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Es ist in wohl allen Bereichen Usus, das aufzulisten, was sich zum neuen Jahr ändert. Da aktuell ausnahmsweise keine Reform des Vergaberechts – jedenfalls nicht unmittelbar – vor der Tür steht, sei jedenfalls erwähnt, dass am 1.1. 2010 die dritte und letzte Stufe des sog. „Stufenplans eVergabe“ in Kraft tritt. Der von BMWi, BDI, DIHK und ZDH im Juni 2007 vereinbarte Plan sieht die branchenweise und mit dem Jahreswechsel vollständige Umstellung der öffentlichen Auftragsvergabe des Bundes vom konventionellen Papierweg zur elektronischen Angebotsabgabe vor: Ab dem 1.1.2010 sollen die Vergabestellen des Bundes Angebote in Papierform nicht mehr akzeptieren.