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Im Jahr 2008 hat das Öko-Institut im Auftrag des Umweltbundesamtes zusammen mit Dr. Angela Dageförde, Kanzlei Prof. Versteyl Rechtsanwälte, in einem Rechtsgutachten die Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien in deutsches Recht untersucht. Die zweite Stufe der Vergaberechtsreform war gerade abgeschlossen. Seit dem 11. Juni 2010 ist nunmehr die dritte Stufe der Vergaberechtsreform beendet. Ziel der nun vorliegenden Aktualisierung des Rechtsgutachtens aus dem Jahr 2008 ist es, die wesentlichen Änderungen in Bezug auf eine umweltfreundliche Beschaffung aufzuzeigen. Die Untersuchung ist beim Umweltbundesamt kostenlos als PDF abrufbar hier.
Die Verpflichtung zur produktneutralen Ausschreibung ergibt sich aus dem europarechtlichen Diskriminierungsverbot gemäß dem Rahmenwerk der Direktive 93/36/EWG des Rates vom 14.06.1993, entsprechend in § 7 VOL/A, und soll gewährleisten, dass nicht schon durch diskriminierende Formulierungen in der Ausschreibung bestimmte Hersteller oder Lieferanten aus dem Kreis der potentiellen Bieter ausgeschlossen werden. Soweit die Theorie. In keinem Bereich ist deren praktische Umsetzung aber so schwierig wie bei der Beschaffung von Informations- und Kommunikationstechnologien (ITK). Daher wurde bereits 2008 unter Federführung des Beschaffungsamtes des BMI und des Branchenverbands BITKOM mit dem Infoportal “itk-beschaffung.de” erstmals eine konkrete Hilfestellung für Beschaffer in Form von gemeinsam erarbeiteten Leitfäden gegeben. Nun wurde dieses Angebot ausgebaut.
Das Ökoinstitut e.V. in Freiburg hat im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) eine Übersicht der verschiedenen Regelungen der Bundeländer zur umweltfreundlichen Beschaffung erarbeitet. Danach seien bislang nur einige Bundesländer der Aufforderung des Bundes gefolgt, den Einkauf energieintensiver Produkte und Dienstleistungen oder von Holzprodukten an verbindliche Nachhaltigkeitskriterien zu knüpfen. Zu den Vorreitern beim ökologischen Einkauf zählen demnach Berlin, Bremen und Hamburg.
Das Umweltbundesamt (UBA), Referat Z 6, schreibt die inhaltliche Weiterführung des Informationsportals “www.beschaffung-info.de” aus. Die seit 2008 vom UBA gepflegte Seite ist Deutschlands zentrale Plattform um öffentliche Auftraggeber über das Thema „umweltfreundliche Beschaffung“ zu informieren. Dazu zählen auch die vergaberechtlichen Möglichkeiten sowie Empfehlungen für konkrete Umweltkriterien. Im Rahmen des nun geplanten Autoren-Outsourcings der Seite soll diese um weitere Produktgruppen wie Kaffeemaschinen, Computer und Textilien ergänzt werden. Die Ausschreibung finden Sie hier.
Wenn man nicht bereits so viel zu tun hätte…
Welche Möglichkeiten haben öffentliche Einkäufer, Aufträge nach ökologischen Kriterien zu vergeben? Diese und weitere Fragen klären Fachleute des Freiburger Öko-Instituts und der Technischen Universität Dresden in einem kürzlich erschienenen Schulungsskript. Es widmet sich unter anderem den rechtlichen Grundlagen der „grünen“ Beschaffung und führt auch in die Berechnung von Lebenszykluskosten ein. Das vom Umweltbundesamt herausgegebene, knapp 160 Seiten starke Schulungsskript finden Sie als PDF-Dokument zum kostenlosen Download hier.
Das Autorenteam des Vergabeblog verliert einen Kopf: David Hartmann wechselt vom Umweltbundesamt (UBA) in Dessau zur DEHSt, der Deutschen Emissionshandelsstelle im UBA, um sich dort fortan wieder dem Bereich Energie/Klima zu widmen.
Wir bedanken und bei Herrn Hartmann für die sehr angenehme Zusammenarbeit und wünschen ihm für seine neuen Aufgaben alles Gute!
Viele positive Beispiele zeigen inzwischen, dass eine umweltfreundliche Beschaffung sowohl ökologisch als auch ökonomisch von Vorteil ist. Dies belegt ein im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) durchgeführtes Forschungsvorhaben. Mit der Einbeziehung von Umweltschutzkriterien in Vergabeverfahren sind bedeutende Umweltentlastungen sowie erhebliche finanzielle Einsparungen möglich. Zudem bestätigt ein im Rahmen des Forschungsprojektes erstelltes Rechtsgutachten, dass es bei Vergabeverfahren der öffentlichen Hand inzwischen keine rechtlichen Zweifel mehr an der grundsätzlichen Zulässigkeit der Berücksichtigung von Umweltkriterien gibt. Bislang diskutierte die deutsche Rechtswissenschaft das Thema „umweltfreundliche öffentliche Auftragsvergabe“ eher kritisch unter dem Stichwort „vergabefremde Aspekte“.