zu fordern. Die dafür in den Ausschreibungsunterlagen aufgestellten Tariftreueklauseln wurden jedoch stets als vergaberechtswidrig verworfen. Mit der GWB-Novelle 2009 sind nunmehr gesetzliche Voraussetzungen dafür geschaffen worden, unter bestimmten Voraussetzungen die Einforderung der Tariftreue in öffentlichen Vergabeverfahren zuzulassen.
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Der Ausschuss Vergaberecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) hatte bereits im April einen Vorschlag zu einer gesetzlichen Regelung zum Rechtsschutz unterhalb der EU-Schwellenwerte unterbreitet. Nachdem in der aktuellen Diskussion um die Ausgestaltung eines solchen – laut Koalitionsvertrag “wirksamen Rechtsschutzes bei Unterschwellenaufträgen“ – das federführende BMWi ein Diskussionspapier mit möglichen Varianten einer Umsetzung vorgestellt hat, konkretisiert der DAV seine Position.
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Wie bekannt arbeitet das BMWi gegenwärtig an einer Umsetzung des im Koalitionsvertrags festgeschriebenen Rechtsschutzes auch unterhalb der EU-Schwellenwerte. Im wesentlichen werden dabei vier mögliche Lösungen diskutiert: Ein verwaltungsinternes Verfahren, eine Ausweitung des bisherigen zivilrechtlichen Rechtsschutzes, einen sogenannten „schlanken Rechtsschutz“ und einen Rechtsschutz, wie er bereits seit einigen Jahren oberhalb der Schwellenwerte besteht. Nach den kommunalen Spitzenverbänden bezieht nun auch die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB) Stellung. Zur Erinnerung: Gegenwärtig besteht bei Bauvergaben ein förmlicher Rechtsschutz nach dem GWB erst ab dem Schwellenwert von 4,845 Mio. Euro.
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Im Kontext der Vergaberechtsreform war eines der meist zitierten Begriffe die im Vorfeld eingeholte “Ramboll-Studie” im Auftrag des BMWi zur Prozesskostenmessung öffentlicher Aufträge. Diese – wenngleich deren Ergebnisse im Einzelnen nicht unumstritten sind – war Grundlage für die Vereinfachungen der VOL/A 2009. Nun hat die EU-Kommission an die Beratungsgesellschaft einen Auftrag für “Vorbereitende Arbeiten für die Bewertung von Richtlinien: Weiterentwicklung der Bewertung des grenzüberschreitenden Beschaffungswesens” vergeben (TED-Doku-Nr. 157147-2010). Was da genau vorbereitet wird, dürfte mehr als nur geduldiges Papier sein.
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Damit Sie im Sommerloch – sollte es denn kommen – etwas zu lesen haben. Nachdem wir Ihnen bereits vor einigen Wochen eine Synopse der VOL/A 2006 zur VOL/A 2009 für den 2. Abschnitt, also den Oberschwellenbereich, zur Verfügung gestellt haben, freuen wir uns, Ihnen nun auch eine Synopse für den 1. Abschnitt, also den Unterschwellenbereich, anbieten zu können. Wie immer bei Vergabeblog selbstverständlich kostenlos, denn zahlen dürfen Sie gerne bei anderen.